Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 160/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Paneelelement-Befestigungsklammer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wandverkleidung oder Deckenverkleidung mit Paneelelementen sowie Paneelelemente verbindende Befestigungsklammern als Schutzpatent; Unterlassung sowie Rechnungslegung und Schadensersatz wegen der Verletzung eines Patentrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InstGE 5, 173
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
Patentfähigkeit eines Waschmittels
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 160/06
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Aufnahme weiterer Merkmale aus der Beschreibung in den Patentanspruch ohne weiteres zulässig ist, wenn diese für den Fachmann als zu deren Patent unter Schutz gestellten Lehre gehörig zu erkennen gewesen sind, solange dadurch an die Stelle der Erfindung kein wesensverschiedenes aliud tritt (BGH GRUR 1990, 432, 433 - Spleißkammer; BGH GRUR 2000, 591, 592 - Inkrustierungsinhibitoren). - BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02
Haubenstretchautomat
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 160/06
Rn. 52 Der im Klageantrag zu I) 1) b) begehrte Warnhinweis war allerdings - wie geschehen - umzuformulieren, da der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Haubenstretchautomat" (GRUR 2007, 679, 685) ausführte, dass - entgegen der bisherigen, bewährten und tolerierten Praxis der Instanzgerichte - das Unterlassungsgebot einschränkende Zusätze wie die Forderung nach "ausdrücklichen und unübersehbaren" Hinweisen dem Bestimmtheitsgebot nicht genügen. - BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 160/06
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Aufnahme weiterer Merkmale aus der Beschreibung in den Patentanspruch ohne weiteres zulässig ist, wenn diese für den Fachmann als zu deren Patent unter Schutz gestellten Lehre gehörig zu erkennen gewesen sind, solange dadurch an die Stelle der Erfindung kein wesensverschiedenes aliud tritt (BGH GRUR 1990, 432, 433 - Spleißkammer; BGH GRUR 2000, 591, 592 - Inkrustierungsinhibitoren).
- BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85
Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 160/06
Aufgrund der Tatsache, dass die Aussetzung für die Klägerin wegen der langen Verfahrensdauer von Einsprüchen und Nichtigkeitsklagen in einer erheblichen Einschränkung ihrer Rechte, vor allem den zeitlich begrenzten Unterlassungsanspruch bedeutet und außerdem ein Missbrauch vermieden werden soll, kommt eine Aussetzung in der Regel nach der derzeitig gültigen Rechtsprechung in der ersten Instanz nur dann in Betracht, wenn es im hohen Maße wahrscheinlich erscheint, dass das Klagepatent aufgrund des Einspruchs oder der Nichtigkeitsklage widerrufen oder vernichtet wird (vgl. BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug). - OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03
Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 160/06
Der auf § 140 b Patentgesetz gestützte Auskunftsanspruch umfasst dabei auch die Vorlage entsprechender Belege (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 5, 249 - Faltenbalg). - BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63
Rechtsmittel
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 160/06
Es ist insoweit stets der Erfahrungssatz zu beachten, dass nach der Offenbarung einer Erfindung nicht selten von anderen Personen behauptet wird, schon ähnliches gemacht zu haben (BGH GRUR 1963, 311, 312 - Stapelpresse). - OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 118/06
Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Offensichtlichkeit einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 160/06
Insoweit hat die Kammer sich an einer entsprechenden, kürzlich gewählten Formulierung des 2. Senats des OLG Düsseldorf (Az.: I-2 U 118/06) orientiert.
- BPatG, 13.01.2009 - 3 Ni 77/06 Der geänderte Patentgegenstand "Wandund Deckenverkleidung" sei -wie auch das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 22. Juli 2008 (Az.: 4b O 160/06) im Rahmen der Prüfung der Aussetzung des Verletzungsverfahrens ausgeführt habe -als Oberbegriff bereits in der ursprünglichen Fassung des Anspruchs 1 in der Formulierung "Paneelelement zur Wandund Deckenverkleidung" enthalten gewesen, so dass keine unzulässige Schutzbereichserweiterung, sondern eine Beschränkung vorliege.
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Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4 O 297/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
PatG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InstGE 5, 173
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03
Flügelradzähler
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4 O 297/97
Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der BGH in seiner neuesten Rechtsprechung zur mittelbaren Patentverletzung (GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler) ausdrücklich betont, dass alles das, was Bestandteil des Patentanspruchs ist, regelmäßig bereits deshalb auch ein wesentliches Element der Erfindung ist. - BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4 O 297/97
Ein Anspruch auf Entschädigung steht der Klägerin, da lediglich eine mittelbare Patentverletzung vorliegt, nicht zu (BGH, Mitt. 2004, 412, 414 f. - Drehzahlermittlung). - BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97
Räumschild
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4 O 297/97
Ob an dieser Betrachtungsweise festgehalten werden kann, nachdem § 14 PatG den Schutzbereich strikt an die Patentansprüche bindet und den Schutz einer Unterkombination verneint (GRUR 1999, 977, 981 - Räumschild; OLG Düsseldorf, Mitt. 2001, 28, 32 f. - Abflussrohre), erscheint fraglich.
- OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03
Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4 O 297/97
Der auf § 140b PatG gestützte Auskunftsanspruch umfasst dabei auch die Vorlage entsprechender Belege (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2005 - I - 2 U 110/03). - OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 2 U 94/01
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4 O 297/97
Hinsichtlich der nicht gewerblichen Abnehmer und der Angebotsempfänger ist den Beklagten allerdings ein Wirtschaftsprüfervorbehalt einzuräumen (OLG Düsseldorf, InstGE 3, 176 - Glasscheiben-Befestiger). - BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65
Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) - …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4 O 297/97
Rn. 79 In seiner älteren Rechtsprechung (BGHZ 82, 254, 256 - Rigg; GRUR 1971, 78 - Dia-Rähmchen V) hat der BGH zwar die Auffassung vertreten, dass von dem vorgenannten Grundsatz eng begrenzte Ausnahmen dann zugelassen werden können, wenn die angegriffene Ausführungsform alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu dessen Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf.
- LG Düsseldorf, 02.07.2024 - 4c O 19/23
Glätten und Polieren von Metallen durch Ionentransport
Weiter kann dies der Fall sein, wenn die patentfreie Benutzung auf eine dem Klagepatent entsprechende Ausgestaltung nicht angewiesen ist, weil das Mittel ohne weiteres so verändert werden kann, dass es, obwohl es den Vorgaben des Patents nicht mehr entspricht, seine Eignung zur patentfreien Verwendung nicht einbüßt (LG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2005 - 4 O 297/97 -, Rn. 78, juris; OLG Düsseldorf Urt. v. 29.3.2012 - I-2 U 137/10, BeckRS 2012, 8566, sub.
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