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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1043
BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61 (https://dejure.org/1962,1043)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1962 - VIII C 78.61 (https://dejure.org/1962,1043)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1962 - VIII C 78.61 (https://dejure.org/1962,1043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1963, 476
 
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Wird zitiert von ... (2454)

  • BVerwG, 30.12.1997 - 5 B 21.97

    Sozialhilferecht - Mietzinsverpflichtungen bei infolge …

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Überdies ist eine nicht weiter substantiierte schriftliche Bezugnahme - sei es insgesamt oder für einzelne Abschnitte - auf eine nicht von dem Prozeßbevollmächtigten des jeweiligen Revisionsklägers selbst, sondern von einem Dritten verfaßte und unterzeichnete Revisionsbegründung in einem anderen Verwaltungsrechtsstreit (mag es sich auch - ganz oder teilweise - um einen rechtlich gleichgelagerten Fall handeln) mit dem Sinn und Zweck des Vertretungszwangs im Revisionsverfahren (§ 67 Abs. 1 VwGO) sowie des Darlegungsgebots des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht vereinbar und deshalb unzureichend (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 1958 - BVerwG V C 378.56 - MDR 1959, 60 f., vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] , vom 16. November 1961 - BVerwG IV ER 403.61 - BVerwGE 13, 181 [BVerwG 16.11.1961 - IV ER 403/61] und vom 16. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 49.68 - ; Urteil vom 27. Februar 1967 - BVerwG VIII C 81.66 - BVerwGE 26, 239 [BVerwG 27.02.1967 - VIII C 81/66];… Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 139 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender …

    In der Beschwerdebegründung muß deshalb eine entscheidungserhebliche allgemeine Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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