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OLG Hamm, 23.02.2016 - III-4 RVs 15/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Diebstahl, geringwertige Sache, Vorsatz, Strafzumessung
- openjur.de
Geringwertige Sachen, besonders schwerer Fall, Diebstahl, Vorsatz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Geringwertige Sachen, besonders schwerer Fall, Diebstahl, Vorsatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafrahmenwahl beim Diebstahl geringwertiger Sachen
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 243 Abs. 2
Geringwertige Sachen; besonders schwerer Fall; Diebstahl; Vorsatz - rechtsportal.de
StGB § 243 Abs. 2
Strafrahmenwahl beim Diebstahl geringwertiger Sachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anwendung von § 243 Abs. 1 StGB beim Diebstahl eines geringwertigen Gegenstandes
Besprechungen u.ä.
- zeitschrift-jse.de , S. 39 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zur Geringwertigkeitsklausel des § 243 Abs. 2 StGB
Verfahrensgang
- LG Münster - 16 Ns 67/15
- OLG Hamm, 23.02.2016 - III-4 RVs 15/16
Papierfundstellen
- JuS 2016, 564
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04
Diebstahl geringwertiger Sachen; Wertgrenze; Strafzumessung; Erstreckung der …
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2016 - 4 RVs 15/16
Dabei handelt es sich um eine geringwertige Sache, für die der Grenzwert bei 25 Euro liegt (BGH, Beschl. v. 09.07.2004 - 2 StR 176/04 = BeckRS 2004, 07428).