Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 19.04.1995 - 13 S 2212/96
- VG Stuttgart, 20.03.1996 - 7 K 5063/94
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
- BVerwG, 30.10.2002 - 1 C 14.02
- BVerwG, 10.12.2002 - 1 C 14.02
- BVerwG, 12.03.2003 - 1 C 14.02
- BVerwG - 1 C 14.02 (anhängig)
Papierfundstellen
- ESVGH 49, 24
- FamRZ 1999, 92
- VBlBW 1998, 234 (Ls.)
- DVBl 1999, 183 (Ls.)
- InfAuslR 1998, 509
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
Sind die Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben, ist der Betroffene einzubürgern, insoweit besteht kein Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.8.1981, BVerwGE 64, 7 und vom 16.5.1983, NJW 1984, 70).Ob neben § 9 Abs. 1 RuStAG auch eine Einbürgerung nach § 8 RuStAG möglich ist und erfolgen kann, hängt davon ab, welche der Voraussetzungen einer Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 RuStAG nicht erfüllt sind (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 18.8.1981, a.a.O.; so etwa, wenn die Frage der Doppelstaatsangehörigkeit sich stellt).
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95
Auch bei der Einbürgerung eines Asylberechtigten müssen die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
Diese zwingende Einbürgerungsvoraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG ist Ausdruck der wirtschaftlichen Integration des Einzubürgernden in die deutschen Lebensverhältnisse (Bestätigung des Urteils des Senats vom 12.3.1996, ESVGH 46, 198).Insoweit ist der Behörde auch eine Ermessenseinbürgerung von vornherein versagt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 12.3.1996, ESVGH 46, 198).
- BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, daß Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zu dem nach § 77 BSHG zu berücksichtigenden Einkommen, das mit der Sozialhilfe zweckidentisch ist, zu rechnen ist, sondern ausnahmslos als "Einkünfte in Geld" zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts vor einem Bezug von Sozialhilfe einzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.2.1972, BVerwGE 39, 314, vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6 und Beschluß vom 11.10.1985, FEVS 35, 1).
- BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
Sind die Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben, ist der Betroffene einzubürgern, insoweit besteht kein Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.8.1981, BVerwGE 64, 7 und vom 16.5.1983, NJW 1984, 70). - BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, daß Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zu dem nach § 77 BSHG zu berücksichtigenden Einkommen, das mit der Sozialhilfe zweckidentisch ist, zu rechnen ist, sondern ausnahmslos als "Einkünfte in Geld" zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts vor einem Bezug von Sozialhilfe einzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.2.1972, BVerwGE 39, 314, vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6 und Beschluß vom 11.10.1985, FEVS 35, 1). - BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73
Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
In der Rechtsprechung zu § 77 BSHG ist geklärt, daß das Wohngeld, bei dem es sich um einen Zuschuß zu den Aufwendungen für den Wohnraum handelt, dem auf der Bedarfsseite bei der Berechnung der Sozialhilfe der einzusetzende Betrag für die volle Miete der Wohnung gegenübersteht, eine mit der Sozialhilfe zweckidentische Leistung darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.1974, BVerwGE 45, 157). - BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85
Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, daß Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zu dem nach § 77 BSHG zu berücksichtigenden Einkommen, das mit der Sozialhilfe zweckidentisch ist, zu rechnen ist, sondern ausnahmslos als "Einkünfte in Geld" zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts vor einem Bezug von Sozialhilfe einzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.2.1972, BVerwGE 39, 314, vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6 und Beschluß vom 11.10.1985, FEVS 35, 1).
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
Einbürgerung; Sicherung des Lebensunterhalts; Kranken- und Pflegeversicherung; …
Die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs, die sich früher am notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 BSHG orientierte, der wiederum durch die Regelsätze nach § 22 BSHG konkretisiert wurde (vgl. Senatsurteil vom 23.07.1998 - 13 S 2212/96 -, juris Rn 28 ff. - zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG), richtet sich seit der Änderung des Rechts der Sozial- und Arbeitslosenhilfe vom 01.01.2005 an bei erwerbsfähigen Einbürgerungsbewerbern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). - VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 4335/22
Feststellung, ob der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt bestreiten …
Weiter kann das Gericht aufgrund der vorliegend zu konstatierenden fehlenden Lebensunterhaltssicherung offenlassen, ob der in der Rechtsprechung (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 23.07.1998 - 13 S 2212/96 - juris Rn. 29;… VG Darmstadt, Urt. v. 15.02.2007 - 5 E 431/05 - juris Rn. 67;… VG Oldenburg, Urt. v. 25.02.2009 - 11 A 1907/07 - juris Rn. 19;… VG Berlin, Urt. v. 04.09.2019 - 2 K 111.18 - juris Rn. 17;… Urt. v. 11.02.2009 - 2 A 49.08 - juris Rn. 20 …und Urt. v. 01.03.2005 - 2 A 125.02 - juris Rn. 15;… VG München, Urt. v. 08.12.2008 - M 25 K 07.2717 - juris Rn. 29;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.2014 - 8 K 3658/14 - juris Rn. 17;… VG Schleswig, Urt. v. 03.12.2021 - 9 A 56/19 - juris Rn. 17) vorherrschenden Ansicht zu folgen ist, wonach bereits ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII einbürgerungsschädlich ist, auch wenn dieser Anspruch nicht realisiert wird. - VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00
Einbürgerung - Jugendstrafe
Zu letzteren gehört auch der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.6.1999, InfAuslR 1999, 501 und das Senatsurteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509).
- OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2 …
Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss. - VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
Anspruch auf Einbürgerung trotz Wohngeldbezug; Begriff des "zu Ernähren imstande …
Die von der Klägerin benannte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 23. Juli 1998 (InfAuslR 1998, 509) stehe ihrer Einschätzung nicht entgegen, da nicht entschieden worden sei, ob Wohngeldbezug als solcher einbürgerungsschädlich wirke.1997, 836; VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509, zur Arbeitslosenhilfe, wobei über die Einbürgerungsschädlichkeit von Wohngeldbezug nicht entschieden wurde).
Wohngeld ist - ähnlich wie Sozialhilfe - eine staatliche Leistung, die gewährt wird, wenn das Familieneinkommen unter Berücksichtigung der Haushaltszugehörigen bestimmte Höchstgrenzen nicht erreicht, um dem Wohnungsinhaber zur Vermeidung sozialer Härten durch Zuschüsse zu den Wohnraumaufwendungen ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern (vgl. § 1 Wohngeldgesetz; Schoch, Sozialhilfe, 3. Auflage 2001, Seite 75 f.) Wohngeld wird demnach ebenso wie die Sozialhilfe nach individuellen, einkommensabhängigen Bedingungen gewährt und ist daher eine mit der Sozialhilfe zweckidentische Leistung, die bei Berechnung der Unterhaltsfähigkeit nicht dem Familieneinkommen zugerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974 - V C 46.73 - BVerwGE 45, 157 zu § 77 BSHG; VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509, 511;… Hailbronner, a.a.O., § 8 RdNr. 37).
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 4134/05
Krankenversicherung - keine Befreiung der Zuzahlungspflicht für bestimmte Gruppen …
Rn. 50 Bei Leistungen nach dem BSHG bzw. SGB XII (§ 20) und dem AsylbLG (§ 7 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 SGB XII bzw. §§ 22, 76, 77 BSHG) wird zwar Kindergeld bei der Prüfung der Bedürftigkeit als Einkommen der Eltern/des Haushaltsvorstandes berücksichtigt (ständige Rechtsprechung siehe BVerwG Urteil vom 16. Februar 1972 in BVerwGE 39, 314 und vom 7. Februar 1980 BVerwGE 60, 6; siehe auch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 23. Juli 1998 in ESVGH 49, 24.) Im Gegensatz dazu ist das Kindergeld jedoch im Rahmen der Einkommensberechnung nach § 62 SGB V nicht zu berücksichtigen. - VG Oldenburg, 25.02.2009 - 11 A 1907/07
Einbürgerung; Ehegatte; deutsch; Lebensunterhalt; Wohngeld; Härtefall
Zum anderen ist auch nicht maßgeblich, ob tatsächlich Leistungen nach dem SGB II bezogen werden; einer Einbürgerung steht vielmehr bereits ein Anspruch hierauf entgegen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509 ). - VG München, 08.12.2008 - M 25 K 07.2717
Einbürgerungszusicherung; ungesicherter Lebensunterhalt
Weiter ist nicht entscheidend, ob zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung tatsächlich Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, sondern ob es überwiegend wahrscheinlich ist, dass (demnächst) ein Anspruch auf diese Leistungen besteht und daher mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist (VG Berlin, U. v. 11. Februar 2009 - 2 A 49.08 - Rz 20; zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG: VGH BW, U. v. 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - Rz 29; VG Oldenburg, U. v. 25. Februar 2009 - 11 A 1907/07 - Rz 19). - OVG Niedersachsen, 19.04.1999 - 4 M 5628/96
Kindergeld als Einkommen nach § 76 BSHG; Einkommen; Einstandsgemeinschaft; …
In der Rechtsprechung des Senats (FEVS 48, 527) ist auch für die Zeit nach der neu gestalteten Regelung des Familienleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz 1996 (vom 11.10.1995, BGBl I S. 1250 i. d. F. des Jahressteuerergänzungsgesetzes 1996 v. 18.12.1995, BGBl I S. 1959) geklärt, dass bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Bedarfs des Kindergeldberechtigten das für die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder gezahlte Kindergeld als Einkommen des Kindergeldberechtigten anzurechnen ist, soweit er es zur Deckung seines eigenen sozialhilferechtlichen Bedarfs benötigt (so auch VGH Mannheim, U. v. 23.7.1998 - 13 S 2212/96). - VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01
Grenzen der Berücksichtigung von Straftaten bei der Einbürgerung
Maßstab hierfür ist die Höhe der Regelsätze in der Sozialhilfe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1998 - 13 S 2212/96 ESVGH 49, 24).
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