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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,833
BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57 (https://dejure.org/1958,833)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1958 - VIII ZR 96/57 (https://dejure.org/1958,833)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 (https://dejure.org/1958,833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums - Nichterwartung einer künftigen Änderung der Verhältnisse als Geschäftsgrundlage i.R.e. Kaufvertags über einen Neuwagen - Möglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1772
  • MDR 1958, 766
  • WM 1958, 1226
  • DB 1958, 926
  • JR 1959, 335
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (8)

  • RG, 05.04.1939 - II 155/38

    1. Kann der alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung …

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • RG, 15.12.1941 - V 77/41

    Zum Begriff der Geschäftsgrundlage und über die Rechtsfolgen ihrer Erschütterung.

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • RG, 03.08.1938 - VI 247/37

    1. Muß aus der Anfechtungserklärung nach § 143 BGB. hervorgehen, daß durch sie …

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • RG, 16.02.1937 - VII 233/36

    1. Zur Frage der unrichtigen Rechtsausübung beim Festhalten an einem Vergleich, …

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • RG, 01.12.1936 - VII 107/36

    Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem …

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • BGH, 16.01.1953 - I ZR 42/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188; BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12;… BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4).
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188;… BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12;… BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4).
  • BGH, 30.01.1953 - V ZR 145/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188;… BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12; BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4).
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dann in Betracht kommen, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit der betroffenen Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweislich erscheint (Senatsurteile vom 1. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 = WM 1958, 1226; vom 9. Dezember 1970 - VIII ZR 245/68 = WM 1971, 214, 215; vom 8. Februar 1978 - VIII ZR 221/76 = WM 1978, 322, 323).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …

    Angesichts der überragenden Bedeutung, die im Vertragsrecht dem Grundsatz der Vertragstreue zukommt, ist die Berufung auf eine Erschütterung der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise zulässig, wenn dies zur Vermeidung eines untragbaren mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden und damit der betroffenen Partei nach Treu und Glauben nicht zuzumutenden Ergebnisses unabweislich erscheint (BGH, NJW 1958, 1772; 1962, 29) .
  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 306/85

    Unzulässige Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Austauschvertrag

    Etwas anderes kann nach der von der Revision herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allenfalls dann gelten, wenn die Parteien ihrer Preisvereinbarung einverständlich bestimmte, ihnen gemeinsame Annahmen und Erwartungen dergestalt zugrundegelegt haben, daß sie als Geschäftsgrundlage des Vertrages gelten müssen (…vgl. Urt. v. 12. April 1960 - VIII ZR 137/59, LM Nr. 35 § 342 (Bb) BGB , vollständig abgedruckt als Nr. 8 zu § 119 BGB ; v. 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57, LM Nr. 27 zu § 242 (Bb) BGB ; BGHZ 46, 268, 273).
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