Rechtsprechung
| BGH, 24.06.1952 - 2 StR 229/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JR 1952, 445
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 2 StR 229/52
Die Gegenmeinung geht von einem anderen Begriff der fortgesetzten Handlung aus, verlangt insbesondere keinen Gesamtvorsatz i.S. der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 313, 315).
- BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
Rechtsmittel
Bei fahrlässig begangenen strafbaren Handlungen ist die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs unzulässig (BGH JR 1952, 445). - BGH, 29.09.1953 - 5 StR 233/53 Denn dieser ist zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Handlungen und zwischen mehreren fahrlässigen Handlungen nicht möglich (vgl BGH vom 24.6.52 - 2 StR 229/52 - JR 1952, 445).
- BGH, 16.10.1952 - 3 StR 217/52
Rechtsmittel
Die Gegenmeinung geht von einem anderen Begriff der fortgesetzten Handlung aus, verlangt insbesondere keinen Gesamtvorsatz im Sinne der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl Urteil vom 24. Juni 1952; 2 StR 229/52).
- BGH, 08.10.1965 - 4 StR 148/65
Unzurechnungsfähigkeit aus Eifersucht - Annahme erheblich verminderter …
Fortsetzungszusammenhang zwischen einer vorsätzlichen und einer fahrlässigen Straftat scheidet aus (BGH JR 1952, 445). - BGH, 17.11.1953 - 1 StR 383/53
Rechtsmittel
Auch die Annahme einer fortgesetzten Handlung ist bei fahrlässig begangenen Taten nicht angängig (BGH JR 1952 S. 445). - BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53
Rechtsmittel
Bei fahrlässiger Begehung würde es schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil zum fortgesetzten Verbrechen nach seinem Begriffe Vorsatz - und zwar "Gesamtvorsatz" - gehört (BGH 2 StR 229/52 vom 24. Juni 1952 = LM Vorb z. StGB § 73 - Fortsetzungszusammenhang - [4] = JR 1952, 445; RGSt 53, 226 [227]). - BGH, 07.11.1956 - 2 StR 395/56
Rechtsmittel
Das ist rechtlich fehlerhaft (vgl BGH JR 1952, 445). - BGH, 19.08.1954 - 1 StR 293/54
Rechtsmittel
Nimmt es an, dass der Angeklagte seine Eidespflicht fahrlässig verletzt hat, so wird es beachten müssen, dass ein Fortsetzungszusammenhang zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Straftaten ausgeschlossen ist (vgl. BGH in JR 1952, 445).
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