Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Abschiebungsverfahren in Niedersachsen: Zulässigkeit einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsbetretung/Wohnungsdurchsuchung bei dem abzuschiebenden Ausländer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unrechtmäßige Durchsuchung der Wohnung eines ausreiseunwilligen Ausreisepflichtigen
- Judicialis
GefAG § 24; ; GefAG § 25 Nds.
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
GG Art. 13 Abs. 1; NGefAG § 25 Abs. 1; NGefAG § 24 Abs. 5; NGefAG § 24 Abs. 2; NGefAG § 24 Abs. 3
Wohnungsdurchsuchung, Beschwerde, Erledigung, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse, Abschiebung, Rechtsgrundlage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GefAG § 24; GefAG § 25
Richterliche Anordnungen im Rahmen einer Abschiebung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unrechtmäßige Durchsuchung der Wohnung eines ausreiseunwilligen Ausreisepflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 13.08.2002 - 43 XIV 434/02
- LG Hannover, 25.11.2002 - 9 T 34/02
- OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03
Papierfundstellen
- NVwZ 2003, 894
- InfAuslR 2003, 154
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03
Die Schwere des mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie die Gefahr einer Wiederholung des Grundrechtseingriffs - insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Betroffene nach seinen Angaben weiter in der Bundesrepublik aufhält - begründen ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 - und vom 24. Juli 2002 - 2 BvR 2266/00 - ). - BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2266/00
Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines beendeten Freiheitsentzuges
Auszug aus OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03
Die Schwere des mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie die Gefahr einer Wiederholung des Grundrechtseingriffs - insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Betroffene nach seinen Angaben weiter in der Bundesrepublik aufhält - begründen ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 - und vom 24. Juli 2002 - 2 BvR 2266/00 - ).
- OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung
Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen). - VG Oldenburg, 06.06.2012 - 11 A 3099/12
Abschiebung; Betreten einer Wohnung; Wohnungsdurchsuchung
Zudem spricht das erhebliche Polizeiaufgebot für eine Handlung, die über ein bloßes Betreten hinausgeht (vgl. für ein Betreten von Wohnungen zum Zwecke einer Abschiebung auch VG Bremen, Urteil vom 13. Januar 2012 - 2 K 2625/08 - OLG Celle, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 10 W 1/03 - InfAuslR 2003, 154 ; LG Verden, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 6 T 120/04 - InfAuslR 2004, 453 f.). - AG Hameln, 25.04.2005 - 39 UR 1/05
Abschiebemaßnahme; Abschiebung; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltsrecht; …
Für das "bloße" Betreten der Wohnung bedarf es im Gegensatz zu einer Durchsuchung keiner richterlichen Anordnung, da es sich hierbei um eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges i. S. des § 69 NSOG handelt (vgl. hierzu OLG Celle, NVwZ 2003, S. 894;… OLG Hamm, FGPrax. 2004, S. 206 ff). - OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 20 W 387/10
Wohnungsdurchsuchung, Beschluss, Abhilfeverfahren, Begründungserfordernis, …
Es sind keine Umstände ersichtlich, warum für die Ergreifung des Betroffenen das bloße Betreten der Wohnung und die Festnahme als Maßnahme des unmittelbaren Zwangs nicht ausgereicht hätte (verneinend auch AG Hameln, NdsRpfl 2005, 256 und OLG Celle, OLGR Celle 2003, 131 ff.; Zschieschak, Ausländerrechtliche Durchsuchungen aufgrund allgemeinen Polizeirechts, NJW 2005, 3318 ff.), sofern die Voraussetzungen hierfür überhaupt vorlagen, was dahingestellt bleiben kann, da es an der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsgestattung nichts ändert.
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