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   BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87   

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BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87 (https://dejure.org/1988,715)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1988 - 1 StR 466/87 (https://dejure.org/1988,715)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 1 StR 466/87 (https://dejure.org/1988,715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vermögensbetreuungspflicht und zur richterlichen Tätigkeit des Rechtspflegers als Nachlaßrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    RpflG § 3

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 224
  • NJW 1988, 2809
  • MDR 1988, 594
  • NStZ 1988, 498 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 242
  • JZ 1988, 881
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86

    Rechtsbeugung - Amtsträger

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Juli 1986 - 1 StR 330/86 - (BGHSt 34, 146) ausgeführt, daß die bisher in Rechtsprechung und Literatur verwendeten Kriterien für die nähere Umschreibung einer solchen Tätigkeit, die im Sinne des § 336 StGB wie die eines Richters zu werten ist, zum Teil durch die Rechtsentwicklung überholt oder - etwa weil sie nur einzelne Aspekte dieser Tätigkeit aufgreifen - unzureichend sind.

    Da in dem in BGHSt 34, 146 entschiedenen Fall der Bereich möglicher Rechtsbeugung eindeutig nicht erreicht war, hat der Senat von einer nähereren Untersuchung und Bewertung dieser Kriterien abgesehen.

  • OLG Koblenz, 28.06.1985 - 1 Ws 318/85
    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
    Angesichts der Stellung und der Aufgaben, die dem Rechtspfleger in Nachlaßsachen von Gesetzes wegen zugewiesen sind, ist demnach von dem Bestehen einer unmittelbaren und speziellen Vermögensbetreuungspflicht des Rechtspflegers gegenüber den Erben im Sinne des § 266 StGB auszugehen (ebenso OLG Koblenz RPfl 1985, 442 mit zustimmender Anmerkung von Reiß; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 40 und Rdn. 53; Palandt-Edenhofer aaO. § 1962 Anm. 2).
  • OLG Hamm, 09.02.1979 - 4 Ws 12/79
    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs kommt ein Amtsträger, der nicht Richter ist, als Täter einer Rechtsbeugung nur dann in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter" zu leiten oder zu entscheiden hat (RGSt 71, 315; BGHSt 24, 326, 327 f.; BGH NJW 1960, 253; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114 sowie Bemmann JZ 1972, 599).
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 589/71

    Finanzbeamter - Falsche Festsetzung von Steuern - Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs kommt ein Amtsträger, der nicht Richter ist, als Täter einer Rechtsbeugung nur dann in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter" zu leiten oder zu entscheiden hat (RGSt 71, 315; BGHSt 24, 326, 327 f.; BGH NJW 1960, 253; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114 sowie Bemmann JZ 1972, 599).
  • BayObLG, 12.06.1985 - BReg. 1 Z 34/85

    Weitere Beschwerde des Konkursverwalters gegen die Vergütungsentscheidung für

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
    Ihre Ausführungen widersprechen auch nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Bemessung von Vergütungen für Nachlaßpfleger (vgl. BayObLG RPfl 1985, 402).
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 542/59

    Bestimmung der "Rechtssache" i.S.v. § 336 Strafegesetzbuch (StGB) und der

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs kommt ein Amtsträger, der nicht Richter ist, als Täter einer Rechtsbeugung nur dann in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter" zu leiten oder zu entscheiden hat (RGSt 71, 315; BGHSt 24, 326, 327 f.; BGH NJW 1960, 253; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114 sowie Bemmann JZ 1972, 599).
  • RG, 26.08.1937 - 2 D 142/37

    Ein Steuerverfahren kann eine "Rechtssache" sein. Rechtsbeugung kann auch im

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs kommt ein Amtsträger, der nicht Richter ist, als Täter einer Rechtsbeugung nur dann in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter" zu leiten oder zu entscheiden hat (RGSt 71, 315; BGHSt 24, 326, 327 f.; BGH NJW 1960, 253; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114 sowie Bemmann JZ 1972, 599).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    a) Ein nichtrichterlicher Amtsträger kommt als Täter einer Rechtsbeugung in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hat" (BGHSt 24, 326, 327; 34, 146, 147 f; 35, 224, 230; BGH NJW 1960, 253).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

    Angesichts dieser Stellung und Aufgaben des Rechtspflegers in Zwangsverwaltungsverfahren oblag dem Angeklagten Sch. gegenüber der Gläubigerin von Johann-Christian T. bzw. diesem selbst eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 StGB (vgl. zum Rechtspfleger in Nachlasssachen ebenso BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 1 StR 466/87, BGHSt 35, 224, 227, 229 = JZ 1988, 881 m. Anm. Otto; zum Gerichtsvollzieher: RGSt 61, 228, 229 ff.; BGH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NStZ 2011, 281, 282).

    Im Einvernehmen hiermit sollte der Angeklagte Sch. als für das Zwangsverwaltungsverfahren zuständiger Rechtspfleger, mithin als "das Vollstreckungsgericht" und als Amtsträger, handeln (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 1 StR 466/87, BGHSt 35, 224, 230 f. = JZ 1988, 881 m. Anm. Otto).

  • OLG Koblenz, 02.02.2005 - 1 Ss 301/04

    Strafvereitelung: Annahme der Strafverteilung durch einen Rechtspfleger bei der

    Eine Tätigkeit der genannten Art hätte er jedoch nur dann ausgeübt, wenn sie im Hinblick auf seinen Aufgabenbereich und seine Stellung mit der eines Richters vergleichbar gewesen wäre (BGHSt 34, 146; 35, 224, 230; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdn. 5 und 8a).
  • OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18

    Höhe des Stundensatzes für die Tätigkeit des Nachlasspflegers; Anforderungen an

    Die besondere vermögensrechtliche Fürsorgepflicht des Nachlassgerichts gegenüber dem Erben endet nicht mit der Bestellung eines Nachlasspflegers (s. a. BGH, 1 StR 466/87, Urteil vom 25. Februar 1988, zit. nach juris).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    In einer "Rechtssache" entscheidet nur, wer wie ein Richter in einem rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat (BGHSt 24, 326, 328; 35, 224, 230) und dabei einen gewissen Grad sachlicher Unabhängigkeit genießt (BGHSt 34, 146, 148).
  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

    So kann ein solcher bewusster Ermessensmissbrauch etwa angenommen werden, wenn ein auf dem betreffenden Rechtsgebiet langjährig tätig gewordener Amtsträger von einer üblichen Verfahrenspraxis bewusst abweicht (vgl. BGHSt 35, 224 = NJW 1988, 2809, 2810) oder gegen innerdienstliche Vorgaben verstößt (vgl. BGHSt 38, 381 = NJW 1993, 605, 606).

    Der vorliegende Sachverhalt ist also auch in dieser Hinsicht nicht mit den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Konstellationen vergleichbar, in denen etwa ein auf dem betreffenden Rechtsgebiet langjährig erfahrener Amtsträger von einer üblichen Verfahrenspraxis abweicht (so etwa in BGHSt 35, 224 = NJW 1988, 2809, 1810).

  • LG Arnsberg, 27.11.2007 - 2a KLs 223 Js 108/05

    Rechtsbeugung und Untreue durch einen Rechtspfleger bei der Bearbeitung von

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.02.1988, BGHSt 35, 224 ff. jedoch klargestellt, dass das Erfordernis der richterlichen oder richterähnlichen Tätigkeit des Täters eine hinreichend klare und sichere Abgrenzung zu reinen Verwaltungsaufgaben leiste und es daher weiterer Kriterien nicht bedürfe.
  • OLG Koblenz, 26.07.1993 - 1 Ws 356/93

    Rechtsbeugung; Tauglicher Täter; Amtsträgereigenschaft

    Ein Amtsträger leitet oder entscheidet eine Rechtssache nicht schon, wenn er im Rahmen seiner Bindung nach Art. 20 Abs. 3 GG geltendes Recht anwendet, sondern erst dann, wenn er Tätigkeiten ausübt, die ihrem Wesen nach richterlich sind, wenn er also die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hat" (BGHSt 24, 326, 327; 34, 146, 148; 35, 224, 230; 38, 381, 382 = NJW 1993, 605, 606).
  • AG Bernau, 22.05.2015 - 26 VI 188/13

    Voraussetzungen der Entlassung eines Nachlasspflegers

    Es bestehen im Rahmen der Aufsicht des Nachlassgerichts über den Nachlasspfleger wesentliche, den Vermögensinteressen der Erben dienende Eingriffsmöglichkeiten und Handlungspflichten des Nachlassgerichts (BGH, Beschluss vom 25.02.1988, 1 StR 466/87, juris).
  • AG Bernau, 09.02.2015 - 26 VI 623/07
    Dabei ließ sich das Gericht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.02.1988 (BGH, Beschluss vom 25.02.1988, 1 StR 466/87, juris) leiten.
  • AG Bernau, 27.04.2015 - 26 VI 738/04

    Erbenermittlung durch ein Erbenermittlungsbüro - Information der Erben über ihre

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