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| KG, 04.12.2001 - 14 U 103/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 607 § 705; HGB § 35; KWG § 32 § 54
Wirksamkeit eines Einlagegeschäfts bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht; Abgrenzung von Darlehensvertrag und stiller Beteiligung
Verfahrensgang
- LG Berlin - 35 O 156/00
- KG, 04.12.2001 - 14 U 103/01
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09
Ansprüche eines Versicherungsunternehmens auf Rückzahlung eines einem …
Rn. 29 Auch ein Verstoß gegen § 32 KWG ist ein einseitiger Verstoß des Kreditgebers, der nicht zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrages führt (BGH NJW 1990, 1536; KG Berlin 14 U 103/01; OLG Frankfurt 23 U 137/07; OLG Saarbrücken 1 U 684/98; jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 14 U 21/02
Kapitalanlage durch Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter: Behandlung …
Es kann auch offen bleiben, ob eine fehlende Erlaubnis nach § 1, § 32 Kreditwesengesetz zur Nichtigkeit der typisch stillen Beteiligung aus dem Vertrag mit der Nr. 129819 gem. § 134 BGB geführt hat (für Einlagengeschäfte offen gelassen von BGHZ 129, 90, 92; verneinend mit zweifelhafter Begründung KG KGR 2002, 60; bejahend KreisG Potsdam BuW 1993, 853;… Canaris, Bankvertragsrecht, 3. Aufl., 2. Bearb., Rdn. 1174). - OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04
- OLG Düsseldorf, 17.09.2004 - 16 U 204/03
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