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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,481
BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93 (https://dejure.org/1996,481)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1996 - 1 C 30.93 (https://dejure.org/1996,481)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 (https://dejure.org/1996,481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Asylberechtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 295
  • NVwZ 1998, 180
  • DVBl 1997, 177
  • DÖV 1997, 300
  • InfAuslR 1997, 58
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Mit der Umsetzung des Abkommens in innerstaatliches Recht haben Staatenlose, die die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllen, einen unmittelbaren Anspruch gegen den Vertragsstaat auf Ausstellung des Ausweises (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]).

    Staatenloser ist danach eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht, d.h. ein De-jure-Staatenloser (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]), nicht dagegen ein De-facto-Staatenloser (BVerwGE 92, 116 [BVerwG 23.02.1993 - 1 C 45/90] m.w.N.).

    Dem Vertragstext läßt sich mithin entnehmen, daß nicht jede (rechtmäßige) Anwesenheit eines Staatenlosen im Hoheitsgebiet bereits einen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]).

    Über den dadurch ausgelösten Wegfall der Voraussetzungen für die Erteilung des Reiseausweises kann der Senat selbst dann nicht hinweggehen, wenn - was in seiner Rechtsprechung bisher offengeblieben ist (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]) - dem Staatenlosen ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zustehen sollte.

    Diese Bestimmung dient nur der Durchsetzung des Paßzwangs, greift aber nicht ein, wenn die Paßerteilung Folge der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ist (Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz S. 49; BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Bei Abschluß des Staatenlosenübereinkommens haben sich die Vertragsparteien, wie sich aus Abs. 3 der Präambel des Übereinkommens ergibt, von der Erwägung leiten lassen, daß nur diejenigen Staatenlosen, die gleichzeitig Flüchtlinge sind, unter den Schutz der drei Jahre zuvor vereinbarten Genfer Konvention fallen und daß diese Konvention daher auf zahlreiche Staatenlose nicht anwendbar ist (BVerwGE 92, 116 [BVerwG 23.02.1993 - 1 C 45/90]).

    Staatenloser ist danach eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht, d.h. ein De-jure-Staatenloser (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]), nicht dagegen ein De-facto-Staatenloser (BVerwGE 92, 116 [BVerwG 23.02.1993 - 1 C 45/90] m.w.N.).

    Andererseits ist es für einen rechtmäßigen Aufenthalt nicht erforderlich, daß der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (BVerwGE 92, 116 [BVerwG 23.02.1993 - 1 C 45/90]).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1994 - 1 S 2882/93

    Nichtige Anordnung der Pflicht zur Beseitigung der selbstverschuldeten …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Ein Gebot des allgemeinen Völkerrechts, die Entstehung von Staatenlosigkeit zu vermeiden, existiert nicht (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschluß vom 16. Februar 1994 - VGH 1 S 2882/93 - EZAR 250 Nr. 3 S. 3 f. = InfAuslR 1994, 243;… Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 1991, Einl. F. Rn. 31;… Dahm, Völkerrecht, Bd. I, 1958, S. 492;… Randelzhofer, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 16 Abs. 1 Rn. 29 und 45; Kliemt, InfAuslR 1993, 219 ).

    Es ist völkerrechtlich unbestritten, daß der Heimatstaat einem derartigen Antrag stattgeben darf, und zwar selbst dann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird, denn das allgemeine Völkerrecht kennt, wie ausgeführt, keine allgemeine Verpflichtung, Staatenlosigkeit zu vermeiden, insbesondere kein Verbot der Ausbürgerung eines Staatsangehörigen auf dessen eigenen Antrag (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 16. Februar 1994, a.a.O. S. 4;… Dahm, a.a.O. S. 481;… Makarov, in: Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, 2. Aufl., 1962, Bd. 3, S. 325).

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Der Kläger durfte zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergehen (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5 S. 4).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 2 BvR 911/85

    Verfassungsrechtliche Kontrolle einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Die Notwendigkeit einer gewissen Aufenthaltsverfestigung ergibt sich nicht nur aus der sprachlichen Formulierung "rechtmäßig aufhalten", die zutreffend die nach dem Vertragstext verbindliche (BVerfG, Kammerbeschluß vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 - NVwZ 1987, 1068 [BVerfG 16.06.1987 - 2 BvR 911/85] zur Genfer Konvention) englische und französische Formulierung "lawfully staying" bzw. "residant regulierement" wiedergibt, sondern vor allem aus einem Vergleich zwischen Art. 28 Satz 1 und Satz 2 StlÜbk.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis - …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Festschrift für Günter Berge, 1989, S. 48; Randelzhofer, a.a.O. Rn. 45 in Fußnote 132; Dahm, a.a.O. S. 492; Bleckmann/Helm, a.a.O. S. 151; Hannappel, Staatsangehörigkeit und Völkerrecht, 1986, S. 31; Kliemt, a.a.O. S. 221 in Fußnote 11; vom Senat offengelassen in BVerwGE 80, 233 [BVerwG 27.09.1988 - 1 C 52/87] und im Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24 S. 39 = StAZ 1985, 74 ).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Festschrift für Günter Berge, 1989, S. 48; Randelzhofer, a.a.O. Rn. 45 in Fußnote 132; Dahm, a.a.O. S. 492; Bleckmann/Helm, a.a.O. S. 151; Hannappel, Staatsangehörigkeit und Völkerrecht, 1986, S. 31; Kliemt, a.a.O. S. 221 in Fußnote 11; vom Senat offengelassen in BVerwGE 80, 233 [BVerwG 27.09.1988 - 1 C 52/87] und im Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24 S. 39 = StAZ 1985, 74 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1993 - 11 S 1437/92

    Reiseausweis für Staatenlose: freiwilliger Verzicht auf die - rumänische - …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 21. April 1993 (InfAuslR 1993, 379) das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und den Beklagten verpflichtet, dem Kläger einen Reiseausweis für Staatenlose auszustellen.
  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 96.63

    Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit - Besitz der italienischen …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Dem ist insoweit zuzustimmen, als innerstaatliche Regelungen der Staatsangehörigkeit völkerrechtlich dem Verbot des Rechtsmißbrauchs unterliegen (vgl. dazu bereits BVerwGE 23, 272 [BVerwG 24.02.1966 - I C 96/63]).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling; …

    Es bedarf namentlich nicht der Entscheidung, ob die Rechtsprechung des Senats zur Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach Art. 28 Satz 1 StlÜbk (vgl. auch Urteil vom 16. Juli 1996 - BVerwG 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295) in vollem Umfang auf einen solchen bereits bestandskräftig anerkannten Flüchtling, der eine Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG beanspruchen kann, übertragbar ist.
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2007 - 2 LA 441/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose; …

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 -, da sich anders als in dem dort entschiedenen Fall die Staatenlosigkeit des Klägers nicht positiv feststellen lasse.

    Zudem habe das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - nicht hinreichend beachtet.

    Ohne Erfolg weist der Kläger in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - (BVerwGE 101, 295 = NVwZ 1998, 180) hin.

    Die zweite Frage ist bereits durch das von dem Kläger angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - (…a. a. O.) ausreichend beantwortet.

    Die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht schließlich nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - (…a. a. O.) ab.

  • VG Stuttgart, 26.09.2002 - 11 K 4536/01

    Staatenloser - Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises

    Der Status der Staatenlosigkeit im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk hängt nicht von der Art. seiner Entstehung ab (BVerwG, Urt. v. 16.07.1996 - 1 C 30/93 -, BVerwGE 101, 295 = NVwZ 1998, 180 = InfAuslR 1997, 58).

    Denn eine solche Möglichkeit - so sie denn besteht - hindert die Anwendung des Übereinkommens auf den Kläger, der jedenfalls derzeit staatenlos ist, ebenfalls nicht (BVerwG, Urt. v. 16.07.1996, a.a.O.).

    Denn eine Verpflichtung hierzu besteht ebenso wenig wie eine entsprechende Obliegenheit (BVerwG, Urt. v. 16.07.1996, a.a.O.).

    So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 16.07.1996 (a.a.O.) den Besitz einer befristeten Aufenthaltsbefugnis, wenn die Ausländerbehörde einem Betroffenen damit "bis auf weiteres einen Verbleib im Bundesgebiet ermöglichen wollte" genügen lassen (vgl. hierzu auch Ziffer 4.2.2.2.1 S. 4 der AuslG-VwV).

    Zuletzt schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.07.1996 (a.a.O.) entschieden, dass die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des StlÜbk nicht schon durch das Bestehen eines Genehmigungsanspruchs, sondern erst durch die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung begründet wird.

    Und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein Staatenloser nach dem Staatenlosenübereinkommen nicht dazu verpflichtet ist, seine Staatenlosigkeit in zumutbarer Weise zu beseitigen und ihn auch keine entsprechende Obliegenheit trifft (vgl. oben) hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 16.07.1996 (a.a.O.) ausgeführt:.

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