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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.01.2009 - 2 VAs 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18178
OLG Karlsruhe, 28.01.2009 - 2 VAs 20/08 (https://dejure.org/2009,18178)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.01.2009 - 2 VAs 20/08 (https://dejure.org/2009,18178)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 2 VAs 20/08 (https://dejure.org/2009,18178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 459 e; ; StPO § 459 h; ; EGGVG § 23 Abs. 1; ; EGGVG § 23 Abs. 3; ; EGGVG § 29 Abs. 1; ; EGStGB Art. 293

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite des Begriffs der Anordnungen über die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde über Abweichung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit als Anordnungen über die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe i.S.v. § 459e der Strafprozessordnung (StPO); Möglichkeit einer Anfechtung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 220
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 12.02.2008 - 1 VAs 1/08

    Rechtsweg bei Ablehnung des Antrags auf Tilgung uneinbringlicher Geldstrafe druch …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2009 - 2 VAs 20/08
    An dieser Verfahrensweise sieht sich der Senat indessen durch die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (B. vom 12.02.2008, 1 VAs 1/08 in juris) gehindert.
  • OLG Dresden, 26.11.1998 - 2 Ws 540/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2009 - 2 VAs 20/08
    Die gleiche, dort allerdings nicht entscheidungserhebliche und für sich allein eine Vorlagepflicht nicht begründende Auffassung hatte zuvor das Oberlandesgericht Dresden (NStZ 1999, 160) vertreten.
  • KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16

    Bemessung des Arbeitseinsatzes bei der Abwendung der Vollstreckung einer …

    Gemeint sind alle insoweit getroffenen tatsächlichen Maßnahmen und Anordnungen (OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris];… Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, aaO Rn. 5;… Appl in Karlsruher Kommentar, aaO Rn. 2).

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass gegen die durch einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung über einen Antrag auf Abwendung der Ersatzvollstreckung durch freie Arbeit Einwendungen nach § 459h StPO statthaft sind, über die das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 462 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 2 StPO) zu entscheiden hat (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; Thüringer OLG NStZ-RR 2014, 231 [unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]).

    Vielmehr ist auch für derartige Folgeeinwendungen nach §§ 459h, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (vgl. in diesem weiteren Sinne OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 -).

    Da sich der Verurteilte mit seiner Beschwerdeschrift erkennbar auch gegen die eigentliche Sachentscheidung wendet, verweist (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50) der Senat die Sache insoweit an das nach §§ 459h, 462 Abs. 1 StPO zuständige Amtsgericht Tiergarten.

  • OLG Zweibrücken, 02.02.2011 - 1 VAs 1/11

    Zuständigkeit bei Einwendungen gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde

    (Vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; BGHSt 54, 25 ff.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 220).

    Damit soll eine Zweigleisigkeit der Rechtsbehelfe vermieden werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 220).

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13

    Gestattung oder Ablehnung der Tilgung einer Geldstrafe durch freie Arbeit seitens …

    Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297).
  • OLG Jena, 28.11.2013 - 1 Ws 463/13

    Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde über …

    Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit sind als Anordnungen nach § 459e StPO zu behandeln, deren Anfechtung sich nach § 459h StPO richtet, der in seinem Anwendungsbereich wiederum den subsidiären (§ 23 Abs. 3 EGGVG) Rechtsweg nach §§ 23ff. EGGVG ausschließt (Anschluss an OLG Karlsruhe, 28. Januar 2009, 2 VAs 20/08, NStZ-RR 2009, 220 und Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).

    An der vom Landgericht zur Begründung seiner Unzuständigkeit herangezogenen bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 12.02.2008, Az. 1 VAs 1/08), wonach Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde, mit denen eine Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgelehnt worden ist, nicht durch gerichtliche Entscheidung nach §§ 459h, 462 StPO, sondern im Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG zu überprüfen sind, hält der Senat für seinen Zuständigkeitsbereich nicht länger fest und schließt sich der zutreffend begründeten, mittlerweile auch vom Bundesgerichtshof (BGHSt 54, 25 ff) - im Rahmen eines obiter dictums - vertretenen Gegenauffassung an (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2009, 2 Ws 506/09, bei juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 220;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 459e Rdnr. 13 sowie KK-Mayer, a. a. O., § 23 EGGVG Rdnr. 97 ).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 3 Ws 557/13

    Tilgung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit - Rechtsweg und …

    Die Ablehnung der Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit ist nicht nach §§ 23ff. EGGVG, sondern im Verfahren nach §§ 459h, 462 Abs. 1 StPO anfechtbar (OLG Karlsruhe Die Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11; OLG Koblenz BeckRS 2010, 06699; siehe auch BGHSt 54, 25, 28f.; HessStGH ESVGH 59, 6 - juris).
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