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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5544
OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04 (https://dejure.org/2005,5544)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2005 - 4 Bs 518/04 (https://dejure.org/2005,5544)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 4 Bs 518/04 (https://dejure.org/2005,5544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliches Interesse an einer sofortigen Vollziehung der Ausweisung bei vorausgegangener Straffälligkeit; Berücksichtigung finanzieller Belastungen und beschränkter Haftplatzkapazitäten; Gefahr erneuter Straftaten bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens; Besonderes ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 596 (Ls.)
  • DÖV 2005, 835
  • InfAuslR 2005, 198
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04
    Im Hinblick hierauf hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschl. v. 18.7.1973, BVerfGE 35, 382, 404; Beschl. v. 12.9.1995, DVBl. 1995, 1297; Beschl. v. 25.1.1996, AuAS 1996, 62) zu den Anforderungen an den Sofortvollzug von Ausweisungsentscheidungen ausgeführt, dass die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach Aktenlage vorgenommene summarische und vorläufige Prüfung zwar ein wesentliches Element der Interessenabwägung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Sofortvollzuges darstelle, aber nicht die Prüfung ersetze, ob überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug vorliege.

    Der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen sei um so stärker und dürfe um so weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung sei und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirke (vgl. Beschl. vom 12.9.1995, a.a.O.; Beschl. vom 25.1.1996, a.a.0.).

  • OVG Bremen, 25.03.1999 - 1 B 65/99

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04
    Die Vermeidung der weiteren Strafvollstreckung aus fiskalischen Gründen bzw. zum Zweck der Entlastung begrenzter Haftplatzkapazitäten begründet regelmäßig kein besonderes öffentliches Interesse im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO, das über das öffentliche Interesse an der Ausweisung selbst hinaus geht und dem der Vorrang gegenüber dem Interesse des Ausländers an der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage gebührt (a.A. OVG Bremen, Beschl. v. 25.3.1999, NordÖR 1999, 284 = InfAuslR 1999, 409).

    Die Vermeidung der weiteren Strafvollstreckung aus fiskalischen Gründen bzw. zum Zweck der Entlastung begrenzter Haftplatzkapazitäten begründet regelmäßig kein besonderes öffentliches Interesse im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO , das über das öffentliche Interesse an der Ausweisung selbst hinaus geht und dem der Vorrang gegenüber dem Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage gebührt (a.A. OVG Bremen, Beschl. v. 25.3.1999, NordÖR 1999, 284 = InfAuslR 1999, 409).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04
    Da die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage schon aus den genannten Gründen wiederherzustellen ist, kann offen bleiben, ob dem Antragsteller der einstweilige Rechtsschutz nunmehr auch deshalb zu gewähren sein könnte, weil Unionsbürger nach dem - zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen - § 7 Abs. 1 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU nur noch bei Unanfechtbarkeit der Ausweisungsverfügung abgeschoben werden dürfen (vgl. dazu VGH Kassel, Besch. v. 28.9.2004, InfAuslR 2004, 425) und weil assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige ggf. auch in Bezug auf die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung Gemeinschaftsbürgern gleichzustellen sind (…siehe dazu EuGH, Urt. v. 11.11.2005, C-467/02, [Cetinkaya], DVBl. 2005, 103 ff.; BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - 1 C 29.02 - ZAR 2004, 289; vgl. aber auch VGH Kassel, Beschl. v. 29.12.2004 - 12 TG 3649/04 - juris).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04
    Da die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage schon aus den genannten Gründen wiederherzustellen ist, kann offen bleiben, ob dem Antragsteller der einstweilige Rechtsschutz nunmehr auch deshalb zu gewähren sein könnte, weil Unionsbürger nach dem - zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen - § 7 Abs. 1 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU nur noch bei Unanfechtbarkeit der Ausweisungsverfügung abgeschoben werden dürfen (vgl. dazu VGH Kassel, Besch. v. 28.9.2004, InfAuslR 2004, 425) und weil assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige ggf. auch in Bezug auf die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung Gemeinschaftsbürgern gleichzustellen sind (siehe dazu EuGH, Urt. v. 11.11.2005, C-467/02, [Cetinkaya], DVBl. 2005, 103 ff.;… BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - 1 C 29.02 - ZAR 2004, 289; vgl. aber auch VGH Kassel, Beschl. v. 29.12.2004 - 12 TG 3649/04 - juris).
  • VGH Hessen, 29.12.2004 - 12 TG 3649/04

    Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger, die ein Aufenthaltsrecht nach …

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04
    Da die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage schon aus den genannten Gründen wiederherzustellen ist, kann offen bleiben, ob dem Antragsteller der einstweilige Rechtsschutz nunmehr auch deshalb zu gewähren sein könnte, weil Unionsbürger nach dem - zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen - § 7 Abs. 1 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU nur noch bei Unanfechtbarkeit der Ausweisungsverfügung abgeschoben werden dürfen (vgl. dazu VGH Kassel, Besch. v. 28.9.2004, InfAuslR 2004, 425) und weil assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige ggf. auch in Bezug auf die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung Gemeinschaftsbürgern gleichzustellen sind (…siehe dazu EuGH, Urt. v. 11.11.2005, C-467/02, [Cetinkaya], DVBl. 2005, 103 ff.;… BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - 1 C 29.02 - ZAR 2004, 289; vgl. aber auch VGH Kassel, Beschl. v. 29.12.2004 - 12 TG 3649/04 - juris).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04
    Im Hinblick hierauf hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschl. v. 18.7.1973, BVerfGE 35, 382, 404; Beschl. v. 12.9.1995, DVBl. 1995, 1297; Beschl. v. 25.1.1996, AuAS 1996, 62) zu den Anforderungen an den Sofortvollzug von Ausweisungsentscheidungen ausgeführt, dass die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach Aktenlage vorgenommene summarische und vorläufige Prüfung zwar ein wesentliches Element der Interessenabwägung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Sofortvollzuges darstelle, aber nicht die Prüfung ersetze, ob überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug vorliege.
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04
    Die Verfügung der Strafvollstreckungsbehörde erschöpft sich in dem Verzicht darauf, den staatlichen Strafanspruch gegen den Antragsteller (weiter) durchzusetzen und orientiert sich insoweit vorrangig an der Wahrung des staatlichen Strafverfolgungsinteresses (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, BVerwGE 106, 351 = InfAuslR 1998, 383, dort zu § 64 Abs. 3 AuslG;… Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 456 a Rdnr. 3).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle …

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04
    Im Hinblick hierauf hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschl. v. 18.7.1973, BVerfGE 35, 382, 404; Beschl. v. 12.9.1995, DVBl. 1995, 1297; Beschl. v. 25.1.1996, AuAS 1996, 62) zu den Anforderungen an den Sofortvollzug von Ausweisungsentscheidungen ausgeführt, dass die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach Aktenlage vorgenommene summarische und vorläufige Prüfung zwar ein wesentliches Element der Interessenabwägung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Sofortvollzuges darstelle, aber nicht die Prüfung ersetze, ob überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug vorliege.
  • BVerfG, 12.11.1998 - 2 BvR 1838/98

    Erfolgloser Antrag von "Mehmet" auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04
    Bei dieser Sachlage muss deshalb das Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage nicht zurücktreten hinter ein öffentliches Interesse an der Verhinderung weiterer Straftaten (vgl. zum Fehlen eines öffentlichen Interesses am Sofortvollzug bei Abschiebung aus der Haft: BVerfG, Kammerbeschl. v. 12.11.1998, InfAuslR 1998, 490).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a …

    Es trifft zwar zu, dass der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen im Wesentlichen den Begriff des "Wanderarbeitnehmers" verwendet, wenn er den Erwerb der assoziationsrechtlichen Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 prüft (s. etwa EuGH vom 11.11.2004 - C 467/02 -, Cetincaya, InfAuslR 2005, 198, RdNr. 25 m.w.N.; s. auch Urteil vom 02.06.2005 - C 136/03-, Dörr, RdNr. 66;… ähnlich auch OVG Münster a.a.O.); das bedeutet - über die Beschreibung des Regelfalls hinaus - aber nicht unbedingt, dass abweichend von der früheren Rechtsprechung (Entscheidung des EuGH vom 06.06.1995 - C 434/93 -, NVwZ 1995, 1093, 1094) die Einzelumstände der Einreise und des erstmaligen Aufenthalts von ausschlaggebender Bedeutung sind.
  • VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12

    Anspruch auf eine Abschiebung nach Polen nach § 11 Abs. 2 FreizügG/EU

    Der Regelung des § 456a StPO kann mittelbar entnommen werden, dass ein Ausländer, gegen den eine freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung und Besserung vollstreckt wird, von der Ausländerbehörde nur abgeschoben werden darf, wenn die Vollstreckungsbehörde von der weiteren Vollstreckung absieht (…vgl. Gutmann, in: GK-AufenthG, § 72 Rn. 40; OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2005 - 4 Bs 518/04 -, InfAuslR 2005, 198 ff. - zit. nach juris Rn. 25; vgl. ferner VG München…, Beschluss vom 12. September 2006 - M 10 E 06.2717 - juris Rn. 18 f.; VG Braunschweig…, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 5 B 623/05 -, juris Rn. 26, wo die fehlende Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 456a StPO als der Abschiebung entgegenstehendes Hindernis bezeichnet wird).
  • VG Braunschweig, 16.02.2006 - 5 B 623/05

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen …

    Im Rahmen der Überprüfung des Sofortvollzuges von Ausweisungsentscheidungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist zwar die summarische Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung wesentliches Element der Interessenabwägung, aber sie ersetzt nicht die Prüfung, ob überhaupt ein besonderes öffentliches Sofortvollzugsinteresse vorliegt; es bedarf daher der Feststellung begründeter Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr erneuter Straftaten in der Zeitspanne bis zur Entscheidung der Hauptsache besteht ( OVG Hamburg, Entsch. vom 04.02.2005 - 4 Bs 518/04 - juris - mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes).
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