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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3420
VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99 (https://dejure.org/2001,3420)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.2001 - A 6 S 2218/99 (https://dejure.org/2001,3420)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - A 6 S 2218/99 (https://dejure.org/2001,3420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erwerb des Status als Kontingentflüchtling

  • Judicialis

    HumHAG § 1 Abs. 1; ; HumHAG § 2a; ; HumHAG § 2b; ; AuslG § 33

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    HumHAG § 1 Abs. 1; HumHAG § 2 a; HumHAG § 2 b; AuslG § 33
    Albanien, Botschaftsflüchtlinge, Straftäter, Kontingentflüchtlinge, Flüchtlingsanerkennung, Widerruf, Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern, Reiseausweis, Politische Entwicklung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontingentflüchtlingsgesetz, Widerrufsmöglichkeit, Flüchtlingsstatus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausstellung eines internationalen Reiseausweis für einen ausländischen Flüchtling; Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts; Rücknahme eines Vertriebenenausweises

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 33
  • InfAuslR 2002, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.02.1996 - 9 C 145.95

    Asylrecht: Widerruf der Asylanerkennung und Feststellung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99
    Die Rechtsstellung als Kontingentflüchtling nach § 1 Abs. 1 HumHAG entstehe kraft Gesetzes, ein Anerkennungs- oder Feststellungsverfahren sei im Gesetz nicht vorgesehen (auch unter Verweis auf BVerwG vom 27.2.1996, VBlBW 1996, 255).

    Dementsprechend geht auch das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass ein Flüchtling im Hinblick auf die besondere Stabilität des Kontingentflüchtlingsstatus unabhängig vom Fortbestand der Situation, die ihn hat fliehen lassen, den Status eines Kontingentflüchtlings nur erhalten kann, wenn er aufgrund einer politischen Entscheidung des Bundesministers des Innern und deren rechtlich verbindlicher Verlautbarung ohne zeitliche Begrenzung auf Dauer und nicht nur vorübergehend aufgenommen werden sollte (BVerwG, VBlBW 1996, 255 ).

  • VGH Bayern, 04.12.2000 - 25 ZB 00.3358
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99
    Zwei ähnlich gelagerte Fälle sind mittlerweile durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 26.11.1999 - InfAuslR 2000, 466 f.) und den bayerischen VGH (Beschluss vom 4.12.2000 - 25 ZB 00.3358 -) entschieden worden.

    Da der Kläger daher nie die Rechtsstellung eines Kontingentflüchtlings besessen hat, geht der Widerruf dieses Status durch den angefochtenen Bescheid ins Leere, wie das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt hat (ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 4.12.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - A 13 S 2935/95

    Sog "Botschaftsflüchtlinge" sind keine Kontingentflüchtlinge; Widerruf einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99
    Unstreitig und mittlerweile durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und zahlreicher Oberverwaltungsgerichte geklärt ist, dass die sogenannten albanischen Botschaftsflüchtlinge, die Anfang Juli 1990 auf das Gelände der deutschen Botschaft in Tirana geflüchtet waren, sich weigerten, die Botschaft wieder zu verlassen und dann am 13./14.7.1990 mit Hilfe der Bundesregierung nach Deutschland reisen konnten, nicht die Rechtsstellung nach § 1 HumHAG erhalten haben, weil das allein entscheidungsbefugte Bundesministerium des Innern vor der Aufnahme dieser Flüchtlinge keine Entscheidung über eine dauerhafte Übernahme getroffen hat (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.1996 - A 13 S 2935/95 - und vom 11.4.1997 - A 16 S 503/96 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.9.1996 - 11 A 10136/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.9.1998 - 23 A 2907/95 - nieders.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1997 - A 16 S 503/96

    Sog "Botschaftsflüchtlinge" sind keine Kontingentflüchtlinge iSd HumHiG; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99
    Unstreitig und mittlerweile durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und zahlreicher Oberverwaltungsgerichte geklärt ist, dass die sogenannten albanischen Botschaftsflüchtlinge, die Anfang Juli 1990 auf das Gelände der deutschen Botschaft in Tirana geflüchtet waren, sich weigerten, die Botschaft wieder zu verlassen und dann am 13./14.7.1990 mit Hilfe der Bundesregierung nach Deutschland reisen konnten, nicht die Rechtsstellung nach § 1 HumHAG erhalten haben, weil das allein entscheidungsbefugte Bundesministerium des Innern vor der Aufnahme dieser Flüchtlinge keine Entscheidung über eine dauerhafte Übernahme getroffen hat (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.1996 - A 13 S 2935/95 - und vom 11.4.1997 - A 16 S 503/96 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.9.1996 - 11 A 10136/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.9.1998 - 23 A 2907/95 - nieders.
  • OVG Niedersachsen, 10.01.1997 - 1 L 3062/96

    Ausländer; Kontingentflüchtling; Botschaftsflüchtling; Albanien; Widerruf der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99
    OVG, Urteil vom 10.1.1997 - 1 L 3062/96 -).Der Kläger hat den Status des § 1 HumHAG auch nicht durch die Ausstellung des Reiseausweises mit dem Vermerk, er sei ausländischer Flüchtling im Sinne des § 1 Abs. 1 HumHAG, erlangt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1996 - 11 A 10136/96

    Albanische Staatsangehörige; Botschaftsflüchtlinge in Tirana; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99
    Unstreitig und mittlerweile durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und zahlreicher Oberverwaltungsgerichte geklärt ist, dass die sogenannten albanischen Botschaftsflüchtlinge, die Anfang Juli 1990 auf das Gelände der deutschen Botschaft in Tirana geflüchtet waren, sich weigerten, die Botschaft wieder zu verlassen und dann am 13./14.7.1990 mit Hilfe der Bundesregierung nach Deutschland reisen konnten, nicht die Rechtsstellung nach § 1 HumHAG erhalten haben, weil das allein entscheidungsbefugte Bundesministerium des Innern vor der Aufnahme dieser Flüchtlinge keine Entscheidung über eine dauerhafte Übernahme getroffen hat (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.1996 - A 13 S 2935/95 - und vom 11.4.1997 - A 16 S 503/96 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.9.1996 - 11 A 10136/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.9.1998 - 23 A 2907/95 - nieders.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1998 - 23 A 2907/95

    Asylverfahren; Politische Verfolgung; Botschaftsflüchtling; Albanien; Deutsche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99
    Unstreitig und mittlerweile durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und zahlreicher Oberverwaltungsgerichte geklärt ist, dass die sogenannten albanischen Botschaftsflüchtlinge, die Anfang Juli 1990 auf das Gelände der deutschen Botschaft in Tirana geflüchtet waren, sich weigerten, die Botschaft wieder zu verlassen und dann am 13./14.7.1990 mit Hilfe der Bundesregierung nach Deutschland reisen konnten, nicht die Rechtsstellung nach § 1 HumHAG erhalten haben, weil das allein entscheidungsbefugte Bundesministerium des Innern vor der Aufnahme dieser Flüchtlinge keine Entscheidung über eine dauerhafte Übernahme getroffen hat (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.1996 - A 13 S 2935/95 - und vom 11.4.1997 - A 16 S 503/96 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.9.1996 - 11 A 10136/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.9.1998 - 23 A 2907/95 - nieders.
  • BVerwG, 23.03.1999 - 9 B 980.98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2001 - A 6 S 2218/99
    In der Entscheidung vom 23.3.1999 (- 9 B 980/98 - Buchholz 402.255 § 2 b HumHAG Nr. 1) stellt das Bundesverwaltungsgericht auch nochmals klar, dass entscheidend für den Rechtsstatus der albanischen Botschaftsflüchtlinge die Aufnahme aufgrund einer Übernahmeerklärung des Bundesministers des Innern ist, das die politische Entscheidung zu treffen hatte, ob den Flüchtlingen der Status nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz verliehen werden sollte oder nicht.
  • VG Oldenburg, 27.08.2002 - 12 A 4279/00

    Albanien: Botschaft; albanische Botschaftsflüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis; …

    (vgl. u.a. Nds. OVG, Urteil vom 10. Januar 1997 - 1 L 3062/96 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2001 - A 6 S 2218/99 -, juris m.w.N. der Rspr. des VGH; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. September 1996 - 11 A 10136/96 -, InfAuslR 2000, 466 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 23 A 3094/95.A, Beschluss vom 15 Januar 1998 -18 B 356/96 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 18. März 1998 - 3 UE 4011/97.A -, ESVGH 48, 319; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23. März 1999 - 9 B 980.99 - Buchholz 402.255 § 2b HumHiG Nr. 1).

    Mit dem OVG Rheinland-Pfalz (…Beschluss vom 26. November 1999, a.a.O.), dem Bay. VGH (Beschluss vom 4. Dezember 2000 - 25 ZB 00.3358 -, AuAS 2001, 34 f.) und dem VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 9. Juli 2001, a.a.O.) ist davon auszugehen, dass eine "Kontingentflüchtlingsanerkennung", die "ausgesprochen" und "bestandskräftig" werden kann, gesetzlich nicht vorgesehen ist.

    Der Annahme, dass zum einen der im Reiseausweis enthaltene Vermerk und zum anderen die o.a. Bescheinigung der Stadt Ludwigshafen gegen den Willen des Bundesministers des Innern einen Kontingentflüchtlingsstatus der Klägerin begründen könne, steht zudem der Umstand entgegen, dass ein solcher Vermerk bzw. die Bescheinigung erst nach der Einreise im Bundesgebiet erteilt wurde, während der Status nur zu dem Zeitpunkt, zu dem der Flüchtling in das Bundesgebiet einreist und hier Aufnahme findet, nicht jedoch nachträglich entstehen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2001, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2002 - 13 LB 278/02

    Aufenthaltserlaubnis; befristete Aufenthaltserlaubnis; Besitz; unbefristete …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stehen dem ununterbrochenen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aber diejenigen Zeiten gleich, in denen der Ausländer zwar einen Aufenthaltstitel nicht besessen, aber nach der vom Gericht inzident vorzunehmenden Prüfung einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gehabt hat (BVerwG, Urt. v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 -, ZAR 2002, 199 m.w.N.).

    Diese Feststellung kann getroffen werden, weil die Behörde selbst ihre ablehnende Entscheidung aufgehoben hat (…BVerwG, Urt. v. 24.5.1995 - 1 C 7.94 - InfAuslR 1995, 287, 291), weil ein entsprechender Rechtsbehelf des Ausländers Erfolg hatte (…BVerwG, aaO, m.w.N.), oder weil die vom Gericht inzident vorzunehmende Prüfung ergibt, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bestanden hat (BVerwG, Urt. v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 - ZAR 2002, 199 m.w.N.; vgl. auch Kloesel/Christ/Häußer, Dt. AuslR, April 2002, § 24 AuslG, Rn. 26).

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03

    Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum …

    Eine nachträgliche Anerkennung, etwa durch die Ausstellung eines Reiseausweises mit dem Vermerk Flüchtling im Sinne des § 1 Abs. 1 HumHG, ist nicht möglich (ausführlich zu den Einzelheiten siehe Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.07.2001 - A 6 S 2218/99).
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05

    Voraussetzungen für das Bestehen eines noch offenen Kindergeldanspruchs für zwei …

    Eine nachträgliche Anerkennung, etwa durch die Ausstellung eines Reiseausweises mit dem Vermerk Flüchtling im Sinne des § 1 Abs. 1 HumHG, ist nicht möglich (ausführlich zu den Einzelheiten siehe Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.07.2001 - A 6 S 2218/99).
  • VG Osnabrück, 10.07.2006 - 5 A 53/06

    Ausstellung von Internationalen Reiseausweisen für Flüchtlinge an jüdische …

    Sowohl die Erteilung einer Bescheinigung nach § 2 HumHAG als auch der entsprechende Eintrag in ein Pass- oder Ausweispapier des Ausländers hat damit keine konstitutive Wirkung für das Entstehen der Rechtsstellung nach § 1 Abs. 1 HumHAG, sondern setzen diese gleichsam voraus (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2001, A 6 S 2218/99, InfAuslR 2002, 100 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.1999, 11 A 11523/99, NVwZ-Beilage I 4/2000, I 37 f.; VG Augsburg…, Urteil vom 18.09.2001, a.a.O., …und vom 11.07.2000, a.a.O.; vgl. auch VG Oldenburg, Urteil vom 27.08.2002, 12 A 4279/00, juris, zu den "albanischen Botschaftsflüchtlingen"; a.A. VG München, Urteil vom 13.08.1997, M 7 K 97.854, InfAuslR 1997, 476, und offenbar auch VG Frankfurt, Beschluss vom 09.02.2001, 1 G 5870/00, juris, jeweils ohne Begründung).
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 10/05

    Anspruch eines Ausländers mit Aufenthaltsgenehmigung auf Kindergeld; Anspruch des …

    Eine nachträgliche Anerkennung, etwa durch die Ausstellung eines Reiseausweises mit dem Vermerk Flüchtling im Sinne des § 1 Abs. 1 HumHG, ist nicht möglich (ausführlich zu den Einzelheiten s. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.07.2001 - A 6 S 2218/99).
  • VG Hannover, 11.06.2010 - 12 A 3137/09

    Internationaler Reiseausweis; Reiseausweis für Flüchtlinge

    Vielmehr entsteht die Rechtsstellung im Sinne von § 1 Abs. 1 HumHAG kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 09.07.2001 - A 6 S 2218/99, juris, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 28.09.2010 - A 1 K 3196/08

    Vietnam: Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter wegen Änderung der …

    Unberührt durch den Widerruf bleibt insbesondere die - mit Blick auf ihre Beständigkeit wesentlich stärkere - Rechtsstellung des im Alter von acht Jahren im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion auf Dauer aufgenommenen Klägers nach § 1 Abs. 1 in Verb. mit Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22.07.1980 ("Kontingentflüchtlingsgesetz"; BGBl. I S. 1057; zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.10.1997 ) - HumHiG - (zur besonderen Stabilität des Kontingentflüchtlingsstatus: vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1996 - 9 C 145/95 VBlBW 1996, 255 = DVBI 1996, 624; Beschluss vom 23.03.1999 - 9 B 980/98 -, Buchholz 402.255 § 2b HumHiG Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2001 - A 6 S 2218/99 -, ESVGH 52, 33; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.02.1992 - 9 C 77/89 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 150, zum Begriff der Aufnahme aus humanitären Gründen).
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