Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; AuslG § 57; ; FEVG § 5; ; FEVG § 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschiebehaft - Anordnung durch einstweilige Anordnung - Erledigung - zulässiges Rechtsmittel - "Gefahr in Verzug" - mündliche Anhörung des Betroffenen - Feststellung der Hinderungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschiebungshaft; Einstweilige Anordnung; Abschiebungshaftsache; Rechtsmittel; Zulässigkeit; Anhörung; Anfechtung; Verlängerung; Gefahr in Verzug
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken - 4 T 76/01
- OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 15
- InfAuslR 2001, 446
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98
Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01
Mündliche Anhörung und Anfechtbarkeit bei (erledigter) Verlängerung der Abschiebungshaft im Wege einstweiliger Anordnung Erledigt sich die im Wege einstweiliger Anordnung verlängerte Abschiebungshaft bleibt - anders als in sonstigen Abschiebungshaftsachen - ein zuvor eingelegten Rechtsmittel mit dem Ziel der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung zulässig (Ergänzung zu BGH NVwZ-Beilage 1998, 87 = FG-Prax 1998, 198).Denn eine Fortsetzung des in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung kommt nicht in Betracht, sofern - wie hier - die Anordnung auf die Gründe der Sicherungshaft nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 gestützt ist (vgl. dazu grundlegend BGH NVwZ - Beilage 1998, 87 = FG-Prax 1998, 198).
- BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01
Dabei ist eine nachträgliche Anhörung nicht geeignet, den Verfahrensverstoss mit Wirkung für die Vergangenheit zu heilen (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 ff.; NJW 1990, 2309, 2310; NVwZ Beilage 1996, 49 f.).Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme andere weniger vordringliche Dienstgeschäfte notfalls zurückzustellen sind (BVerfG NJW 1990, 2309, 2310).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01
Entsprechend den Grundsätzen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163, 2164 und 1998, 2131, 2132), insbesondere auch in den Fällen des Rechtsmittels gegen eine beendete vorläufige Unterbringung (etwa BVerfG NJWE-FER 1998, 168; NJW 1998, 2432 f.), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 23. September 1999 - 3 W 201/99 - veröffentlicht FamRZ 2000, 303), erscheint es daher geboten, auch für Haftanordnungen im Wege einstweiliger Anordnungen die Zulässigkeit des Rechtsmittels mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zu bejahen.
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01
Entsprechend den Grundsätzen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163, 2164 und 1998, 2131, 2132), insbesondere auch in den Fällen des Rechtsmittels gegen eine beendete vorläufige Unterbringung (etwa BVerfG NJWE-FER 1998, 168; NJW 1998, 2432 f.), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 23. September 1999 - 3 W 201/99 - veröffentlicht FamRZ 2000, 303), erscheint es daher geboten, auch für Haftanordnungen im Wege einstweiliger Anordnungen die Zulässigkeit des Rechtsmittels mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zu bejahen. - BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01
Entsprechend den Grundsätzen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163, 2164 und 1998, 2131, 2132), insbesondere auch in den Fällen des Rechtsmittels gegen eine beendete vorläufige Unterbringung (etwa BVerfG NJWE-FER 1998, 168; NJW 1998, 2432 f.), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 23. September 1999 - 3 W 201/99 - veröffentlicht FamRZ 2000, 303), erscheint es daher geboten, auch für Haftanordnungen im Wege einstweiliger Anordnungen die Zulässigkeit des Rechtsmittels mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zu bejahen. - OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01
Entsprechend den Grundsätzen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163, 2164 und 1998, 2131, 2132), insbesondere auch in den Fällen des Rechtsmittels gegen eine beendete vorläufige Unterbringung (etwa BVerfG NJWE-FER 1998, 168; NJW 1998, 2432 f.), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 23. September 1999 - 3 W 201/99 - veröffentlicht FamRZ 2000, 303), erscheint es daher geboten, auch für Haftanordnungen im Wege einstweiliger Anordnungen die Zulässigkeit des Rechtsmittels mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zu bejahen. - BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01
Dabei ist eine nachträgliche Anhörung nicht geeignet, den Verfahrensverstoss mit Wirkung für die Vergangenheit zu heilen (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 ff.; NJW 1990, 2309, 2310; NVwZ Beilage 1996, 49 f.). - OLG Bamberg, 04.02.1999 - 3 W 150/98
Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01
Dies entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Juli 1998 - 3 W 150/98 und 24. Februar 1999 - 3 W 43/99).
- OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 3 W 233/01
Rechtsschutzinteresse bei Erledigung durch Abschiebung
Maßgebend hierfür war, dass einstweilige Anordnungen in der Regel nur für kurze Zeiträume bis zur endgültigen Entscheidung ergehen (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2001 - 3 W 119/01; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2001 - 19 W 78/01).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 26.06.2001 - 3Z BR 204/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Haft zur Sicherung einer Abschiebung durch eine Ausländerbehörde unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots; Rechtmäßigkeit einer Abschiebehaft bei falschen Angaben von Personendaten durch den Abzuschiebenden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Informationsverbund Asyl und Migration
, S. 4 (Kurzinformation)
Beschleunigungsgebot
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 59 XIV 440/00
- LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2001 - 18 T 3346/01
- BayObLG, 26.06.2001 - 3Z BR 204/01
- BayObLG, 14.09.2001 - 3Z BR 284/01
Papierfundstellen
- InfAuslR 2001, 446
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 09.12.1997 - 3Z BR 468/97
Unzulässige Abschiebungshaft bei Identitätsverschleierung
Auszug aus BayObLG, 26.06.2001 - 3Z BR 204/01
Die Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen ist nur zulässig, wenn und solange diese von der Ausländerbehörde, und zwar mit größtmöglicher Beschleunigung, betrieben wird (vgl. BayObLGZ 1991, 258/260 und 1997, 350). - BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
Auszug aus BayObLG, 26.06.2001 - 3Z BR 204/01
Die Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen ist nur zulässig, wenn und solange diese von der Ausländerbehörde, und zwar mit größtmöglicher Beschleunigung, betrieben wird (vgl. BayObLGZ 1991, 258/260 und 1997, 350).
- BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der …
cc) Sind die Möglichkeiten der Klärung der Staatsangehörigkeit erschöpft und kann die Ausländerbehörde deshalb keine konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung der Abschiebung mehr treffen, ist die Anordnung der Abschiebungshaft allerdings nicht mehr zulässig, da sie ihren Zweck, die Abschiebung zu sichern, nicht mehr erfüllen kann (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Oktober 2008, I-3 Wx 206/08, juris Rdn. 11; BayObLG InfAuslR 2001, 446).
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