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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1758
BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03 (https://dejure.org/2003,1758)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.2003 - 1 B 33.03 (https://dejure.org/2003,1758)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 1 B 33.03 (https://dejure.org/2003,1758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO § 124 a Abs. 3, § 124 a Abs. 6
    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; Berufungsbegründungsschriftsatz; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Bezugnahme auf Zulassungsantrag.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 124 a Abs. 3, § 124 a Abs. 6
    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; Berufungsbegründungsschriftsatz; Bezugnahme auf Zulassungsantrag; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    VwGO § 124 a Abs. 3; ; VwGO § 124 a Abs. 6

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung; Rüge der unterlassenen Einholung einer amtlichen Auskunft im Berufungszulassungsverfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 124 a Abs. 3; VwGO § 124 a Abs. 6
    D (A), Verfahrensrecht, Berufungsbegründung, Rechtliches Gehör, Berufungszulassungsantrag, Bezugnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 3 § 124a Abs. 6
    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf erfolgreichen Zulassungsantrag - Berufungsbegründungspflicht; Berufungsbegründungsschriftsatz; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Bezugnahme auf Zulassungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 220
  • DVBl 2004, 125
  • InfAuslR 2004, 130
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil weiterhin angefochten wird (vgl. Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    So genügt in asylrechtlichen Streitigkeiten eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO regelmäßig etwa dann, wenn sie zu einer entscheidungserheblichen Frage ihre von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht, was auch durch die Bezugnahme auf die Begründung des insoweit erfolgreichen Zulassungsantrags und auf den Zulassungsbeschluss geschehen kann (vgl. den Beschluss des Senats vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 13 und das vom Berufungsgericht zitierte Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    Für eine Entscheidung nach § 130 a VwGO fehlt es an der erforderlichen Anhörung; die Einverständniserklärung mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO war - abgesehen davon, dass der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten nicht zugestimmt hatte - durch die Anhörung nach § 125 VwGO wohl "verbraucht" (vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - BVerwG 8 B 105.98 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 24 und Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 = NVwZ - Beilage 4/1996, 26).
  • BVerwG, 17.09.1998 - 8 B 105.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsfolgen des Ergehens eines Beweisbeschlusses nach …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    Für eine Entscheidung nach § 130 a VwGO fehlt es an der erforderlichen Anhörung; die Einverständniserklärung mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO war - abgesehen davon, dass der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten nicht zugestimmt hatte - durch die Anhörung nach § 125 VwGO wohl "verbraucht" (vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - BVerwG 8 B 105.98 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 24 und Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 = NVwZ - Beilage 4/1996, 26).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 491.99
    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    So genügt in asylrechtlichen Streitigkeiten eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO regelmäßig etwa dann, wenn sie zu einer entscheidungserheblichen Frage ihre von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht, was auch durch die Bezugnahme auf die Begründung des insoweit erfolgreichen Zulassungsantrags und auf den Zulassungsbeschluss geschehen kann (vgl. den Beschluss des Senats vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 13 und das vom Berufungsgericht zitierte Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil weiterhin angefochten wird (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 2003 - BVerwG 1 B 33.03 - DVBl 2004, 125 unter Hinweis auf Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Urteil vom 8. März 2004 - BVerwG 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 und Beschluss vom 2. Juni 2005 - BVerwG 10 B 4.05 - juris).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …

    Die Einverständniserklärung mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung kann allerdings auch durch eine grundlegend geänderte Prozesslage infolge einer Entscheidung des Gerichts, z.B. durch eine Anhörung nach § 125 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 1 B 33.03 - InfAuslR 2004, 130 ), einen Auflagen- oder Beweisbeschluss (BVerwG…, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 9) oder die Einführung neuer Erkenntnismittel durch das Gericht (BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 S. 3), "verbraucht" werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer …

    Denn eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllt das gesetzliche Erfordernis der Berufungsbegründung nach § 124a Abs. 6 VwGO, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil weiterhin angefochten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.10.2003 - 1 B 33.03 -, juris; Beschluss vom 18.09.2013 - 4 B 41.13 -, juris;… Stuhlfauth in: Bader, VwGO, 6. Aufl. § 124a Rn. 121 m.w.N.).
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