Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII bei genereller Defizitsituation; Hilfegewährung durch Übernahme der Kosten einer Leseförderung und Rechtschreibförderung; Schaffung eines neuen Leistungstatbestandes der Eingliederungshilfe ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 25.02.2003 - 8 K 1236/01
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 9 S 2633/03
- BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05
Dass der gerade erzieherische Bedarf wesentliche Leistungsvoraussetzung der Hilfe zur Erziehung ist, bestätigt nicht zuletzt die Rechtsprechung des Senats zur sog. wirtschaftlichen Jugendhilfe (BVerwGE 52, 214; 67, 256). - BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 12.82
Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) als Rechtsgrundlage für eine Jugendhilfe - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05
Dass der gerade erzieherische Bedarf wesentliche Leistungsvoraussetzung der Hilfe zur Erziehung ist, bestätigt nicht zuletzt die Rechtsprechung des Senats zur sog. wirtschaftlichen Jugendhilfe (BVerwGE 52, 214; 67, 256).
- BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13
Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum; …
Sie verlangt damit, dass infolge einer erzieherischen Defizit- bzw. Mangelsituation ein entsprechender erzieherischer Bedarf begründet worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 - JAmt 2005, 524 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 22. September 2011 - 12 A 1596/10 - juris Rn. 18). - VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15
Hilfe zur Erziehung
Dies zugrunde gelegt ist Hilfe zur Erziehung stets nur eine bei einem erzieherischen Bedarf die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 32.13 - BVerwGE 151, 44; Urteil vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 - Jamt 2005, 524; Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 C 16.1162 - juris;… VGH Baden-Württemberg., Urteil vom 6. April 2005 - 9 S 2633/03 - juris: Stähr, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 27 Rn. 21;… Schmid-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl., § 27 Rn. 23ff.). - OVG Niedersachsen, 13.09.2019 - 10 LA 321/18
Erzieherischer Bedarf; Erziehungsfähigkeit; Hilfe in Notsituationen; Hilfe zur …
Ein erzieherischer Bedarf, der die wesentliche Leistungsvoraussetzung der Hilfe zur Erziehung ist (BVerwG, Beschluss vom 12.07.2005 - 5 B 56.05 -, juris Rn. 5), ist dagegen nur dann gegeben, wenn eine Defizitsituation besteht, bei der infolge erzieherischem Handelns bzw. Nichthandelns der Eltern eine Fehlentwicklung bzw. ein Rückstand oder Stillstand der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes eingetreten ist oder droht (vgl. VGH Hessen…, Urteil vom 20.12.2016 - 10 A 1895/15 - juris Rn. 32;… Schmid-Obkirchner in Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 27 Rn. 23).
- VG Würzburg, 10.12.2020 - W 3 E 20.1819
Keine vorläufige Kostenübernahme für eine Elternassistenz bei Inanspruchnahme des …
Voraussetzung ist demnach ein mit den Mitteln der Jugendhilfe zu behebendes Erziehungsdefizit des sorgeberechtigten Elternteils (…vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2014 - 5 C 32.13 - juris Rn. 15; B.v. 12.7.2005 - 5 B 56.05 - juris Rn. 5;… Bay. VGH, B.v. 30.6.2016 - 12 C 16.1162 - juris Rn. 22 f.;… OVG Lüneburg, B.v. 13.9.2019 - 10 LA 321/18 - juris Rn. 15;… Hess. VGH, U.v. 20.12.2016 - 10 A 1895/15 - juris Rn. 32;… Tammen/Trenczek in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 27, Rn. 6 ff.;… Kunkel/Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, LPK-SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 27, Rn. 2). - VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21
Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zur Erziehung; Vorrangverhältnis von …
Die Hilfe zur Erziehung ist eine die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe und steht deswegen nach § 27 SGB VIII dem Personensorgeberechtigten und (nicht dem Kind bzw. dem Jugendlichen selbst) zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.2005 - 5 B 56.05 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22.09.2011 - 12 A 1596/10 -, juris Rn. 18, 23).Die Schaffung des neuen Leistungstatbestandes der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in § 35a SGB VIII wollte dem Umstand Rechnung tragen, dass der Teilhabebeeinträchtigung eines seelisch behinderten Kindes oder Jugendlichen nicht in jedem Fall ein erzieherisches Defizit zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.2005 - 5 B 56.05 -, juris Rn. 6).
- OVG Niedersachsen, 25.03.2020 - 10 LA 292/18
Heilpädagogische Maßnahme; Spieltherapie; Tandem-Hilfe
Die Hilfe zur Erziehung ist eine die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe und steht deswegen nach § 27 Abs. 1 SGB VIII dem Personensorgeberechtigten (nicht dem Kind bzw. dem Jugendlichen selbst) zu (BVerwG, Beschluss vom 12.07.2005 - 5 B 56.05 -, juris Rn. 5).Es muss sich um eine Mangellage im elterlichen / erzieherischen Bereich handeln (BVerwG, Beschluss vom 12.07.2005 - 5 B 56.05 -, juris Rn. 5;… Nellissen in jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, Stand: 02.03.2020, § 27 Rn. 49;… Kunkel/Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Auflage 2018, § 27 Rn. 3; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 23.10.2018 - 5 C 15.17 -, juris Rn. 24).
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - 7 A 11144/19
Bei dem Pflegegeld und einer gewährten Kinder- und Jugendhilfeleistung handelt es …
Die Voraussetzung für den Anspruch eines Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung ist nur bei einem erzieherischen Bedarf infolge einer erzieherischen Mängelsituation gegeben, wobei sie eine die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 -, juris, Rn. 5). - VG München, 18.02.2020 - M 18 E 19.5506
Gewährung von Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung
Die ambulante Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ist ihrem Wesen nach Hilfe zur Erziehung, d.h. eine die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe und steht deswegen nach § 27 Abs. 1 SGB VIII dem Personensorgeberechtigten und nicht dem Kind bzw. dem Jugendlichen selbst zu; wesentliche Leistungsvoraussetzung der Hilfe zur Erziehung ist gerade der erzieherische Bedarf (vgl. BVerwG, B. v. 12.07.2005 - 5 B 56/05, BeckRS 2005, 28810). - VG Freiburg, 07.11.2018 - 4 K 2173/18
Eltern-Gebärdensprachkurs als Anspruch auf Hilfe zur Erziehung
Eine Therapie bei Legasthenie oder Dyskalkulie stellt deshalb mangels erzieherischen Bedarfs keine Hilfe zur Erziehung dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.07.2005 - 5 B 56/05 - ebenso schon VGH-Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2005 - 9 S 2633/03 -, beide juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 12 A 1596/10
Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII in Form der Übernahme der …
Dieses Normverständnis wird indes Wortlaut, Sinn und Zweck des § 27 SGB VIII als Anspruchsnorm der Eltern auf Hilfe zur Erziehung nicht gerecht, weswegen der Senat sich der engeren Auffassung des VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 6. April 2005 - 9 S 2633/03 -, ZfSH-SGB 2005, 432, juris, anschließt, die durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 -, JAmt 2005, 524, juris, eine eindeutige und unmissverständliche Bestätigung gefunden hat.Rn. 28 So BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 -, a. a. O.
Namentlich vermag der Senat der Rechtssache im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts 5 B 56.05 vom 12. Juli 2005, a. a. O., keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen.
- VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.942
Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen …
- VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen …
- VG Bayreuth, 22.09.2014 - B 3 K 13.106
Fehlende Kongruenz von Hilfeleistungen nach § 27, § 33 SGB VIII und § 27 BVG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
Sozialhilfe
- VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05
Aufgabenwahrnehmung: Auslagerung; Behinderung, seelische; Freier Träger der …
- VG Saarlouis, 21.10.2011 - 3 K 598/10
Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegenüber dem Träger der Leistungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - 12 B 1452/08
Mangelsituationen im schulischen Bereich als Begründung eines erzieherischen …
- SG Hildesheim, 15.07.2010 - S 55 AS 1010/10
Nachhilfekosten für einen endgültigen Wechsel von einer Förderschule an eine …
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