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Rechtsprechung
   OLG München, 15.04.2010 - 6 W 1566/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,49907
OLG München, 15.04.2010 - 6 W 1566/09 (https://dejure.org/2010,49907)
OLG München, Entscheidung vom 15.04.2010 - 6 W 1566/09 (https://dejure.org/2010,49907)
OLG München, Entscheidung vom 15. April 2010 - 6 W 1566/09 (https://dejure.org/2010,49907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Selbstständiges Beweisverfahren über eine Patentverletzung: Anfechtbarkeit der Anordnung der Übermittlung eines Sachverständigengutachtens über die Besichtigung eines angeblich patentverletzenden Gegenstands; Beschwer des Antragsgegners durch gesondert angeordnete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InstGE 12, 192
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 11.08.2008 - 6 W 1380/08

    Selbstständiges Beweisverfahren in Patentverletzungssachen: Abwägung des …

    Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 6 W 1566/09
    Sie verweist auf den Beschuss des Senats vom 11.8.2008 - 6 W 1380/08.
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 6 W 1566/09
    Denn streitgegenständlich ist vorliegend die hiervon zu unterscheidende Fragestellung, ob und wie das Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens der Antragstellerin bzw. ihren anwaltlichen Vertretern zur Kenntnis gebracht werden darf (vgl. BGH GRUR 2010, 318 Tz. 9, 14 - Lichtbogenschnürung; OLG Düsseldorf InstGE 8, 186 - Klinkerriemchen II; InstGE 9, 41 - Schaumstoffherstellung; InstGE 10, 198 - zeitversetztes Fernsehen; Kühnen, GRUR 2005, 185, 193; ders., Mitt.
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 2 W 21/07

    Patentrecht: Anfechtbarkeit der Geheimhaltungsanordnung bzw. Freigabe eines im …

    Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 6 W 1566/09
    Denn streitgegenständlich ist vorliegend die hiervon zu unterscheidende Fragestellung, ob und wie das Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens der Antragstellerin bzw. ihren anwaltlichen Vertretern zur Kenntnis gebracht werden darf (vgl. BGH GRUR 2010, 318 Tz. 9, 14 - Lichtbogenschnürung; OLG Düsseldorf InstGE 8, 186 - Klinkerriemchen II; InstGE 9, 41 - Schaumstoffherstellung; InstGE 10, 198 - zeitversetztes Fernsehen; Kühnen, GRUR 2005, 185, 193; ders., Mitt.
  • BGH, 01.08.2023 - X ZB 9/21

    Ästhetische Behandlung - Anspruch auf Herausgabe von Sachverständigengutachten …

    Dass der Gesetzgeber damit die in § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG ausdrücklich eröffnete Beschwerdemöglichkeit für selbständige Beweisverfahren ausschließen wollte, kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil bereits die damalige Rechtsprechung der Obergerichte eine Beschwerde als statthaft angesehen hat (…OLG Düsseldorf, InstGE 8, 186 Rn. 28 ff.;… OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41 Rn. 7; OLG München, InstGE 12, 192 Rn. 24; vgl. auch Deichfuß, GRUR 2015, 436, 441).

    Rn. 34 b) Eine Beschwerde gegen die Anordnung der Herausgabe des Gutachtens an die Antragstellerin ist auch nicht nach § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen (…ebenso OLG Düsseldorf, InstGE 8, 186 Rn. 28 ff.;… OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41 Rn. 7; OLG München, InstGE 12, 192 Rn. 24; Deichfuß, GRUR 2015, 436, 441).

  • OLG München, 29.08.2019 - 6 W 508/19

    Aufgabenverteilung im Besichtigungsverfahren

    Die Regelung des § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO steht dem nicht entgegen (vgl. Senat, InstGE 12, 192 unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, InstGE 8, 186).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Anordnungen im selbständigen …

    Rn. 3 Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Schweigepflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (Senat, InstGE 8, 186-Klinkerriemchen II; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41-Schaumstoffherstellung; OLG München, InstGE 12, 192-Lesevorrichtung für Reliefmarkierungen).
  • OLG München, 03.01.2011 - 6 W 2007/10

    Beweissicherung im Patentverletzungsstreit: Unverwertbarkeit des Gutachtens bei …

    Rn. 1 Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss des Senats vom 15.4.2010 (veröffentlicht in InstGE 12, 192) unter I. Bezug genommen, mit dem die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Anordnung der Herausgabe des eingeholten Beweissicherungsgutachtens vom 5.12.2008 an die anwaltlichen Vertreter der Antragstellerin zurückgewiesen wurde.
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