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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2563
VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99 (https://dejure.org/2001,2563)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2001 - A 9 S 2007/99 (https://dejure.org/2001,2563)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - A 9 S 2007/99 (https://dejure.org/2001,2563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungshindernissen bei Sachlageänderung trotz rechtskräftigen Verpflichtungsurteils

  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 4; ; EMRK Art. 3; ; AsylVfG § 73 Abs. 3; ; VwGO § 121

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 53 Abs. 4; AsylVfG § 73 Abs. 3; VwGO § 121
    Togo, Abschiebungsschutz, Widerruf, Änderung der Sachlage, Verfolgungsprognose, Rechtskraft, Zuständigkeit, Bundesamt, Bindungswirkung, Urteil, Umdeutung, Rücknahme, Situation bei Rückkehr, Antragstellung als Asylgrund, Exilpolitische Betätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylverfahrensrecht, Abschiebungsschutz Asylbewerber, Rechtskraft: Togo, Abschiebungsschutz, Widerruf, Rechtskraft, Änderung der Sachlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Asyl für togoischen Staatsangehörigen; Widerruf der Feststellung von Abschiebungshindernissen; Gefahr der Verfolgung in Togo bei Rückkehr; Bedeutung der Rechtskraft eines Urteils bei erneuter abweichender Verwaltungsentscheidung; Andere Bewertung der Prognoseentscheidung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 186 (Ls.)
  • InfAuslR 2001, 406
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99
    Wurde die Bundesrepublik Deutschland durch Urteil rechtskräftig zur Feststellung verpflichtet, dass hinsichtlich eines bestimmten Staates Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 4 AuslG vorliegen, darf das Bundesamt die daraufhin von ihm getroffene Feststellung nur widerrufen, wenn sich seit Ergehen des Urteils die Gefährdungslage in diesem Staat unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK so nennenswert verändert, nämlich verbessert hat, dass auf sie die vom Verwaltungsgericht rechtskräftig angenommene Verfolgungsprognose nicht mehr gestützt werden kann (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.11.1999 - BVerwGE 110, 111 - und Urteil vom 19.09.2000 - 9 C 12.00 - ).

    Nachdem die Feststellung, dass hinsichtlich Togos Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 4 AuslG vorliegen, vom Bundesamt selbst durch Verwaltungsakt getroffen worden ist, ist dieses auch grundsätzlich zum Widerruf nach § 73 Abs. 3 AsylVfG des von ihm erlassenen Verwaltungsaktes befugt (anders als bei der dem Urteil des BVerwG vom 23.11.1999 - 9 C 16.99 - zugrundeliegenden Fallkonstellation, bei der die Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 4 AuslG durch das Verwaltungsgericht selbst im Urteil getroffen worden war, und deshalb einem Widerruf nach § 73 Abs. 3 AsylVfG bereits die äußere Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils nach § 121 VwGO entgegenstand).

    Wegen dieser Rechtskraft kommt auch eine Aufrechterhaltung oder Umdeutung des angefochtenen Bescheides als Rücknahme wegen dessen ursprünglicher Fehlerhaftigkeit nicht in Betracht (zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Umdeutung siehe BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 9 C 53.97 -, BVerwGE 108, 30; Urteil vom 23.11.1999, a.a.O.; Urteil vom 19.09.2000 - 9 C 12.00 -, ).

    Hat sich dagegen in der Zeit nach Ergehen des rechtskräftigen Urteils die entscheidungserhebliche Sachlage geändert, darf über das Rechtsverhältnis erneut entschieden werden (BVerwG, Urteil vom 23.11.1999, a.a.O.).

    Auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich entnehmen, dass dieses eine Änderung der Sachlage nur dann annimmt, wenn sich die zum Zeitpunkt des Ergehens des rechtskräftigen Urteils objektiv tatsächlich bestehende Gefährdungslage, aus der das Verwaltungsgericht seine positive Verfolgungsprognose gefolgert hat, nachträglich so geändert hat, dass der Kläger bei einer Rückkehr in sein Heimatland heute nicht mehr mit unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK rechnen muss (so ausdrücklich BVerwG…, Urteil vom 19.09.2000, a.a.O. UA S.8 zur insoweit vergleichbaren Frage, wann eine den Widerruf nach § 73 Abs. 1 S.1 AsylVfG rechtfertigende Änderung der Sachlage vorliegt; auch in seinem Urteil vom 23.11.1999 - a.a.O. - vergleicht das BVerwG zur Beantwortung der Frage, ob eine Änderung der Sachlage vorliegt, die Gefährdungslage zum Zeitpunkt des rechtskräftigen Urteils mit der Gefährdungslage zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Berufungsgericht).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99
    Diese Rechtskraftwirkung ist zeitlich grundsätzlich nicht begrenzt (BVerwG, Urteil vom 08.12.1992 - 1 C 12.92 -, BVerwGE 91, 256).

    Eine spätere obergerichtliche oder höchstrichterliche Rechtsprechung, welche die dem rechtskräftigen Urteil zugrunde liegende Sachlage anders bewertet, stellt keine neue Sachlage dar (so bereits BVerwG, Urteil vom 08.12.1992, a.a.O.;… hinsichtlich Asylverfahren ausdrücklich bestätigt im Urteil vom 19.09.2000, a.a.O.), denn damit erweist sich lediglich, dass die vom Verwaltungsgericht getroffene Verfolgungsprognose falsch, das Urteil somit fehlerhaft war; dies kann aber gerade wegen dessen Rechtskraft nicht geltend gemacht werden.

    Würde jede Erstellung von - zwangsläufig neuen - Erkenntnismittel über die nachfolgende Entwicklung im Heimatland, auch wenn die vorangegangene Entwicklung und damit auch die Einschätzung der Gefährdungslage lediglich "fortgeschrieben" wird, eine Änderung der Sachlage darstellen, liefe § 121 VwGO in Asylprozessen in weitem Umfang praktisch leer und könnte seiner Zweckbestimmung, im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit neue Verfahren und widerstreitende gerichtliche Entscheidungen zu verhindern (siehe BVerwG, Urteil vom 08.12.1992, a.a.O.), nicht gerecht werden.

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99
    Wegen dieser Rechtskraft kommt auch eine Aufrechterhaltung oder Umdeutung des angefochtenen Bescheides als Rücknahme wegen dessen ursprünglicher Fehlerhaftigkeit nicht in Betracht (zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Umdeutung siehe BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 9 C 53.97 -, BVerwGE 108, 30;… Urteil vom 23.11.1999, a.a.O.; Urteil vom 19.09.2000 - 9 C 12.00 -, ).

    Die Rechtskraftwirkung besteht unabhängig davon, ob das rechtskräftig gewordene Urteil die seinerzeit bestehende Sach- und Rechtslage erschöpfend und zutreffend gewürdigt hat oder nicht (BVerwG, Urteil vom 24.11.1998, a.a.O.).

    Damit steht die Rechtskraft des Urteils vom November 1995 jeder späteren Aufhebung des Feststellungsbescheides vom April 1996 wegen dessen ursprünglicher Fehlerhaftigkeit entgegen, gleichgültig, ob sie als Rücknahme nach § 73 Abs. 3, 1. Alt. AsylVfG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.11.1998, a.a.O.) oder als Widerruf nach § 73 Abs. 3, 2. Alt. AsylVfG erfolgt (so bereits Beschluss des Senats vom 27.10.2000 - A 9 S 1996/00 -).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99
    Wurde die Bundesrepublik Deutschland durch Urteil rechtskräftig zur Feststellung verpflichtet, dass hinsichtlich eines bestimmten Staates Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 4 AuslG vorliegen, darf das Bundesamt die daraufhin von ihm getroffene Feststellung nur widerrufen, wenn sich seit Ergehen des Urteils die Gefährdungslage in diesem Staat unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK so nennenswert verändert, nämlich verbessert hat, dass auf sie die vom Verwaltungsgericht rechtskräftig angenommene Verfolgungsprognose nicht mehr gestützt werden kann (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.11.1999 - BVerwGE 110, 111 - und Urteil vom 19.09.2000 - 9 C 12.00 - ).

    Wegen dieser Rechtskraft kommt auch eine Aufrechterhaltung oder Umdeutung des angefochtenen Bescheides als Rücknahme wegen dessen ursprünglicher Fehlerhaftigkeit nicht in Betracht (zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Umdeutung siehe BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 9 C 53.97 -, BVerwGE 108, 30;… Urteil vom 23.11.1999, a.a.O.; Urteil vom 19.09.2000 - 9 C 12.00 -, ).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - A 9 S 1996/00

    Widerruf einer Asylanerkennung und Rechtskraft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99
    Damit steht die Rechtskraft des Urteils vom November 1995 jeder späteren Aufhebung des Feststellungsbescheides vom April 1996 wegen dessen ursprünglicher Fehlerhaftigkeit entgegen, gleichgültig, ob sie als Rücknahme nach § 73 Abs. 3, 1. Alt. AsylVfG (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 24.11.1998, a.a.O.) oder als Widerruf nach § 73 Abs. 3, 2. Alt. AsylVfG erfolgt (so bereits Beschluss des Senats vom 27.10.2000 - A 9 S 1996/00 -).

    Auch damit erweist sich lediglich, dass die Verfolgungsprognose falsch und das Urteil deswegen fehlerhaft war (so auch BVerwG…, Urteil vom 19.09.2000, a.a.O. zur insoweit vergleichbaren Frage, wann eine den Widerruf nach § 73 Abs. 1 S.1 AsylVfG rechtfertigende Änderung der Sachlage vorliegt; ebenso Beschluss des Senats vom 27.10.2000 - A 9 S 1996/00 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2000 - A 13 S 447/99

    Rechtskraftwirkung der gerichtlichen Feststellung von Abschiebungshindernissen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99
    Dies ist vorliegend nicht der Fall (im Ergebnis wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2000 - A 13 S 447/99 -).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 59.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 24.06.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97 -) spielt bei der Prognose künftig eintretender Verfolgung die Zahl der in einer vergleichbaren Situation tatsächlich geschehenen Übergriffe und die Zahl der unbehelligt gebliebenen Rückkehrer eine wesentliche Rolle.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1996 - A 13 S 578/96

    Togo: kein Abschiebungshindernis wegen Asylbeantragung oder Auslandsaufenthaltes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99
    Anlass war vielmehr die Tatsache, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen inhaltlich von den Urteilen des 13. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 03.07.1996 - A 13 S 578/96 - und 05.12.1996 - A 13 S 578/96 - abwich, in denen dieser - wie auch alle anderen Obergerichte - entschieden hatte, dass die Stellung eines Asylantrages in der Bundesrepublik Deutschland und der Auslandsaufenthalt für togoische Staatsangehörige im Hinblick auf ihr Heimatland keine Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründen; an diese inzwischen zu Togo ergangene Rechtsprechung sollte die rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts nachträglich angepasst werden.
  • BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 24.06.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97 -) spielt bei der Prognose künftig eintretender Verfolgung die Zahl der in einer vergleichbaren Situation tatsächlich geschehenen Übergriffe und die Zahl der unbehelligt gebliebenen Rückkehrer eine wesentliche Rolle.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling; …

    Die Behörde ist befugt, die Rechtsfolge der zeitlichen Überholung der Rechtskraft selbst festzustellen und ihrem weiteren Handeln - auch einem Widerruf (vgl. Urteil vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 7.01 - BVerwGE 115, 118 ; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2001 - A 9 S 2007/99 - ESVGH 51, 186 = InfAuslR 2001, 406 und OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 2002 - 21 A 613/02 A - ) - zugrunde zu legen; insoweit ist die Rechtslage mit derjenigen im Urteil des Senats vom 23. November 1999 a.a.O. vergleichbar (…zu Leistungsurteilen im Zivilprozess vgl. Münzberg in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 767 Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - A 5 S 1251/06

    Rechtswidriger Widerruf der Feststellung nach § 51 Abs 1 AusG 1990 im Falle …

    Die Rechtskraftwirkung eines Urteils nach § 121 VwGO endet, wenn nach dem für das rechtskräftige Urteil maßgeblichen Zeitpunkt neue für die Streitentscheidung erhebliche Tatsachen eingetreten sind, die sich so wesentlich von den damals gegebenen Umständen unterscheiden, dass auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Rechtskraft eine erneute Sachentscheidung gerechtfertigt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.2001 - 1 C 7.01 -, BVerwGE 115; hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.02.2001 - A 9 S 2007/99 -, InfAuslR 2001, 406).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - A 14 S 1850/00

    Rückübernahmeweigerung für nicht-albanische Minderheiten aus dem Kosovo - Duldung

    Im Übrigen wären die Kläger auch bei Erfolg ihrer Klage auf Feststellungsverpflichtung des Bundesamts hinsichtlich der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG nicht dagegen gefeit, dass das Bundesamt gemäß § 73 AsylVfG bei nachträglicher Änderung der Sachlage eine entsprechende bestands- bzw. rechtskräftige positive Feststellung zu § 53 AuslG gemäß § 73 Abs. 3 widerruft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2000 - 9 C 12.00 -, DVBl. 2001, 216 und Urt. v. 23.11.1999 - BVerwGE 110, 111 sowie im Anschluss daran VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.2.2001 - A 9 S 2007/99 -).
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