Rechtsprechung
| VG Hamburg, 24.10.2005 - 4 K 3236/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 43 Abs. 1; HmbSOG § 13 Abs. 1 Nr. 2; FEVG § 13 Abs. 1; AuslG § 57; AuslG § 92 Abs. 1; GG Art. 104 Abs. 2; HmbSOG § 13 a Abs. 1
Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Festnahme, unerlaubter Aufenthalt, Haftbefehl, Beschleunigungsgebot, Abschiebung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung in der Zeit von der Festnahme bis zum Erlass des Abschiebehaftbeschlusses; Rechtmäßigkeit polizeilicher Gewahrsamnahme zur Vorbereitung der Abschiebehaft; Möglichkeit der nachträglichen gerichtlichen Feststellung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InfAuslR 2006, 90
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus VG Hamburg, 24.10.2005 - 4 K 3236/04
Es genügt nicht, eine vorbeugende Inhaftierung wie die nach § 13 Abs. 1 HmbSOG als Regelfall anzusehen und die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen, da ein Gewahrsam ohne vorherige richterliche Entscheidung nur in den Ausnahmefällen zulässig ist, in denen eben kein Haftbefehl vorher erwirkt werden kann (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 11.2.2004, 17 W 109/03; Bl. 135 ff. d.A.) bzw. wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck sonst nicht erreichbar gewesen wäre (BVerfG, Beschluss vom 15.5.2002, 2 BvR 2292/00, BVerfGE 105, 239 ff.; OLG Oldenburg vom 3.5.2004, 13 W 18/04; Bl. 148 ff. d.A.)."Unverzüglich" ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (BVerfG, Beschluss vom 15.5.2002, a.a.O., m.w.N.).
Dieser sich aus Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG ergebende Zeitrahmen kennzeichnet die äußerste Grenze, innerhalb derer die richterliche Entscheidung über eine Freiheitsentziehung herbeigeführt worden sein muss, sie befreit aber nicht von der Einhaltung des Beschleunigungsgebotes des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfGE vom 15.5.2002, a.a.O.).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus VG Hamburg, 24.10.2005 - 4 K 3236/04
Dieses Rehabilitierungsinteresse ergibt sich aus der Intensität des Eingriffs in die persönliche Freiheit; ohne die Möglichkeit der nachträglichen gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit wäre kein effektiver Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet (BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001, 2 BvR 527/99, BVerfGE 104, 220 ff.). - OLG Celle, 11.02.2004 - 17 W 109/03
Auszug aus VG Hamburg, 24.10.2005 - 4 K 3236/04
Es genügt nicht, eine vorbeugende Inhaftierung wie die nach § 13 Abs. 1 HmbSOG als Regelfall anzusehen und die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen, da ein Gewahrsam ohne vorherige richterliche Entscheidung nur in den Ausnahmefällen zulässig ist, in denen eben kein Haftbefehl vorher erwirkt werden kann (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 11.2.2004, 17 W 109/03; Bl. 135 ff. d.A.) bzw. wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck sonst nicht erreichbar gewesen wäre (BVerfG, Beschluss vom 15.5.2002, 2 BvR 2292/00, BVerfGE 105, 239 ff.; OLG Oldenburg vom 3.5.2004, 13 W 18/04; Bl. 148 ff. d.A.).
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06
D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht, …
Auch das Verwaltungsgericht Hamburg bezweifelt nicht seine Zuständigkeit gemäß § 13 a Abs. 2 S.4 Hmb.SOG, wenn der Feststellungsantrag nachträglich, d.h. außerhalb des Abschiebehaftverfahrens gestellt wird (vgl. VG Hamburg vom 24.10.05, Az. 4 K 3236/04, zitiert nach juris).Die vorbeugende Inhaftierung darf nicht als Regelfall angesehen werden (vgl. VG Hamburg vom 24.10.05, a.a.O., m.w.N.
- VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 1 K 1947/08
Richtervorbehalt bei Ausschreibung zur Festnahme zum Zwecke der Abschiebung
Deshalb bedarf es für die Ausschreibung noch keines Haftbefehls (vgl. dazu BVerfG, B. v. 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00 - B. v. 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04 - VG Koblenz, B.v. 24.07.2007 - 3 L 1035/07.KO - VG Hamburg, Urt. v. 24.10.2005 - 4 K 3236/04 - OLG Celle, B.v. 25.11.2004 - 16 W 136/04 -).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Pflicht zur mündlichen Anhörung eines Ausländers vor der Anordnung oder Verlängerung von Abschiebungshaft im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für die Durchführung der Anhörung durch einen ersuchten Richter; Teilnahmerecht eines Verfahrensbevollmächtigten im ...
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05
- OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 11 Wx 32/05
Papierfundstellen
- InfAuslR 2006, 90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 17.09.2004 - 3 W 195/04
Abschiebungshaftverfahren: Gerichtliche Pflicht zur Anhörung des betroffenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05
Diese Pflicht besteht nach allgemeiner Ansicht auch für das Beschwerdegericht (OLG Zweibrücken OLGR 2005, 119;… Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., § 5 FEVG Rn. 4, jeweils m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 29.05.2000 - 11 Wx 57/00
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Abschiebungshaftsache
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05
Danach hat der Betroffene seine außergerichtlichen Kosten nur dann nicht selbst zu tragen, wenn feststeht, dass die Ausländerbehörde keinen objektiv begründeten Anlass zur Antragstellung hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 29.5.2000, Die Justiz 2001, 30, 31 [OLG Karlsruhe 29.05.2000 - 11 Wx 57/00] ).
- BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der …
Einem Verfahrensbevollmächtigten muss zwar die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Anhörungstermin teilzunehmen (OLG Karlsruhe InfAuslR 2006, 90; OLG Schleswig OLGR 2007, 495). - OLG Schleswig, 09.03.2007 - 2 W 54/07
Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren
Unterbleibt dies, so ist die Anhörung nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung fehlerhaft, weil nicht auszuschließen ist, dass der Betroffene im Beisein seines Anwalts Angaben macht, die für die Entscheidung des Gerichts bedeutsam sein können (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2006, 3 W 16/06, bei Melchior; OLG Celle, Beschluss vom 3.03.1999, 17 W 16/99, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.04.2003, 20 W 117/03, bei Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.11.2005, 11 Wx 32/05, LS bei Juris). - LG Limburg, 17.08.2020 - 7 T 2/20 Einem Verfahrensbevollmächtigten muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Anhörungstermin teilzunehmen (OLG Karlsruhe, InfAuslR 2006, S. 90;… OLG Schleswig, OLG-Report 2007, S. 495;… BGH, Beschl. v. 25.02.2010, Az. V ZA 2/10, NJOZ 2011, S. 125 Rn. 10; Beschl. v. 10.07.2014, Az. V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228).
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