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   OVG Berlin, 08.03.2001 - 3 K 25.00   

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https://dejure.org/2001,33150
OVG Berlin, 08.03.2001 - 3 K 25.00 (https://dejure.org/2001,33150)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08.03.2001 - 3 K 25.00 (https://dejure.org/2001,33150)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08. März 2001 - 3 K 25.00 (https://dejure.org/2001,33150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2001, 485
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 02.05.2019 - 8 W 103/19

    Entschädigung des Sachverständigen bei Gutachtenverweigerung

    Die Heranziehung eines Sachverständigen durch das Gericht ist eine staatlich hoheitliche Beanspruchung, die nicht den Regeln des Vertragsrechts unterliegt (OVG Berlin, JurBüro 2001, 485; Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage, § 1 JVEG, Rn. 11).
  • LSG Thüringen, 21.12.2021 - L 1 JVEG 1033/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gerichtliche

    Denn die gerichtliche Heranziehung eines Sachverständigen ist eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme, die nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht unterliegt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. März 2001 - 3 K 25/00 OVG Bln JurBüro 2001, 485).
  • OVG Berlin, 07.12.2004 - 1 K 1.04

    Enge Voraussetzungen für Versagung der (weiteren) Vergütung!

    Das Rechtsverhältnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen (§ 1 Abs. 1 ZSEG) unterliegt nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht, sondern stellt sich rechtlich als eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme dar (OVG Berlin, JurBüro 2001, 485 m.w.N.), sodass der Entschädigungsanspruch des vom Gericht herangezogenen Sachverständigen öffentlich-rechtlicher Natur ist (Meyer/Höver/Bach, a.a.O. § 1 Rdnr. 29.1).
  • LSG Thüringen, 23.01.2023 - L 1 JVEG 361/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gerichtliche

    Die gerichtliche Heranziehung eines Sachverständigen ist eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme, die nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht unterliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2021 - L 1 JVEG 1033/20 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 8. März 2001 - 3 K 25/00 OVG Bln JurBüro 2001, 485).
  • LSG Thüringen, 27.04.2021 - L 12 R 900/18
    Denn die gerichtliche Heranziehung eines Sachverständigen ist eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme, die nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht unterliegt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. März 2001 - 3 K 25/00 OVG Bln JurBüro 2001, 485).
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