Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 31.10.2014 - 11 S 2025/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 92 Abs. 3 S. 1; VwGO § 161 Abs. 2
Auferlegung der Kosten bei Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung i.R.e. Abschiebung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auferlegung der Kosten bei Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung i.R.e. Abschiebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 30.09.2014 - 2 K 4323/14
- VGH Baden-Württemberg, 31.10.2014 - 11 S 2025/14
Papierfundstellen
- InfAuslR 2015, 13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.10.2014 - 11 S 2025/14
Rn. 3 Nach der Rechtsprechung des Senates (vgl. Beschluss vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 - InfAuslR 2013, 98) ist es bis zu einer allfälligen Änderung des § 11 Abs. 1 AufenthG, um ein Mindestmaß an Konformität mit Unionsrecht zu gewährleisten, unerlässlich, dass vor einer Abschiebung so rechtzeitig eine Befristungsentscheidung ergeht, um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ggf. nach fachkundiger Beratung noch effektiven Rechtsschutz zu erlangen.
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 11 S 2776/17
Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermächtigungsgrundlage; Unionsrechtswidrigkeit; …
Soweit der erkennende Senat insoweit bisher vertreten hat, dass es zur Sicherung der Unionsrechtskonformität von § 11 AufenthG ausreiche, dass die Befristungsentscheidung (heute) nach § 11 Abs. 2 AufenthG jedenfalls im Zuge der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung erfolge (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, NVwZ-RR 2012, 412 (414); Beschluss vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98 (99): dort allerdings schon zweifelnd "Nur bei einer derartigen Betrachtungsweise kann noch annähernd dem unionsrechtlichen Erfordernis einer einzelfallbezogenen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über das Einreiseverbot und dessen Befristung Rechnung getragen werden."; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31.10.2014 - 11 S 2025/14 -, InfAuslR 2015, 13: "Mindestmaß an Konformität mit Unionsrecht"), hält er an dieser Rechtsauffassung nicht weiter fest. - VG Stuttgart, 13.01.2016 - 2 K 56/15
Anspruch auf Löschung der Eintragungen zur erfolgten Abschiebung und zur …
Daraufhin stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 31.10.2014 - 11 S 2025/14 - das Verfahren ein, erklärte den Beschluss des Verwaltungsgerichts mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung für unwirksam und bestimmte, dass der Beigeladene die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen habe.Denn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 31.10.2014 - 11 S 2025/14 - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Kläger gegen die Abschiebung ausgeführt, dass ihre Abschiebung rechtswidrig gewesen sei.
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