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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.09.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,824
BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98 (https://dejure.org/1998,824)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1998 - 1 B 41.98 (https://dejure.org/1998,824)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1998 - 1 B 41.98 (https://dejure.org/1998,824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Aufklärungspflicht wegen Nichtbeachtung der gestellten Beweisanträge - Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung im Zusammenhang mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 50 Abs. 2, Abs. 3 § 55 Abs. 2
    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung - Abschiebungserfolg als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Androhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1999, 73
 
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Wird zitiert von ... (125)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    In der Rechtsprechung des Senats zu den Duldungsgründen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG ist geklärt, daß dann, wenn die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden darf, bevor eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 = NVwZ 1998, 297).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    Diese Frage würde sich in einem Revisionsverfahren nicht stellen und rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, weil das Berufungsurteil insoweit auf einer weiteren, die Entscheidung selbständig tragenden Begründung beruht und die Beschwerde in bezug auf diese Begründung keinen Zulassungsgrund geltend gemacht hat (stRspr.; vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    Dem liegt die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde, eine Abschiebungsandrohung unterliege der Aufhebung nur, soweit (relative) Abschiebungshindernisse im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 AuslG zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden hätten (vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 [BVerwG 19.11.1996 - 1 C 6/95]).
  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96

    Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    In der Rechtsprechung des Senats zu den Duldungsgründen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG ist geklärt, daß dann, wenn die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden darf, bevor eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1;… Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 = NVwZ 1998, 297).
  • VGH Hessen, 31.10.1994 - 13 UZ 902/94

    Unerheblichkeit der Staatsangehörigkeit des Ausländers für die Bezeichnung des …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    Demnach ist es für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. VGH Kassel AuAS 1995, 31 = DÖV 1995, 876; VGH Mannheim EZAR 044 Nr. 9;… Hailbronner, a.a.O., § 50 AuslG Rn. 13 a;… Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 - 8 L 1240/18

    Zeitlicher Ablauf der gerichtlichen Verfahren um die Abschiebung eines als …

    Rn. 32 Vgl. zu den Maßstäben im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 1 C 21.02 -, BVerwGE 118, 308-313 = juris Rn. 13; Beschluss vom 1. September 1998 - 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4) = juris Rn. 25.
  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene …

    Es darf aber auch die Abschiebungsandrohung hinsichtlich eines bestimmten Zielstaats als rechtswidrig aufheben, wenn - wie hier - aufgrund der Prüfung des Asylbegehrens zweifelsfrei feststeht, dass eine Androhung auf Vorrat den vom Gesetzgeber verfolgten Ermächtigungszweck ausnahmsweise verfehlt, weil eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Rückkehr in diesen Staat praktisch auf unabsehbare Zeit unmöglich erscheinen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 1. September 1998 - BVerwG 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4).
  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 13a ZB 16.30600

    Hazara sind in Afghanistan keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt

    Rn. 9 Die weiter vom Kläger aufgeworfene Frage, ob hier nicht im Unterschied zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 1998 (Az. 1 B 41.98 - InfAuslR 1999, 73) hinsichtlich der Bezeichnung des Zielstaats in der Abschiebungsandrohung etwas anderes gelten müsse, ist einer allgemeinen Klärung nicht zugänglich.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98   

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https://dejure.org/1998,674
BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98 (https://dejure.org/1998,674)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98 (https://dejure.org/1998,674)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98 (https://dejure.org/1998,674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anrechnung einer Zeit des Getrenntlebens auf die Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinn des § 19 Abs. 1 S. 1 ...

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1999, 73
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
    Eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 225.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 225.94

    Rechtsfehlerfreie Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Trennung eines Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
    Eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 225.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
    Der beschließende Senat hat bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 AuslG beabsichtigt hat, Härten zu begegnen, die sich dadurch ergeben können, daß Ausländer - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile erleiden (Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 28.96 - Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer …

    Ob von einem Fortbestand der eheliche Lebensgemeinschaft auszugehen ist, wenn eine räumliche Trennung der Ehegatten vom beiderseitigen Willen getragen wird, die Trennung alsbald wieder aufzuheben, hat es offen gelassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1998 - 1 B 92/98 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 5 = InfAuslR 1999, 72).

    Eine solche Verfestigung kann unter dem Gesichtspunkt der familiären Verbundenheit nicht erreicht werden, wenn die Eheleute tatsächlich auf Dauer getrennt leben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1998, aaO).

    Erfüllte die Klägerin im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids schon nicht das zeitliche Erfordernis von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F., kann im vorliegenden Zusammenhang offen bleiben, ob in ihrem Fall eine besondere Härte im Sinn der Vorschrift gegeben war (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 30.9.1998 a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 B 118/96 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Ehebestandszeit - Unterbrechung der …

    Mit der Forderung einer bestimmten Mindestbestandsdauer der "gelebten" Ehe von - nur noch - zwei Jahren in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG soll der sich hieraus ergebenden Verfestigung der Lebensverhältnisse des nachgezogenen Ausländers in Deutschland Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, [IURIS].

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es offen gelassen, ob von einem Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft dann auszugehen ist, wenn eine räumliche Trennung der Ehegatten vom beiderseitigen Willen getragen wird, die Trennung alsbald wieder aufzunehmen (vgl. Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72 - Hervorhebung durch den Senat -).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …

    Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin und ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (…vgl. zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Härte" in anderen Rechtsgebieten auch BVerwG, Urt. v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 36, BVerwGE 158, 364 - 387, Urt. v. 5.10.1972 - 5 C 71.71 - BVerwGE 41, 26 ff, zur Härteklausel des § 88 Abs. 3 BSHG; Beschl. v. 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, Buchholz 402.240 Nr. 5 zu § 19 AuslG 1990; B. v. 13.5.1991 - 3 B 36.91 -, Buchholz 427.3 Nr. 4 zu § 301 b LAG).
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