Rechtsprechung
KG, 19.04.1982 - 2 Ws 85/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verteidiger; Informationen; Zurückhalten; Aussetzung; Hauptverhandlung; Abberufung; Verzögerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 143
Verfahrensgang
- LG Berlin - 24 O 44/79
- KG, 11.02.1982 - 12 U 2551/80
- KG, 19.04.1982 - 2 Ws 85/82
Papierfundstellen
- JR 1982, 349
Wird zitiert von ... (8)
- KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Zum Widerruf der Bestellung bei Drängen des Pflichtverteidigers auf Abschluss …
Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349). - OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 3 Ws 1035/96
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wechsel des …
Hierbei ist mit Blick auf den grundrechtlich geschützten (Art. 2 1, 20 II GG ) Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren, der auch das Recht einschließt, grundsätzlich von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden (…Senat a.a.O.; OLG Köln, StV 1991, 9 ), allerdings Bedacht darauf zu nehmen, daß der Pflichtverteidiger in der Art und Weise seiner Verteidigung ebenso frei ist wie der gewählte Verteidiger (KG, JR 1982, 349 ; OLG Köln, StV 1991, 9 (10)). - KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
Pflichtverteidigerwechsel wegen eines Interessenkonflikts
Ein solcher besteht grundsätzlich, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349) ist.
- KG, 24.07.2008 - 2 Ws 362/08
Entpflichtung des Verteidigers: Besorgnis mangelnder Verteidigungsbereitschaft
Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349). - OLG Frankfurt, 28.01.1999 - 3 Ws 53/99 Denn jede andere Betrachtungsweise würde der vom BGH mehrfach ausgesprochenen (vgl. BGH, GÄ 1968, 85; BGH, NStZ 1997, 46 [47];… w. Nachw. bei Hilgendorf, NStZ 1996, 1 [4], Fußn. 58], und Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, 1994, S. 126; vgl.-auch Barton, StV 1989, 44; KG, JR 1982, 349; OLG Köln, StV 1991, 9 [10] - jew. m. w. Nachw.) prinzipiellen Gleichstellung des Pflichtverteidigers mit dem Wahlverteidiger widersprechen.
- KG, 24.11.2008 - 2 Ws 595/08
Pflichtverteidigung: Wichtiger Grund für die Entpflichtung des …
Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349). - OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 349/96
Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung einer …
Da der Pflichtverteidiger indessen in der Art und Weise der Führung der Verteidigung ebenso frei ist wie der gewählte Verteidiger, untersteht dieser als ein neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege grundsätzlich nicht der Kontrolle und der Bewertung seiner Tätigkeit durch das Gericht (KG JR 1982, 349 ; OLG Köln StV 1991, 9, 10). - KG, 02.02.2007 - 1 Ss 332/06
Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit aufgrund des …
Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. KG JR 1982, 349 m. w. N.).