Rechtsprechung
| BayObLG, 11.10.2002 - 4Z BR 82/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 27 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 13 a; ; AuslG § 57 Abs. 2; ; FreihEntzG § 16 Satz 1
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FreihEntzG § 16 S. 1
D (A), Abschiebungshaft, Haftanordnung, Erledigung der Hauptsache, Kostenentscheidung, Rechtsschutzinteresse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutzbedürfnis nach Abschiebung - Beschränkung des Rechtsmittels gegen Haftanordnung auf Kostenpunkt - Kostenpflicht der beantragenden Behörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutzbedürfnis für Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung nach Abschiebung oder Beendigung der Freiheitsentziehung; Richterliche Anordnung der Abschiebehaft; Begründeter Anlass für die Beantragung der Sicherungshaft; Kostenerstattungsanspruch des ...
Verfahrensgang
- AG Weißenburg - XIV 1/01
- LG Ansbach, 06.02.2001 - 4 T 1073/01
- BayObLG, 11.10.2002 - 4Z BR 82/02
Papierfundstellen
- InfAuslR 2003, 66
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 4Z BR 82/02
Der Umstand, dass die Betroffene am 13.2.2001 aus der Abschiebungshaft entlassen wurde, lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung nicht entfallen (BVerfG AuAS 2002, 200/201 und NJW 2002, 2456/2458). - BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft
Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 4Z BR 82/02
Von der auch in der Beschwerdeinstanz grundsätzlich gebotenen mündlichen Anhörung (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 m. w. N.) durfte das Landgericht angesichts der nur etwa zwei Wochen zurückliegenden, mit Rechtsbeistand und Dolmetscher durchgeführten, eingehenden Anhörung vor dem Amtsgericht ausnahmsweise absehen, zumal die Betroffene auch im Beschwerdeverfahren anwaltlich beraten und vertreten war. - BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll
- BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 3 Z 7/79
Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 4Z BR 82/02
a) Die Entscheidung über die Kostenerstattung ist nach dieser Vorschrift zu treffen, die im Rahmen ihres Wirkungsbereichs der allgemeinen Vorschrift des § 13 a FGG vorgeht (Senatsbeschluss vom 7.6.2002, 4Z BR 33/02, im Anschluss an BayObLGZ 1979, 211/213).
- OLG Celle, 25.08.2005 - 22 W 51/05
Abschiebehaftanordnung; Abschiebungshaftanordnung; Analogie; Antragsrücknahme; …
Rn. 7 Nach der (vom Amtsgericht insoweit unzutreffend zitierten) Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist eine entsprechende Anwendung von § 16 FreihEntzG nicht auf den Fall der Rücknahme eines Antrags in der Rechtsmittelinstanz beschränkt (vgl. BayObLG vom 11.10.2002, InfAuslR 2003, 66 und vom 10.7.1979, BayObLGZ 1979, 211). - BayObLG, 02.03.2004 - 4Z BR 14/04
Auswirkungen eines neuen Asylantrags auf Abschiebungshaft
Das zulässige (vgl. BayObLG InfAuslR 2003, 66 m.w.N.) Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. - OLG München, 18.02.2009 - 34 Wx 7/09
Anordnung der Abschiebungshaft: Zulässigkeit eines auf die Kostenfolge …
Das früher zuständige Bayerische Oberste Landesgericht hatte deshalb gegen die Zulässigkeit einer erst nach Haftbeendigung eingelegten und auf die Kostenentscheidung beschränkten sofortigen weiteren Beschwerde mit Rücksicht auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung keine Bedenken (vgl. Beschluss vom 11.10.2002, 4Z BR 82/02 = InfAuslR 2003, 66). - OLG München, 04.10.2007 - 34 Wx 92/07 § 16 FreihEntzG ist über seinen Wortlaut hinaus auch in einem Fall wie dem Vorliegenden anwendbar, in welchem sich die Hauptsache durch die Rücknahme des Haftantrages erledigt hat (vgl. KG FGPrax 1998, 199; BayObLGZ 1979, 211/213; BayObLG InfAuslR 2003, 66 ).
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