Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1969 - IX A 964/66
- BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69
Papierfundstellen
- JR 1970, 274
- JR 70, 274
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60
Gesetzliche Mindestgröße für Eigenjagdreviere - Verbindung zweier kleiner …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69
Der Gesetzgeber regelt die Gliederung der Jagdbezirke als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]).Die letztgenannte Vorschrift enthält, wie in BVerwGE 21, 11 (12) [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] ausgeführt, für natürliche und künstliche Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper sowie für ähnliche Flächen drei verschiedene Regeln: Solche Flächen bilden, wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsmäßige Jagdausübung nicht gestatten, keinen Jagdbezirk für sich, sie unterbrechen ferner nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes, und sie stellen schließlich auch den Zusammenhang zur Bildung eines Jagdbezirkes zwischen getrennt liegenden Flächen nicht her.
Unter diesen Umständen beruht das Urteil des Berufungsgerichts auch nicht auf einer Abweichung von der in der Beschwerde bezeichneten, bereits vorerwähnten in BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Soweit in BVerwGE 21, 11 (12 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]/13) ausgeführt wird, daß eine Verbindungsfläche geeignet sein müsse, die Teilflächen zu einem einheitlichen Lebensraum für das Wild zusammenzuschließen oder den Erfolg einer einheitlichen Hege auf den Teilflächen zu verbessern oder einer einheitlichen Bejagung der Teilflächen zu dienen, um den Zusammenhang zur Bildung eines.
Die Beschwerde hat nicht dargetan, warum es für den Fall der Unterbrechung eines Jagdbezirks durch eine ähnliche Fläche einer anderen Begriffsbestimmung bedarf, als sie der Senat in BVerwGE 21, 11 f [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]ür die dritte Regel aufgestellt hat.
Es kommt hinzu, daß sich der gegenwärtige Rechtsstreit, nach dem Ausmaß der hier in Betracht kommenden Grundflächen in tatsächlicher Hinsicht von dem Sachverhalt unterscheidet, der dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil des Senats in BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] zugrunde lag.
- BVerwG, 15.07.1959 - V C 80.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach die entsprechende Anwendbarkeit des § 162 BGB im öffentlichen Recht in Einklang mit dem Schrifttum bejaht (BVerwGE 9, 89 [92]: Vereitelung, eines rechtzeitigen, an bestimmte Fristen gebundenen Entschädigungsantrages; 11, 350 [352] und 31, 197 [200]: Aufleben von Versorgungsansprüchen wiederverheirateter Beamtenwitwen nach Scheidung ihrer zweiten Ehe;… vgl. auch Soergel-Siebert, BGB, 10. Aufl., 1967, § 162 Rdnr. 2). - BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66
Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld nach Scheidung der zweiten Ehe - …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach die entsprechende Anwendbarkeit des § 162 BGB im öffentlichen Recht in Einklang mit dem Schrifttum bejaht (BVerwGE 9, 89 [92]: Vereitelung, eines rechtzeitigen, an bestimmte Fristen gebundenen Entschädigungsantrages; 11, 350 [352] und 31, 197 [200]: Aufleben von Versorgungsansprüchen wiederverheirateter Beamtenwitwen nach Scheidung ihrer zweiten Ehe;… vgl. auch Soergel-Siebert, BGB, 10. Aufl., 1967, § 162 Rdnr. 2). - BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59
Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach die entsprechende Anwendbarkeit des § 162 BGB im öffentlichen Recht in Einklang mit dem Schrifttum bejaht (BVerwGE 9, 89 [92]: Vereitelung, eines rechtzeitigen, an bestimmte Fristen gebundenen Entschädigungsantrages; 11, 350 [352] und 31, 197 [200]: Aufleben von Versorgungsansprüchen wiederverheirateter Beamtenwitwen nach Scheidung ihrer zweiten Ehe;… vgl. auch Soergel-Siebert, BGB, 10. Aufl., 1967, § 162 Rdnr. 2). - BVerwG, 16.01.1969 - I B 1.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69
Um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht ordnungsmäßig zu rügen, hätte der Kläger darlegen müssen, inwiefern das Berufungsgericht sich entgegen der von ihm vertretenen Rechtsansicht zu einer weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, mit welchem Ergebnis dieser Aufklärung zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, die der Entscheidung über die Begründetheit einer Verfahrensrüge zugrunde zu legen ist (Beschluß vom 16. Januar 1969 - BVerwG I B 1.69 -), darauf angekommen wäre.
- BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 39.82
Wehrpflicht - Ausnahme - Verlust - Mithilfe - Katastropfenschutz
Diese Fiktion ergibt sich aus dem in § 162 Abs. 1 BGB enthaltenen, auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Grundsatz, daß bei Verhinderung des Eintritts einer Bedingung wider Treu und Glauben die Bedingung als eingetreten gilt (vgl. Pr. OVG 82, 305 [315] und 90, 253 [257]; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 80.57 - BVerwGE 9, 89 [92], vom 25. Januar 1961 - BVerwG VI C 3.59 - BVerwGE 11, 350 [352] und vom 20. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.66 - BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66] [200]; Beschluß vom 29. Oktober 1969 - BVerwG I B 46.69 - JR 70, 274 [275]). - BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 28.82
Gesicherte Dienstantrittsanordnung - Vereitelung der Zustellung - Wehrpflichtiger …
Nach dem in § 162 Abs. 1 BGB enthaltenen, auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Grundsatz gilt bei Verhinderung des Eintritts einer Bedingung wider Treu und Glauben die Bedingung als eingetreten (vgl. Pr.OVG 82, 305 [315] und 90, 253 [257]; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 80.57 - BVerwGE 9, 89 [92], vom 25. Januar 1961 - BVerwG VI C 3.59 - BVerwGE 11, 350 [352], vom 20. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.66 - BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66] [200]; Beschluß vom 29. Oktober 1969 - BVerwG I B 46.69 - JR 70, 274 [275] und Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 39.82 - amtl. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1997 - 4 A 5369/94
Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes mit Waschküche; …
Rn. 59 vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1959 - 5 C 80.57 -, BVerwGE 9, 89, 92, und vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, NVwZ 1991, 73, sowie Beschluß vom 29. Oktober 1969 - I B 46.69 -, JR 1970, 274,. - VG Stade, 10.05.1983 - 4 VG A 31/83
Grundflächenbesitz als Eigenjagdbezirk; Jagdrechtliche Einheit von Flurstücken; …
Rn. 16 Als ähnliche Fläche gilt in der Rechtsprechung eine Fläche immer dann, wenn sie in ihrer äußeren Gestalt den Wegen, Triften oder Eisenbahnkörper ähnelt (…vgl. Mitzschke-Schäfer BJagdG, Komm. 4. Aufl 1982 § 5 Rdnr. 45; BVerwG, Beschl. v. 29.10.1969 - I B 46.69 in JR 1970, 274). - BVerwG, 03.06.1970 - I B 19.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Fragen rechtfertigen die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht, da sie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt sind (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1969 - BVerwG I B 1.69 - [RdL 1969, 186] und 13. März 1969 - BVerwG I B 9.69 - [RdL 1969, 187] sowie 29. Oktober 1969 - BVerwG I B 46.69 - [RdL 1970, 15]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".