Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 213/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14983
OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 213/10 (https://dejure.org/2010,14983)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2010 - 4 Bs 213/10 (https://dejure.org/2010,14983)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2010 - 4 Bs 213/10 (https://dejure.org/2010,14983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Begriff der "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs 1 S 1 AufenthG 2004

  • Justiz Hamburg

    § 4 Abs 1 AufenthG 2004, § 6 Abs 4 AufenthG 2004, § 31 Abs 1 S 1 AufenthG 2004
    Zum Begriff der "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs 1 S 1 AufenthG 2004

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 6 Abs. 4, AufenthG § 4 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 4 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 6 Abs. 4, AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Visum, nationales Visum, Türkei, deutscher Ehegatte, Familiennachzug, Ehegattennachzug, Visumsverfahren, Einreise, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Nationales Visum zum Ehegattennachzug ist AE nach § 31 I S. 1 AufenthG

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Nationales Visum zum Ehegattennachzug ist AE nach § 31 I S. 1 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Von der deutschen Auslandsvertretung mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltstitel eines Ausländers in Form eines nationalen Visums als "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" i.S.d. § 31 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1260
  • DVBl 2011, 181
  • DÖV 2011, 207
  • InfAuslR 2011, 110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 213/10
    Zudem stelle nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2007 (BVerwGE 129, 226 ff.) eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz nur dann eine "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG dar, wenn sie diesem nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilt worden sei.

    ddd) Der Auslegung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dahin, dass auch ein Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums für einen Daueraufenthalt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des überlebenden Ehegatten begründen kann, stehen nicht - wie vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss angenommen - die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2007 (BVerwGE 129, 226 ff.; juris) und vom 9. Dezember 2009 (InfAuslR 2010, 274 ff.; juris) entgegen.

    Das Verwaltungsgericht kann sich für seine allein am Wortlaut orientierte Auslegung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG auch nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2007 (a.a.O.) berufen.

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 213/10
    ddd) Der Auslegung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dahin, dass auch ein Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums für einen Daueraufenthalt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des überlebenden Ehegatten begründen kann, stehen nicht - wie vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss angenommen - die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2007 (BVerwGE 129, 226 ff.; juris) und vom 9. Dezember 2009 (InfAuslR 2010, 274 ff.; juris) entgegen.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. Dezember 2009 (a.a.O.) lediglich - positiv - entschieden, dass in die Zweijahresfrist des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG 1990 auch der Zeitraum einzubeziehen sei, in dem der Ehegatte nach seiner Einreise im Besitz eines Aufenthaltstitels in Gestalt eines gültigen Visums gewesen sei (…juris Rn. 33, 34).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 11 ME 315/05

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Kindernachzugs; Antrag eines minderjährigen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 213/10
    Der Sichtvermerk zum Zweck des Familiennachzugs stand insoweit der im Inland zum selben Zweck erteilten Aufenthaltserlaubnis gleich und begründete ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des überlebenden Ehegatten, sofern die übrigen Erteilungsvoraussetzungen vorlagen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.3.2006, InfAuslR 2006, 328;… Juris Rn. 12, dort zum Sichtvermerk für einen Kindernachzug).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 27.08

    Visum; Ehegattennachzug; Scheineheverdacht nicht ausgeräumt; materielle …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 213/10
    Das gilt insbesondere auch dann, wenn das nationale Visum für einen Daueraufenthalt zunächst verweigert und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstritten wird (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.9.2010, OVG 11 B 27.08, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 2 B 21.10

    Verlängerung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis; Tod des …

    Rn. 15 Das einem Ausländer von der deutschen Auslandsvertretung mit Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 6 Abs. 4 Satz 1 AufenthG und nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilte nationale Visum stellt keine "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 18. August 2009 - OVG 11 S 36.09 -, juris Rn. 6;… Dienelt in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 31 Rn. 14; zu § 30 Abs. 3 AufenthG: OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 4. Februar 2008 - OVG 11 B 4.07 -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2008 - OVG 12 S 51.08 -, n.v.;… OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 17 B 2167/06 -, juris Rn. 8; a.A.: Hamb. OVG, Beschluss vom 16. November 2010 - 4 Bs 213/10 -, juris Rn. 11; zu § 34 Abs. 1 AufenthG: Nieders.

    Konkrete Anhaltpunkte dafür, dass der Gesetzgeber die bisherige materielle Rechtslage durch § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht ändern und die Voraussetzungen für das Entstehen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des überlebenden Ehegatten nicht verschärfen wollte (so: Hamb. OVG, Beschluss vom 16. November 2010 - 4 Bs 213/10 -, juris Rn. 16), enthält die Gesetzesbegründung jedenfalls nicht.

    Daher reicht auch ein nur zwei Wochen dauerndes, durch den Tod des Ehepartners beendetes eheliches Zusammenleben für die Begründung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts aus (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 16. November 2010 - 4 Bs 213/10 -, juris Rn. 10 für den Fall des Todes nur drei Tage nach Einreise des Ehepartners).

  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 CS 16.638

    Rückkehrverpflichtung wegen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Damit ist es der Auffassung gefolgt, ein nationales Visum sei keine im Sinne von § 31 Abs. 1 AufenthG verlängerungsfähige Aufenthaltserlaubnis (vgl. OVG Saarl, B. v. 28.1.2014 - 2 B 485/13OVG - juris;… OVG Berlin-Bbg, U. v. 24.11.2011 - OVG 2 B 21.10 - juris Rn. 15;… Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 31 Rn. 33 f.; a.A. OVG Hamburg, B. v. 16.11.2010 - 4 Bs 213/10 - InfAuslR 2011, 110).
  • VGH Hessen, 28.08.2025 - 3 B 1329/25

    Fortbestand der Fiktionswirkung bei unvollständiger Bescheidung eines Antrags auf …

    Vielmehr sei das erteilte Visum entsprechend des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 16. November 2010 (Az.: 4 Bs 213/10) als Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 34 AufenthG anzusehen.
  • VGH Hessen, 14.10.2019 - 3 B 2012/18

    Nationales Visum nicht gemäß § 31 Abs. 1 AufenthG verlängerbar

    Aufgrund dieser Erwägungen vermag die Ansicht des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 16. November 2010 (- 4 Bs 213/10 -, juris Rdnr. 5, 6) sowie die teilweise in der Kommentarliteratur vertretene Ansicht (…vgl. Müller in Hofmann, Ausländerrecht, Kommentar, 2. Auflage 2016, § 31 Rdnr. 10) nicht zu überzeugen, wonach wegen des deckungsgleichen Prüfungsumfangs im Visumverfahren und im ausländerbehördlichen Verfahren auch für das nationale Visum eine Verlängerungsmöglichkeit gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG in Betracht zu ziehen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 18 B 169/12

    Ein nach § 6 Abs. 3 AufenthG zum Zwecke des Familiennachzugs erteiltes Visum als …

    Rn. 14 Vgl. einerseits Nds. OVG, Beschluss vom 13. März 2006 - 11 ME 313/05 -,InfAuslR 2006 328; vgl. auch zur parallelen Problematik bei § 31 Abs. 1 AufenthG: einerseits OVG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2010 - 4 Bs 213/10 -, InfAuslR 2011, 110; andererseits OVG NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 17 B 2167/06 -, juris, und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2011 - 2 B 21.10 -, juris.
  • OVG Saarland, 28.01.2014 - 2 B 485/13

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht auf Basis eines Visums

    Rn. 21 Vor dem Hintergrund des eindeutigen Wortlauts der einschlägigen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften ist auch entgegen der von der Antragstellerin erneut angeführten Entscheidung des OVG Hamburg aus dem Jahr 2010(vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2010 - 4 Bs 213/10 -, InfAuslR 2011, 110) kein Raum dafür, ein im Einzelfall empfundenes "Analogiebedürfnis" im Wege eines Verweises auf eine Auslegung nach "Sinn und Zweck" oder eine vermeintlich beabsichtigte Kontinuität zu "Vorgängerregelungen" im Ausländergesetz, konkret den § 19 AuslG, zum Tragen zu bringen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2026 - 6 MB 1/26

    Erneuter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nach Ablehnung der Erteilung einer …

    Man schließe sich damit der Entscheidung des OVG B-Stadt an (Beschl. v. 16.11.2010 - 4 Bs 213/10 -) entgegen einer Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.09.2024 - 13 ME 140/24 -), die nicht überzeuge.
  • VG Saarlouis, 19.11.2013 - 6 L 1264/13

    Visum nach § 6 Abs. 4 AufenthG 2004 als i.S.v. § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG 2004 …

    Rn. 7 A.A. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16.11.2010, 4 Bs 213/10, InfAuslR 2011, 110, wonach ein Aufenthaltstitel der einem Ausländer von der deutschen Auslandsvertretung mit Zustimmung der Ausländerbehörde in Form eines nationalen Visums nach § 6 Abs. 4 AufenthG und nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des AufenthG zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilt worden sei, unabhängig von der formalen Kategorisierung in §§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2, 6 Abs. 4 AufenthG eine "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG darstelle; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2006, 11 ME 313/05, InfAuslR 2006, 328.
  • VG Weimar, 01.09.2016 - 2 E 734/16

    Ein Visum ist keine Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 31 AufenthG 2004

    Rn. 9 Der Umstand, dass sich die Erteilung des nationalen Visums nach § 6 Abs. 4 Satz 2 AufenthG nach den für die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte EU und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU geltenden Vorschriften richtet, mithin auch das Visum der Antragstellerin vorliegend nach einer Prüfung der allgemeinen und speziellen Erteilungsvoraussetzungen nach den §§ 27 und 28 AufenthG erteilt worden ist, rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung (a.A. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16.11.2010, 4 Bs 213/10, InfAuslR 2011, 110), wonach ein Aufenthaltstitel der einem Ausländer von der deutschen Auslandsvertretung mit Zustimmung der Ausländerbehörde in Form eines nationalen Visums nach § 6 Abs. 4 AufenthG und nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des AufenthG zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilt worden sei, unabhängig von der formalen Kategorisierung in §§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2, 6 Abs. 4 AufenthG eine "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG darstelle; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2006, 11 ME 313/05, InfAuslR 2006, 328).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht