Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1984 - III ZR 110/83 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inhalt einer Kreditantragsurkunde beim finanzierten Kreditabzahlungskauf - Unwirksamkeit eines Kreditantrages bei rechtzeitiger Widerrufserklärung gegenüber dem Verkäufer - Belehrung eines Käufers über sein Widerrufsrecht - Erstreckung eines Widerrufsrechts auf ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Widerrufserklärung beim finanzierten Abzahlungskauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AbzG § 1 b, § 6
- rechtsportal.de
AbzG § 1 b, § 6
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 91, 338
- NJW 1984, 2291
- ZIP 1984, 932
- MDR 1984, 915
- WM 1984, 1045
- BB 1984, 1452
- JZ 1985, 48
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83
Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf
Auszug aus BGH, 14.06.1984 - III ZR 110/83
Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen, unter denen nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 83, 301, 304 [BGH 25.03.1982 - III ZR 198/80] m.w.Nachw.;Urteil vom 29. März 1984 - III ZR 24/83 = ZIP 1984, 682, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) Kauf- und Kreditvertrag trotz ihrer rechtlichen Selbständigkeit eine wirtschaftliche Einheit bilden, liegen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts vor.Beide Verträge werden erst wirksam, wenn der Käufer/Darlehensnehmer von seinem Widerrufsrecht nicht innerhalb der Frist des § 1 b Abs. 1 AbzG Gebrauch gemacht hat (Senatsurteil vom 29. März 1984 aaO).
Beim finanzierten Abzahlungskauf reicht es dazu nicht aus, daß die Kaufsache geliefert und die Darlehensvaluta an den Verkäufer ausgezahlt worden ist; notwendig ist vielmehr die vollständige Tilgung der Darlehensraten (Senatsurteil vom 29. März 1984 a.a.O. zu I. 2. b) dd).
Ob die Widerrufserklärung gegenüber dem Verkäufer schon genügt, um auch das Wirksamwerden des Darlehensantrages endgültig zu verhindern, hat der Senat in seinem Urteil vom 29. März 1984 (a.a.O. zu I. 2. b) aa) noch offengelassen.
Das ergibt sich aus dem Wesen des finanzierten Abzahlungskaufs: Es gehört zu dessen Voraussetzungen, daß beide Verträge wirtschaftlich derart miteinander verbunden sind, daß keiner ohne den anderen geschlossen worden wäre oder jeder von beiden seinen Sinn erst durch den anderen erhält (Senatsurteil vom 29. März 1984 a.a.O. zu I. 1. m.w.Nachw.).
Auch aus § 1 d AbzG oder § 812 BGB kann die Klägerin nicht die Rückzahlung des Darlehensbetrages verlangen (Senatsurteil vom 29. März 1984 a.a.O. zu II.).
- BGH, 25.03.1982 - III ZR 198/80
Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf
Auszug aus BGH, 14.06.1984 - III ZR 110/83
Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen, unter denen nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 83, 301, 304 [BGH 25.03.1982 - III ZR 198/80] m.w.Nachw.;Urteil vom 29. März 1984 - III ZR 24/83 = ZIP 1984, 682, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) Kauf- und Kreditvertrag trotz ihrer rechtlichen Selbständigkeit eine wirtschaftliche Einheit bilden, liegen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts vor.Zwar gehört es zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der entsprechenden Anwendung des Abzahlungsgesetzes beim finanzierten Kauf, daß nicht nur objektiv bestimmte Umstände - Verbindungselemente - Kauf und Darlehen zu einer wirtschaftlichen Einheit verbinden, sondern daß dadurch auch subjektiv beim Darlehensnehmer - für den Darlehensgeber erkennbar - der Eindruck erweckt wird, Verkäufer und Darlehensgeber stünden ihm als einheitlicher Vertragspartner gegenüber (BGHZ 83, 304 [BGH 25.03.1982 - III ZR 198/80]).
- BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83
Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf …
Der rechtzeitige Widerruf gegenüber dem Verkäufer verhindert das Wirksamwerden auch des Kreditvertrags, bewirkt also, daß eine vertragliche Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers nicht entsteht (Senatsurteil BGHZ 91, 338, 342) [BGH 14.06.1984 - III ZR 110/83]. - BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Das ist für den Anwendungsbereich des Abzahlungs- und des Verbraucherkreditgesetzes allgemein anerkannt: Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1 d AbzG läßt sich beim finanzierten Abzahlungskauf der Widerruf nicht auf einen der zwei rechtlich selbständigen, aber eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträge beschränken, sondern führt zur Unwirksamkeit von Kauf- und Darlehensvertrag (BGHZ 91, 338, 342). - BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93
Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung
Der Inhalt der Widerrufsbelehrung muß nicht nur zutreffend, sondern auch unmißverständlich sein und den Käufer über sein Widerrufsrecht klar und eindeutig belehren (BGHZ 121, 52, 55; für § 1 b AbzG vgl. auch BGHZ 91, 338, 340 [BGH 14.06.1984 - III ZR 110/83] und Urteil vom 18. Januar 1987 - III ZR 222/85 = WM 1987, 365, 367 unter II 1 c).
- BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94
Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses …
Das verkennt die Gegenmeinung (…Bülow, VerbrKrG, 2. Aufl., § 9 Rdnr. 35;… Vortmann, VerbrKrG, § 9 Rdnr. 21), die daran festhält, daß der Verbraucher - wie unter der Geltung des Abzahlungsgesetzes (BGHZ 91, 338, 342) - wahlweise auch gegenüber dem Verkäufer die auf Abschluß des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen kann. - BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91
Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu …
Diese Feststellung setzt voraus, daß objektiv bestimmte Umstände (Verbindungselemente) vorliegen und dadurch subjektiv beim Darlehensnehmer - für den Darlehensgeber erkennbar - der Eindruck, erweckt wird, Verkäufer und Darlehensgeber stünden ihm gemeinsam als Vertragspartner gegenüber (BGHZ 83, 301, 304 [BGH 25.03.1982 - III ZR 198/80]; 91, 9, 11 f. [BGH 29.03.1984 - III ZR 24/83]; 91, 338, 341 [BGH 14.06.1984 - III ZR 110/83]; BGH, Urteil vom 15. Januar 1987 - III ZR 222/85, WM 1987, 365, 366;Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - XI ZR 205/88, WM 1990, 1234). - BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Das ist für den Anwendungsbereich des Abzahlungs- und des Verbraucherkreditgesetzes allgemein anerkannt: Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1 d AbzG läßt sich beim finanzierten Abzahlungskauf der Widerruf nicht auf einen der zwei rechtlich selbständigen, aber eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträge beschränken, sondern führt zur Unwirksamkeit von Kauf- und Darlehensvertrag (BGHZ 91, 338, 342). - BGH, 14.06.1984 - III ZR 81/83
Inhalt der Widerrufsbelehrung beim finanzierten Abzahlungskauf
Zwar brauchen diese Angaben beim finanzierten Abzahlungskauf nicht in der Kaufvertragserklärung enthalten zu sein; sie können auch in den Kreditantrag aufgenommen werden (vgl.Senatsurteil vom 14. Juni 1984 - III ZR 110/83, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, zu II.3.a).Nur wenn er darüber klar und eindeutig belehrt wird, hat er die volle Vertragsentschließungsfreiheit, die ihm § 1 b AbzG innerhalb der Widerrufsfrist gewähren will (vgl.Senatsurteil vom 14. Juni 1984 - III ZR 110/83 - zu II. 3. b).
- BGH, 15.01.1987 - III ZR 222/85
Umfang der Widerrufsbelehrung beim finanzierten Abzahlungskauf; Anwendung des …
Nach der Rechtsprechung des Senats muß die Belehrung dem Käufer deutlich machen, daß sein Widerrufsrecht sich auf Kauf- und Kreditantrag erstreckt (BGHZ 91, 338, 340 f) [BGH 14.06.1984 - III ZR 110/83]. - BGH, 25.05.1993 - XI ZR 140/92
Gesamtschuldnerische Haftung beim finanzierten Abzahlungskauf - Rückzahlung des …
Deren gegen ihn erhobene Zahlungsklage wurde in einem früheren Prozeß mit der Begründung abgewiesen, der Widerruf nach § 1 b AbzG sei noch rechtzeitig, weil die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden sei; aus der 1982 erteilten Belehrung habe sich nämlich nicht eindeutig ergeben, daß der Kunde auch gegenüber der finanzierenden Sparkasse widerrufen könne (BGHZ 91, 338 ). - BGH, 15.05.1990 - XI ZR 205/88
Behandlung eines Bankkredits als Teil eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts
Dazu bedarf es objektivier Verbindung beider Geschäfte durch bestimmte Umstände (Verbindungselemente), die subjektiv beim Darlehensnehmer - für den Darlehensgeber erkennbar - den Eindruck erwecken, Verkäufer und Darlehensgeber stünden ihm gemeinsam als Vertragspartner gegenüber (BGHZ 83, 301, 304; 91, 9, 11/12; 91, 338, 341; 95, 350, 354/355; BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - VIII ZR 16/81 = WM 1983, 786, 787). - LG Zweibrücken, 13.03.1990 - 1 O 435/89
Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe der Ware; …
- LG Köln, 16.06.2014 - 26 O 513/13
Rückzahlungsanspruch von Prämien der Lebensversicherungen hinsichtlich …
- KG, 09.11.2007 - 13 U 27/07
Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Wirksamkeit einer …
- OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
- OLG Hamm, 06.07.2009 - 8 U 83/09
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nach dem HWiG; Voraussetzungen der …
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 180/05
Badenia Haustürwiderruf Rückgewähr
- BGH, 05.05.1992 - XI ZR 235/91
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens aus Darlehensvertrag und Bürgschaft - …
- BGH, 30.06.1992 - XI ZR 236/91
Anspruch aus Darlehensvertrag - Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von …
- BGH, 05.05.1992 - XI ZR 237/91
Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages - Verletzung von Aufklärungspflichten - …
- BGH, 17.09.1996 - XI ZR 315/95
Bankdarlehen zur Finanzierung einer Gesellschaftsbeteiligung - Widerruf seiner …
- BGH, 30.05.1985 - III ZR 100/84
Möglichkeit der Verbindung eines ursprünglich als Barzahlungsgeschäft …
- BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95
Voraussetzung für den Abschluss eines Haustürgeschäftes - Zahlungsanspruch des …
- BGH, 17.09.1996 - XI ZR 29/96
Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsrechts bei Bestimmung zum Vertragsschluss durch …
- BGH, 17.09.1996 - XI ZR 277/95
Voraussetzungen des Widerrufs eines Vertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz - …
- OLG Celle, 26.11.1987 - 7 U 219/86
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