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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97, 2 U 133/00, I-2 U 123/97, I-2 U 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5436
OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97, 2 U 133/00, I-2 U 123/97, I-2 U 133/00 (https://dejure.org/2004,5436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2004 - 2 U 123/97, 2 U 133/00, I-2 U 123/97, I-2 U 133/00 (https://dejure.org/2004,5436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2004 - 2 U 123/97, 2 U 133/00, I-2 U 123/97, I-2 U 133/00 (https://dejure.org/2004,5436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbEG § 9
    Bemessung des Wertes einer Diensterfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung des Wertes einer Arbeitnehmererfindung; Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InstGE 4, 165
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (17)

  • LG Düsseldorf, 28.08.1997 - 4 O 6/92

    Craft-Spulkopf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    Rn. 47 Nachdem die Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 18. März 1999 den Rechtsstreit im Umfang von Ziffer 2 des landgerichtlichen Teilurteils vom 28. August 1997 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten und der Kläger mit seiner Berufung gegen dieses Teilurteil zunächst beantragt hatte, das Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.08.1997 - 4 O 6/92 - teilweise abzuändern und die Beklagte weiter zu verurteilen, an den Kläger über den bereits zuerkannten Betrag von DM 1.349.568,85 hinaus eine weitere durch das Gericht zu bestimmende angemessene Arbeitnehmererfindervergütung aus den Nutzungshandlungen entsprechend Ziffer 1 des Urteils des Senats vom 30. November 1995 zu bezahlen, die einen Betrag von DM 2.888.431,15 nicht unterschreitet, zzgl Zinsen in Höhe von 3, 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz ab dem jeweiligen betriebsüblichen Abrechnungszeitpunkt, und er mit seiner Berufung gegen das Schlussurteil des Landgerichts zunächst beantragt hatte, über den im Verfahren - 2 U 123/97 - OLG Düsseldorf für die Craft-Spulköpfe streitigen Betrag sowie über den mit dem angefochtenen Schlussurteil zuerkannten Betrag von DM 227.252, 56 nebst Zinsen für den Erfindungskomplex "Changiergesetze" hinaus eine weitere, durch das Gericht zu bestimmende, angemessene Arbeitnehmererfindervergütung, zumindest jedoch DM 2.501.871,50 zu zahlen zzgl.

    Rn. 48 das Teilurteil vom 28. August 1997 und das Schlussurteil vom 22. August 2000 des Landgerichts Düsseldorf - 4 O 6/92 - teilweise abzuändern und die Beklagte weiter zu verurteilen, an ihn über die bereits zuerkannten Beträge von DM 1.349.568,85 und DM 227.252,56 - jeweils nebst Zinsen - hinaus eine weitere durch das Gericht zu bestimmende angemessene Arbeitnehmererfindervergütung aus den Nutzungshandlungen entsprechend Ziffern 1 - 6 des Urteils des erkennenden Senats vom 30. November 1995 - 2 U 118/94 zu bezahlen, zzgl.

    Rn. 50 1. die Berufungen des Klägers gegen das Teilurteil vom 28. August 1997 sowie das Schlussurteil vom 22. August 2000 des Landgerichts Düsseldorf (4 O 6/92) zurückzuweisen;.

    Rn. 51 2. auf ihre Berufungen a) das am 28. August 1997 verkündete Teilurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts abzuändern und Klage, soweit über diese durch das angefochtene Urteil entschieden worden ist, abzuweisen; b) das am 22. August 2000 verkündete Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (4 O 6/92) abzuändern und die Klage auch bezüglich der die "Changiergesetze" betreffenden Verfahrenserfindungen abzuweisen.

  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61

    Kreuzbodenventilsäcke III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    Der BGH hat dies bei der Anwendung der Lizenzanalogie zur Ermittlung der Höhe einer Bereicherungslizenz oder einer Schadensersatzlizenz wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts dahin präzisiert, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine angemessene Lizenz in der Höhe schulde , wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Benutzungshandlungen vorhergesehen hätten (vgl. BGH GRUR 1962, 401.404 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1980, 841 - Tolbutamid; 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz kann in der Regel ohnehin nicht exakt berechnet oder "bewiesen" werden; sie ist vielmehr aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung zu bestimmen (vgl. RGZ 144, 187, 192 - Beregnungsanlage; BGH GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; BGH GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    Der BGH hat dies bei der Anwendung der Lizenzanalogie zur Ermittlung der Höhe einer Bereicherungslizenz oder einer Schadensersatzlizenz wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts dahin präzisiert, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine angemessene Lizenz in der Höhe schulde , wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Benutzungshandlungen vorhergesehen hätten (vgl. BGH GRUR 1962, 401.404 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1980, 841 - Tolbutamid; 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz kann in der Regel ohnehin nicht exakt berechnet oder "bewiesen" werden; sie ist vielmehr aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung zu bestimmen (vgl. RGZ 144, 187, 192 - Beregnungsanlage; BGH GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; BGH GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

  • BGH, 31.01.1978 - X ZR 55/75

    Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich einer Freigabeerklärung - Anspruch auf …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    Rn. 196 Auch wenn eine Abstaffelung dieses Lizenzsatzes entsprechend der Regelung in Nr. 11 Abs. 1 S. 2 der Richtlinien nicht in Betracht kommt, da eine derartige Abstaffelung auf dem hier in Rede stehenden Gebiet nicht als üblich nachgewiesen ist, ist jedoch aus den Gründen des angefochtenen Teilurteils des Landgerichts vom 28. August 1997 eine Art "Abstaffelung", die durchaus auch in einer bloßen linearen Minderung des Lizenzsatzes bestehen kann (vgl. BGH GRUR 1978, 430 - 434), in Form einer linaren Minderung angezeigt.

    - Eine Abstaffelung, die auch in einer linearen Minderung des Lizenzsatzes bestehen kann, kommt dabei nicht ausschließlich bei der Herstellung von industriellen Massenartikeln und ungewisser Umsatzentwicklung in Betracht, sondern ganz allgemein "für den Fall besonders hoher Umsätze" (vgl. BGH GRUR 1978, 430 - 434 - Absorberstabantrieb I).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96

    "Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    - Auf die Revision der Beklagten ist das Urteil des Senats vom 30. November 1995 durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. November 1997 - Az.: X ZR 6/96, veröffentlicht u.a. in GRUR 1998, 684 - 689, teilweise aufgehoben worden (sog. Spulkopf-Urteil), und zwar nur, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, für Vorrichtungen, die nicht als solche, sondern als Teil einer umfassenderen Vorrichtung Gegenstand der Lieferung und/oder Rechnung gewesen sind, ihre interne Herstellungskostenkalkulation für die entsprechenden Baugruppen mit sämtlichen Einzelteilen anzugeben, - wie z.B., soweit vorhanden, bei Spulköpfen: Andrückwalzen-Lagerung, Andrückwalze, Changierung, Axialgebläse, Haube, Fingerschutz, Deckel, Frontplatte, Warnschild, Schaltschrank, elektrische Leitungen, Steuerungen, Verschlauchung, Styroporunterlagen und Zubehör, Maßplan, Gehäuse, Sperrklinke, Getriebemotor, Öl, Drehdurchführung, Schleifübertrager, Verkleidungen, Spulantrieb, Unterbau, Anlegevorrichtung, Ausdrückvorrichtung, Spannfutter, Schiebering, Sicherungsbleche, Changiergehäuse, Schwenkblech und optischer Winkel, Wächter - einschließlich der bei der Beklagten üblichen Kalkulationsaufschläge, insbesondere für Rüstkosten, Konstruktionskosten, Versicherungskosten, sonstige Gemeinkosten und Gewinnaufschlag.

    Der Bundesgerichtshof spricht in seinen beiden Entscheidungen vom 13.November 1997 ("Spulkopf" - GRUR 1998, 684 - 689 und "Copolyester II" - BGHZ 137, 162 ) davon, dass bei der Berechnung der Erfindervergütung nach der Lizenzanalogie als Erfindungswert der Preis zugrunde gelegt werde, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder auf dem Markt im Rahmen eines Lizenzvertrages (für eine ausschließliche Lizenz) zahlen würde.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    Der BGH hat dies bei der Anwendung der Lizenzanalogie zur Ermittlung der Höhe einer Bereicherungslizenz oder einer Schadensersatzlizenz wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts dahin präzisiert, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine angemessene Lizenz in der Höhe schulde , wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Benutzungshandlungen vorhergesehen hätten (vgl. BGH GRUR 1962, 401.404 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1980, 841 - Tolbutamid; 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    Rn. 71 Der wirtschaftliche Wert einer Erfindung ist nicht in dem Sinne "berechenbar", dass er nach bestimmten Regeln aus feststehenden und ohne weiteres ermittelbaren Umständen abgeleitet werden könnte (vgl. BGH, GRUR 2002, 801 - 804 - Abgestuftes Getriebe).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    Der Bundesgerichtshof spricht in seinen beiden Entscheidungen vom 13.November 1997 ("Spulkopf" - GRUR 1998, 684 - 689 und "Copolyester II" - BGHZ 137, 162 ) davon, dass bei der Berechnung der Erfindervergütung nach der Lizenzanalogie als Erfindungswert der Preis zugrunde gelegt werde, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder auf dem Markt im Rahmen eines Lizenzvertrages (für eine ausschließliche Lizenz) zahlen würde.
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80

    Fersenabstützvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    Verwaltungsgerichtshof Freiburg; 22.12.1953; 52/53|VGH Bremen; 12.01.1954; B 52/53">52/53 - Absatzhaltehebel), und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Fersenabstützvorrichtung" (GRUR 1982, 286, 288./289) ist mit dem Landgericht davon auszugehen, dass vernünftige Lizenzvertragsparteien eine jährliche Abrechnung der Lizenzgebühren und für den Fall, dass diese nicht bis zum 1. Februar des folgenden Jahres gezahlt werden, eine Verzinsung der im zurückliegenden Jahr angefallenen Beträge vereinbart hätten.
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
    Der BGH hat dies bei der Anwendung der Lizenzanalogie zur Ermittlung der Höhe einer Bereicherungslizenz oder einer Schadensersatzlizenz wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts dahin präzisiert, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine angemessene Lizenz in der Höhe schulde , wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Benutzungshandlungen vorhergesehen hätten (vgl. BGH GRUR 1962, 401.404 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1980, 841 - Tolbutamid; 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen …

  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86

    Unbilligkeit der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung

  • BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90

    Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie bei Patent- und …

  • RG, 21.03.1934 - I 165/33

    1. Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz mit der Maßgabe …

  • OLG Düsseldorf, 17.04.1980 - 2 U 106/79
  • LG Düsseldorf, 11.07.2002 - 4 O 369/01

    Aufspulmaschine

  • EuGH, 28.04.1988 - 86/87
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13

    Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)

    Rn. 112 Wird ein erfindungsgemäßes Teil sowohl zusammen mit einer Gesamtvorrichtung verkauft als auch separat, ist im Falle des Einzelverkaufs auf den Nettoabgabepreis für dieses Teil abzustellen; im Fall des Verkaufs einer Gesamtvorrichtung ist demgegenüber derjenige Festbetrag, der sich als Durchschnittspreis aus den Verkaufserlösen für die isoliert vertriebenen Teile ergibt, zugrunde zu legen (vgl. Senat, InstGE 4, 165 - Spulkopf II;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung, 3. Auflage, RL Nr. 8 Rz. 34 a. E.).

    Rn. 138 Lizenzverträge, welche die Beklagte über die dem Klagepatent 1 zugrunde liegende und zu vergütende Diensterfindung auf dem freien Lizenzmarkt abgeschlossen hat und die für den Senat wesentliche Anhaltspunkte für die Bestimmung der angemessenen Lizenzgebühr geben könnten, da daraus regelmäßig ersichtlich wird, was die Erfindung im Markt wert ist (vgl. Senat, InstGE 4, 165, 174 - Spulkopf II;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung, 3. Auflage, RL Nr. 6, Rz. 11), liegen dem Senat nicht vor.

    Rn. 178 Jedoch ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine Art "Staffelung" auch in einer bloßen linearen Minderung des Lizenzsatzes bestehen kann (BGH, GRUR 1978, 430; 434; Senat, InstGE 4, 165 - Spulkopf II).

    Einer Abstaffelung, die auch in einer linearen Minderung des Lizenzsatzes bestehen kann, kommt dabei nicht ausschließlich bei der Herstellung von industriellen Massenartikeln und ungewisser Umsatzentwicklung in Betracht, sondern ganz allgemein im Fall besonders hoher Umsätze (vgl. BGH, GRUR 1978, 430, 434 - Absorberstabantrieb I; Senat, InstGE 4, 165 - Spulkopf II).

    Rn. 400 Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist als Bestandteil einer angemessenen Lizenzvergütung auch eine Verzinsung der im Vorjahr angefallenen Vergütung in Höhe von 3, 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. - ab dessen Einführung - über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank anzusehen (vgl. Senat, InstGE 4, 165, 182 f. - Spulkopf II;… Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 8. Auflage 2007, § 12 Rz. 36).

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2026 - 2 U 65/24

    Sanitärarmatur

    Dann ist der Erfindungswert die mit dem Lizenzsatz multiplizierte Bezugsgröße, also E = B x L (vgl. Senat, Teilurt. v. 04.03.2004 - I-2 U 123/97, BeckRS 2004, 8757 Rn. 50 - Spulkopf II;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, BeckRS 2008, 7887 Rn. 20 - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2014, 21940 Rn. 49 - Scharniereinrichtung).

    Rn. 122 Lizenzverträge, welche die Beklagte über die Streiterfindung auf dem freien Lizenzmarkt abgeschlossen hat und die für den Senat wesentliche Anhaltspunkte für die Bestimmung der angemessenen Lizenzgebühr geben könnten, da daraus regelmäßig ersichtlich wird, was die Erfindung am Markt wert ist (Senat, Teilurt. v. 04.03.2004 - I-2 U 123/97, BeckRS 2004, 8757 Rn. 58 - Spulkopf II;… Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2014, 21940 Rn. 73 - Scharniereinrichtung;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung, 4. Aufl. 2017, RL Nr. 6 Rn. 11), sind nicht dargelegt.

    Rn. 130 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz in der Regel nicht exakt berechnet oder bewiesen werden kann, sondern aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung zu bestimmen ist (BGH, GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage; Senat, Teilurt. v. 04.03.2004 - I-2 U 123/97, BeckRS 2004, 8757 Rn. 164 - Spulkopf II;… Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2014, 21940 Rn. 85 - Scharniereinrichtung).

    Diese Angaben zeigten, auch wenn sie nicht als repräsentativ angesehen werden könnten, dass insoweit ein gesicherter Rahmen nicht ohne weiteres zugrunde gelegt werden könne (Senat, Teilurteil v. 04.03.2004 - I-2 U 123/97, BeckRS 2004, 8757 Rn. 59 - Spulkopf II;… vgl. auch Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindungsgesetz, 7. Aufl. 2024, § 9 ArbEG Rn. 131.2).

    Vernünftige Lizenzvertragsparteien berücksichtigen nämlich, dass für besonders hohe Umsätze außer dem Wert der Erfindung der Ruf des Unternehmens (einschließlich seiner bekannten Produktmarken, seiner Gütefunktion und Qualität der Produktpalette des Unternehmens), seine Werbung, seine Vertriebsorganisation und sein Kundendienst, seine (Auslands-)Verbindungen, seine Finanzkraft und Fertigungskapazität sowie sein allgemeiner Forschungs- und Entwicklungsaufwand in entscheidendem Maße ursächlich sein können und insoweit die Bedeutung der Erfindung gegenüber dem Anteil des Unternehmens zurücktritt (vgl. Senat, Teilurt. v. 04.03.2004 - I-2 U 123/97, BeckRS 2004, 8757 Rn. 160 - Spulkopf II;… Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2014, 21940 Rn. 93 - Scharniereinrichtung;… vgl. auch Urt. v. 20.12.2012 - I-2 U 139/10, BeckRS 2013, 11855 - Stahlbetontunnel).

    Rn. 213 Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass ein Lizenzgeber bei Abschluss eines Lizenzvertrags mit einem kleinen Unternehmen vielfach einen höheren Lizenzsatz vereinbart als mit einer gut geführten Großfirma, weil bei dieser im Allgemeinen ein höherer Umsatz erwartet wird als bei einem kleinen Unternehmen (vgl. RL Nr. 6 S. 5; Senat, Teilurt. v. 04.03.2004 - I-2 U 123/97, BeckRS 2004, 8757 Rn. 160 - Spulkopf II).

    Eine Abstaffelung, die auch in einer linearen Minderung des Lizenzsatzes bestehen kann, kommt dabei nicht ausschließlich bei der Herstellung von industriellen Massenartikeln und ungewisser Umsatzentwicklung in Betracht, sondern ganz allgemein "für den Fall besonders hoher Umsätze" (vgl. BGH, GRUR 1978, 430, 433 - Absorberstabantrieb I; Senat, Teilurt. v. 04.03.2004 - I-2 U 123/97, BeckRS 2004, 8757 Rn. 160 - Spulkopf II;… Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2014, 21940 Rn. 93 - Scharniereinrichtung).

    Rn. 247 Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist als Bestandteil einer angemessenen Lizenzvergütung auch eine Verzinsung der im Vorjahr angefallenen Vergütung in Höhe von 3, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank anzusehen (vgl. Senat, Teilurteil v. 4.3.2004 - I-2 U 123/97, BeckRS 2004, 8757 Rn. 174 - Spulkopf II, Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2014, 21940 Rn. 195 - Scharniereinrichtung), die vorliegend jährlich zum betriebsüblichen Abrechnungszeitpunkt 28.02.

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse …

    Rn. 483 Lizenzmindernd ist dagegen zu berücksichtigen, dass die Beklagte vor allem deshalb erhebliche Umsätze erzielt hat, weil sie ein bekanntes Unternehmen mit großer Finanzkraft und einer effizienten Vertriebsorganisation ist (OLG Düsseldorf, InstGE 4, 165 - Spulkopf II;… Kühnen, aaO, Rn. 2643) und sie deswegen die Funkarmbanduhren zu einem günstigen Preis anbieten konnte (siehe oben II. 3. e) bis g)).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05

    Stufenklage auf Auskunft und Rechnungslegung wegen einer Diensterfindung; …

    a) Der Kläger begehrt die Berechnung des wirtschaftlichen Wertes seiner Erfindung nach der Methode der Lizenzanalogie, welche zur Ermittlung des marktgerechten Erfindungswertes besonders geeigneten und regelmäßig (BGH MittPat 2003, 466 (467) - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802 f.) - Abgestuftes Getriebe; OLG Düsseldorf InstGE 4, 165 (170 f.) - Spulkopf II) beziehungsweise bei getätigten Umsatzgeschäften stets (BGH GRUR 1998, 687 - Spulkopf; Schiedsstelle BlPMZ 2002, 230 (231); Schiedsstelle BlPMZ 1988, 171) heranzuziehen ist.
  • LG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4b O 295/10

    Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)

    Rn. 125 Bei der Ermittlung des üblichen Lizenzsatzes ist folgende Vorgehensweise geboten (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 4, 165, 170 f.): Zunächst ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber Lizenzverträge über die konkret zu vergütende Diensterfindung abgeschlossen hat (sog. konkrete Lizenzanalogie).

    Zutreffend erscheint es indes, bei besonders hohen Umsätzen generell einen linearen Abschlag von dem marktüblichen Lizenzsatz vorzunehmen, da dies den Aspekt der Verhaltensweise vernünftiger Lizenzvertragsparteien berücksichtigt (z.B. 1/3 Abschlag bei einem Umsatz ab 300 Mio. EUR: OLG Düsseldorf, InstGE 4, 165, 181 f. - Spulkopf II; 20 % bei einem Gesamtumsatz von rund 100. Mio.EUR: LG Düsseldorf 4 O 329/95, Urteil vom 10.3.1998 - nicht veröffentlicht).

    (vgl. Anlage CBH 3) des Folgejahres in Höhe von 3, 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. - ab dessen Einführung - über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 4, 165, 182 f. - Spulkopf II;… Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 8. Auflage 2007, § 12 Rn 36).

    Dies folgt etwa aus dem Urteil Spulkopf II des OLG Düsseldorf vom 04.03.2004, Az. I-2 U 133/00.

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05

    Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der …

    Maßgeblich ist deshalb zunächst, welche Lizenzgebühr vereinbart worden wäre, wenn sie unter ungebundenen Vertragsparteien auf dem freien Markt für ein exklusives Benutzungsrecht ausgehandelt worden wäre (Senat, InstGE 4, 165 - Spulkopf).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 52/06

    Betonschutzwände II (Arbeitnehmererf.)

    Bei der Ermittlung des üblichen Lizenzsatzes ist zunächst zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 4, 165, 170 f.), ob der Arbeitgeber Lizenzverträge über die konkret zu vergütende Diensterfindung abgeschlossen hat (sog. konkrete Lizenzanalogie).

    Als Bestandteil einer angemessenen Lizenzvergütung ist auch die durch den Kläger geltend gemachte Verzinsung der im Vorjahr angefallenen Vergütung zum 1. Februar des Folgejahres in Höhe von 3, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzusehen (vgl. nur OLG Düsseldorf, InstGE 4, 165, 182 f. - Spulkopf II).

  • LG Düsseldorf, 19.05.2026 - 4a O 9/25
    des Folgejahres für die im vorausgegangenen Kalenderjahr entstandenen Lizenzgebühren zu zahlen ist (OLG Düsseldorf, InstGE 4, 165 - Spulkopf II).
  • LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 4b O 138/06

    Vergütungsfestsetzung (Arbeitnehmererf.)

    Rn. 77 Bei der Ermittlung des üblichen Lizenzsatzes ist folgende Vorgehensweise geboten (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 4, 165, 170 f.): Zunächst ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber Lizenzverträge über die konkret zu vergütende Diensterfindung abgeschlossen hat (sog. konkrete Lizenzanalogie).

    Zutreffend erscheint es indes, bei besonders hohen Umsätzen generell einen linearen Abschlag von dem marktüblichen Lizenzsatz vorzunehmen, da dies den Aspekt der Verhaltensweise vernünftiger Lizenzvertragsparteien berücksichtigt (z.B. 1/3 Abschlag bei einem Umsatz ab 300 Mio. EUR: OLG Düsseldorf, InstGE 4, 165, 181 f. - Spulkopf II).

  • LG Düsseldorf, 05.10.2010 - 4a O 406/97

    Koksofentür II

    des Folgejahres für die im vergangenen Kalenderjahr entstandenen Lizenzgebühren zu zahlen ist (BGH GRUR 1982, 286, 288 f - Fersenabstützvorrichtung; OLG Düsseldorf, InstGE 4, 165 - Spulkopf II).

    Da kein anderer Zinssatz dargelegt ist, kann zunächst von einem Zinssatz von 3, 5 Prozentpunkten über dem Bundesbankdiskontsatz beziehungsweise Basiszinssatz ausgegangen werden (OLG Düsseldorf GRUR 1981, 45, 52 f - Absatzhaltehebel; Mitt. 1998, 358, 362 - Durastep; InstGE 4, 165 - Spulkopf II).

  • LG Düsseldorf, 03.11.2016 - 4c O 79/15

    Anforderungen an die wirksame Meldung einer Arbeitnehmererfindung

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 2 U 20/08

    Schadensersatzlizenz wegen Benutzung eines Patents betreffend einen …

  • LG Düsseldorf, 23.11.2010 - 4b O 20/10

    Stahlbetontunnel (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 07.02.2008 - 4b O 129/07

    Absperrschieber

  • LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 37/16

    Photovoltaikanlage 1 (Arbeitnehmererf.)

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