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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 369/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19189
VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 369/00 (https://dejure.org/2000,19189)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2000 - 11 S 369/00 (https://dejure.org/2000,19189)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 11 S 369/00 (https://dejure.org/2000,19189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Regelausweisung eines Straftäters - atypischer Ausnahmefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2001, 121
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 369/00
    Nach den Verhältnissen in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, BVerwGE 106, 351 = NVwZ 1999, 425), hier also der Widerspruchsentscheidung des Regierungspräsidiums vom 19.11.1998, ist jedoch in der Person des Klägers eine auf eine Einordnung in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland sowie auf eine zukünftige Straffreiheit hindeutende Entwicklung zu erblicken, was sich im Einzelnen aus Folgendem ergibt:.
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 369/00
    Ein Ausnahmefall ist auch dann gegeben, wenn der Ausweisung höherrangiges Recht entgegensteht, diese insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (z.B. Art. 6 Abs. 1 GG) nicht vereinbar ist (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, NVwZ 1999, 303; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48 …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 369/00
    Das Regierungspräsidium hat in den angefochtenen Verfügungen auch nicht hilfsweise eine Ermessensentscheidung nach den §§ 45 Abs. 1 und 2, 46 AuslG getroffen (vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, InfAuslR 1997, 152 = NVwZ-RR 1997, 565).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und …

    Ausnahmefälle sind dagegen durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (st. Rspr., vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2000 - 11 S 369/00-, InfAuslR 2001, 121).

    Ein Ausnahmefall liegt ferner vor, wenn der Ausweisung höherrangiges Recht entgegen steht, diese insbesondere nicht mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen vereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 303 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2000 - 11 S 369/00 -, a.a.O.; Beschluss vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, VBlBW 2001, 196 = InfAuslR 2001, 119; Urteil vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, VBlBW 2001, 412 = InfAuslR 2001, 209).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener …

    Ein Ausnahmefall liegt ferner vor, wenn der Ausweisung auch unter Berücksichtigung des besonderen Ausweisungsschutzes nach § 48 Abs. 1 AuslG höherrangiges Recht entgegen steht, diese insbesondere nicht mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen vereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8/96 - NVwZ 1999, 303; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2000 - 11 S 369/00 -, InfAuslR 2001, 121; Beschluss vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, VBlBW 2001, 196; Urteil vom 20.2.2001 - 11 S 2836/000 -, VBlBW 2001, 412 = InfAuslR 2001, 209).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Eine andere Beurteilung dürfte sich daher auch dann nicht ergeben, wenn der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 21.02.2001 - 11 S 369/00 -, InfAuslR 2001, 121) zu folgen sein sollte, nach der eine positive Entwicklung des Straftäters anzeigende Erkenntnisse bei der Beurteilung der Frage, ob eine Ausnahme von der Regel des § 54 Nr. 1 AufenthG vorliege, ein besonderes Gewicht beizumessen sei, insbesondere wenn die den Anlass der Ausweisung darstellenden Straftaten im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bereits mehrere Jahre zurückliegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07

    Regelausweisung nach Entlassung aus einer Entziehungsanstalt

    Eine andere Beurteilung dürfte sich daher auch dann nicht ergeben, wenn der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 21.02.2001 - 11 S 369/00 -, InfAuslR 2001, 121) zu folgen sein sollte, nach der eine positive Entwicklung des Straftäters anzeigende Erkenntnisse bei der Beurteilung der Frage, ob eine Ausnahme von der Regel des § 54 Nr. 1 AufenthG vorliege, ein besonderes Gewicht beizumessen sei, insbesondere wenn die den Anlass der Ausweisung darstellenden Straftaten im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bereits mehrere Jahre zurückliegen.
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