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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2897
OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02 (https://dejure.org/2002,2897)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2002 - 3 Ws 411/02 (https://dejure.org/2002,2897)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2002 - 3 Ws 411/02 (https://dejure.org/2002,2897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintritt der Führungsaufsicht nach vollständiger Verbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen vorsätzlicher Straftaten, wobei keine der Einzelstrafen zwei Jahre erreicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2004, 163
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (24)

  • OLG Hamburg, 19.03.1996 - 1 Ws 86/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02
    Dass keine der in die Gesamtfreiheitsstrafe eingeflossenen Einzelstrafen zwei Jahre oder mehr betrug, steht dem Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68 f Abs. 1 StGB nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.10.1989 - 3 Ws 722/89; vom 28.10.1997 - 3 Ws 738/97 - JMBl. NW 1998, 91; vom 14.10.2002 - 3 Ws 365, 392 - 395/02; ebenso OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NStZ-RR 2000, 347; MDR 1981, 336; OLG Düsseldorf - 5. Strafsenat - MDR 1981, 70; OLG Frankfurt/Main MDR 1982, 164; OLG Hamburg NStZ-RR 1996, 262; OLG München NStZ 1984, 314 [315]; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 124;… Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 68 f Rn. 3; Zipf JR 1979, 117; Kürschner JR 1982, 340 [341]).

    Denn bei Tätern, die nur infolge fahrlässigen Versagens verurteilt worden sind, kann im Regelfall vermutet werden, dass sie aufgrund ihrer Persönlichkeit weniger Schwierigkeiten haben werden, die nach einer Entlassung aus länger andauernder Haft zu lösenden Probleme zu bewältigen (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 1996, 262).

  • OLG Karlsruhe, 09.07.1981 - 3 Ss 60/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02
    Dass keine der in die Gesamtfreiheitsstrafe eingeflossenen Einzelstrafen zwei Jahre oder mehr betrug, steht dem Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68 f Abs. 1 StGB nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.10.1989 - 3 Ws 722/89; vom 28.10.1997 - 3 Ws 738/97 - JMBl. NW 1998, 91; vom 14.10.2002 - 3 Ws 365, 392 - 395/02; ebenso OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NStZ-RR 2000, 347; MDR 1981, 336; OLG Düsseldorf - 5. Strafsenat - MDR 1981, 70; OLG Frankfurt/Main MDR 1982, 164; OLG Hamburg NStZ-RR 1996, 262; OLG München NStZ 1984, 314 [315]; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 124;… Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 68 f Rn. 3; Zipf JR 1979, 117; Kürschner JR 1982, 340 [341]).

    So betont der 2. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, dass bei der Führungsaufsicht stärker als bei der in dem Entwurf eines Strafgesetzbuches aus dem Jahr 1962 vorgesehenen Sicherungsaufsicht auf die Hilfe für den Betroffenen abgestellt wird (…BT-Drucks. V/4095, S. 35; vgl. hierzu auch OLG Frankfurt/Main MDR 1982, 164).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1997 - 3 Ws 738/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02
    Nach vollständiger Verbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen vorsätzlicher Straftaten tritt Führungsaufsicht auch dann ein, wenn keine der Einzelstrafen zwei Jahre erreicht (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 28.10.1997 - 3 Ws 738/97 - JMBl. NW 1998, 91).

    Dass keine der in die Gesamtfreiheitsstrafe eingeflossenen Einzelstrafen zwei Jahre oder mehr betrug, steht dem Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68 f Abs. 1 StGB nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.10.1989 - 3 Ws 722/89; vom 28.10.1997 - 3 Ws 738/97 - JMBl. NW 1998, 91; vom 14.10.2002 - 3 Ws 365, 392 - 395/02; ebenso OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NStZ-RR 2000, 347; MDR 1981, 336; OLG Düsseldorf - 5. Strafsenat - MDR 1981, 70; OLG Frankfurt/Main MDR 1982, 164; OLG Hamburg NStZ-RR 1996, 262; OLG München NStZ 1984, 314 [315]; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 124;… Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 68 f Rn. 3; Zipf JR 1979, 117; Kürschner JR 1982, 340 [341]).

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