Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 21.02.2011

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.02.2011 - 10 WF 53/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4607
OLG Celle, 18.02.2011 - 10 WF 53/11 (https://dejure.org/2011,4607)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2011 - 10 WF 53/11 (https://dejure.org/2011,4607)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 (https://dejure.org/2011,4607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    VKH-Bewilligung: Umstände für die Beiordnung eines Wahlanwalts bei an sich nicht gebotener Vertretung durch einen Rechtsanwalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei verspäteter Entscheidung über ein Verfahrenskostenhilfegesuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei verspäteter Entscheidung über ein Verfahrenskostenhilfegesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei verspäteter Entscheidung über ein Verfahrenskostenhilfegesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bitte mit Vorwarnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Faires Verfahren auch bei Verfahrenskostenhilfebewilligung

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Ein Anwalt muss schon aus Fairness-Gründen beigeordnet werden, wenn das Gericht über den VKH-Antrag nicht rechtzeitig entschieden hat.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1460
  • FamRZ 2011, 1161
  • JurBüro 2011, 310
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 24.01.1990 - 2 W 3/90
    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2011 - 10 WF 53/11
    Die mittellose Partei darf darauf vertrauen, dass ihr durch das Verfahren keine Kosten entstehen, wenn sie einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hat und das Gericht vor dem Termin nicht auf seine Bedenken gegen die Anwaltsbeiordnung hinweist (vgl. OLG Bamberg - Beschluss vom 24. Januar 1990 - 2 W 3/90 - FamRZ 1990, 538f.).
  • OLG Celle, 12.04.2012 - 10 WF 111/12

    Beschwerderecht eines Rechtsanwalt gegen die Versagung der Beiordnung i.R.

    Schließlich bedarf es im Streitfall auch keiner Erwägungen dazu, ob sich möglicherweise im Falle einer vorwerfbaren wesentlichen Verzögerung der Bescheidung des VKH-Gesuches durch das Gericht unter dem Gesichtspunkt eines "fairen Verfahrens" (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - 10 WF 37/12 - juris = BeckRS 2012, 05563 und vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 - FamRZ 2011, 1161 = NJW 2011, 1460 f. = FPR 2011, 341 f. = JurBüro 2011, 310 f. = juris) etwas Abweichendes ergeben könnte.
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 10 WF 37/12

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf die kostenrechtlichen

    Ebenso wie die mittellose Partei darauf vertrauen darf, daß ihr durch das Verfahren keine Kosten entstehen, wenn sie einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hat und das Gericht vor dem Termin nicht auf seine Bedenken gegen die Anwaltsbeiordnung hinweist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 - FamRZ 2011, 1161 = NJW 2011, 1460f. = JurBüro 2011, 310f. = FPR 2011, 341f.; OLG Bamberg - Beschluß vom 24. Januar 1990 - 2 W 3/90 - FamRZ 1990, 538f.), verdient auch ihr Verfahrensbevollmächtigter Vertrauensschutz dahin, daß er von einer kostenrechtlichen Einschränkungen seiner Beiordnung nicht ausgehen muß.
  • OLG Celle, 25.07.2011 - 10 WF 220/11

    Heranziehung eines Rechtsanwalts zur Herstellung einer "Waffengleichheit" bei

    Das Amtsgericht beraumte daraufhin einen zeitnahen Termin zur Anhörung der Beteiligten an und wies den Antragsteller zugleich darauf hin, dass im Falle der Bewilligung der begehrten Verfahrenskostenhilfe eine Anwaltsbeiordnung mangels Anwaltszwangs und Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht als erforderlich erscheine (vgl. zur Hinweispflicht den Senatsbeschluss vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 - FamRZ 2011, 1161 = NJW 2011, 1460).
  • OLG Braunschweig, 04.10.2022 - 1 WF 125/22

    Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfebewilligung für ein

    Wenn das Gericht bis zum Erörterungstermin nicht auf Bedenken gegen die Anwaltsbeiordnung hingewiesen hat, darf ein Beteiligter, der rechtzeitig vorab einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hat, darauf vertrauen, dass die beantragte Anwaltsbeiordnung erfolgen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2012 - 18 WF 303/12, juris Rn. 16 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 18.02.2011 - 10 WF 53/11, juris Rn. 15; Keidel-Weber, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.02.2011 - 10 UF 159/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11399
OLG Celle, 21.02.2011 - 10 UF 159/10 (https://dejure.org/2011,11399)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.02.2011 - 10 UF 159/10 (https://dejure.org/2011,11399)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 10 UF 159/10 (https://dejure.org/2011,11399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nichterhebung von Kosten auf Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 1 S. 1 FamGKG; § 57 Abs. 1 FamGKG
    Gerichtsgebühren für die Nachholung des Versorgungsausgleichs über eine einzelne Anwartschaft im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsgebühren für die Nachholung des Versorgungsausgleichs über eine einzelne Anwartschaft im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 20 Abs. 1 S. 1; FamGKG § 57 Abs. 1
    Gerichtsgebühren für die Nachholung des Versorgungsausgleichs über eine einzelne Anwartschaft im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1325
  • JurBüro 2011, 310
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.2009 - X E 11/09

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung - Voraussetzungen für die Nichterhebung von

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 10 UF 159/10
    Das Begehren eines Kostenschuldners auf Nichterhebung von Kosten wegen sachwidriger Behandlung durch ein Gericht ist auch im Geltungsbereich des FamGKG nach Zugang der Kostenrechnung als Erinnerung gegen den Kostenansatz anzusehen (vgl. unter der Geltung des - entsprechenden - seinerzeitigen § 5 GKG a.F. BGH - Beschluß vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 - NJW-RR 2003, 1294 m.w.N. aus der BGH-Rechtsprechung; zum weitgehend wortgleichen § 66 GKG BFH, Beschluß vom 19. Oktober 2009 - X E 11/09 - juris; unter der Geltung von § 14 KostO a.F. BayObLG - Beschluß vom 8. Juli 1993 - 3Z BR 95/93 - JurBüro 1994, 394), mit der gerade auch die Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 20 FamGKG geltend gemacht werden kann (Schneider/Wolf/Volpert-N. Schneider, FamGKG § 20 Rz. 29).

    Nach den zu den genannten Vorschriften in der höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätzen ist von einer unrichtigen Sachbehandlung auszugehen, wenn das Gericht einen offensichtlichen Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung begeht (BGHZ 98, 318, 320 [TZ 5]) bzw. wenn erkennbare Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften vorliegen (BFH - Beschluß vom 19. Oktober 2009 - X E 11/09 - juris).

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 10 UF 159/10
    Das Begehren eines Kostenschuldners auf Nichterhebung von Kosten wegen sachwidriger Behandlung durch ein Gericht ist auch im Geltungsbereich des FamGKG nach Zugang der Kostenrechnung als Erinnerung gegen den Kostenansatz anzusehen (vgl. unter der Geltung des - entsprechenden - seinerzeitigen § 5 GKG a.F. BGH - Beschluß vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 - NJW-RR 2003, 1294 m.w.N. aus der BGH-Rechtsprechung; zum weitgehend wortgleichen § 66 GKG BFH, Beschluß vom 19. Oktober 2009 - X E 11/09 - juris; unter der Geltung von § 14 KostO a.F. BayObLG - Beschluß vom 8. Juli 1993 - 3Z BR 95/93 - JurBüro 1994, 394), mit der gerade auch die Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 20 FamGKG geltend gemacht werden kann (Schneider/Wolf/Volpert-N. Schneider, FamGKG § 20 Rz. 29).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 10 UF 159/10
    Nach den zu den genannten Vorschriften in der höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätzen ist von einer unrichtigen Sachbehandlung auszugehen, wenn das Gericht einen offensichtlichen Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung begeht (BGHZ 98, 318, 320 [TZ 5]) bzw. wenn erkennbare Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften vorliegen (BFH - Beschluß vom 19. Oktober 2009 - X E 11/09 - juris).
  • BayObLG, 08.07.1993 - 3Z BR 95/93
    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 10 UF 159/10
    Das Begehren eines Kostenschuldners auf Nichterhebung von Kosten wegen sachwidriger Behandlung durch ein Gericht ist auch im Geltungsbereich des FamGKG nach Zugang der Kostenrechnung als Erinnerung gegen den Kostenansatz anzusehen (vgl. unter der Geltung des - entsprechenden - seinerzeitigen § 5 GKG a.F. BGH - Beschluß vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 - NJW-RR 2003, 1294 m.w.N. aus der BGH-Rechtsprechung; zum weitgehend wortgleichen § 66 GKG BFH, Beschluß vom 19. Oktober 2009 - X E 11/09 - juris; unter der Geltung von § 14 KostO a.F. BayObLG - Beschluß vom 8. Juli 1993 - 3Z BR 95/93 - JurBüro 1994, 394), mit der gerade auch die Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 20 FamGKG geltend gemacht werden kann (Schneider/Wolf/Volpert-N. Schneider, FamGKG § 20 Rz. 29).
  • OLG Celle, 20.04.2012 - 10 UF 46/12

    Gebührenermäßigung durch Rücknahme der Beschwerde in Familiensachen der

    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 21. Februar 2011 (10 UF 159/10 - FamRZ 2011, 1325 f. = NdsRpfl 2011, 209 f. = BeckRS 2011, 04030 = juris = JurBüro 2011, 310 [Ls]) ausgesprochen hat, kann im Wege der Erinnerung gegen den Kostenansatz auch geltend gemacht werden, gemäß § 20 FamGKG sei eine Nichterhebung der Gerichtskosten geboten, soweit diese Frage nicht bereits ersichtlich im Rahmen der Kostenentscheidung geprüft worden ist.
  • OLG Hamm, 13.01.2014 - 3 UF 223/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer fondsbezogenen

    Voraussetzung hierfür wäre, dass das Familiengericht einen offensichtlichen Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung begangen hätte (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 21.2.2011, Aktenzeichen: 10 UF 159/10, juris, Rn. 10).
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