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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3647
BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85 (https://dejure.org/1985,3647)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1985 - KRB 3/85 (https://dejure.org/1985,3647)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85 (https://dejure.org/1985,3647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens wegen rechtskräftiger Aburteilung einer Ordnungswidrigkeit in einem vorangegangenen Verfahren - Begriff der Tat in einem Bußgeldverfahren bei Pflichtverletzungen innerhalb verschiedener Niederlassungen eines Unternehmens - Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 267
  • MDR 1986, 513
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Auszug aus BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85
    Er umfaßt das gesamte Verhalten des Betroffenen, soweit es mit dem im Bußgeldbescheid bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 23, 141, 145) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68].
  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b) …

    Auszug aus BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85
    Das folgt - unabhängig vom Wortlaut des § 84 Abs. 1 OWiG - bereits aus dem allgemeinen Verbot der mehrfachen Ahndung derselben Tat, das auch für das Bußgeldverfahren gilt (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1970 - KRB 1/70 in WuW/E BGH 1147, 1149).
  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung …

    Auszug aus BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85
    Hatte das Vorstandsmitglied R. seine Aufsicht über verschiedene Bedienstete in den Niederlassungen zumindest auch durch einheitliche Handlungen wahrzunehmen, so ist die Nichterfüllung dieser Aufsichtspflicht als eine Tat zu beurteilen (vgl. auch BGHSt 18, 376, 379) [BGH 30.05.1963 - 1 StR 6/63].
  • BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von …

    Auszug aus BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85
    Unerheblich ist auch, daß die Submissionsabsprachen, auf denen die Verstöße gegen das GWB und damit der Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung mit beruhen, im vorliegenden Falle erst am 14. und 18. September 1981 getroffen wurden, die in der Niederlassung F. hingegen bereits in der Zeit von 1977 bis 1980 (vgl. BGHSt 32, 389 ff).
  • BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85

    Verletzung der Aufsichtspflicht durch einen Vorstandsvorsitzenden - Verhängung …

    Die in den Niederlassungen F. und B. begangenen Ordnungswidrigkeiten sind die Folge einer einheitlichen, dauernden Aufsichtspflichtverletzung und damit einer einzigen Tat im Rechtssinne des Betroffenen Ki. (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85).
  • BGH, 08.02.1994 - KRB 25/93

    Verletzung der Aufsichtspflicht im Sinne des § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz …

    Die Kognitionspflicht des Gerichts erstreckt sich insbesondere auf den gesamten Lebenssachverhalt, der für die Bewertung der Schuld und der Rechtsfolgen von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85, WuW/E 2205).
  • BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86

    Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung

    Es erscheint ausgeschlossen, daß sich im Tatzeitraum ein rechtlich relevantes Geschehen ereignet hat, das nicht nur einen ähnlichen, sondern auch gegenüber der hier abzuurteilenden Tat selbständigen Vorwurf gegen den Betroffenen begründen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85 = WuW/E BGH 2205).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in der Regel nur eine einzige Aufsichtspflichtverletzung anzunehmen ist, wenn in einem Betrieb in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang mehrere Verstöße gegen dieselbe gesetzliche Bestimmung begangen worden sind, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 = LM OWiG 1975 § 130 Nr. 1; BGHSt 32, 389 ff,; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85 = WuW/E BGH 2205).

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen …

    Auch wenn die Aufsichtspflichtverletzung des Betroffenen, die Gegenstand der beiden Bußgeldbescheide war, nach den Grundsätzen der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85 = WuW/E BGH 2205 = Wistra 86, 111 = NJW 87, 267 als eine einheitliche Aufsichtspflichtverletzung zu bewerten sein dürfte (…s. aber auch BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - KRB 2/88 = BGHR OWiG § 14 I Preisabsprache 2), so war die von den Kartellbehörden und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main vertretene andere Auffassung doch vertretbar.
  • BGH, 04.02.1986 - KRB 11/85

    Verjährungsfristen für Kartellordnungswidrigkeiten durch Verbreiten von …

    Im Hinblick auf die in dem Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 20. Juni 1984 auf Seite 14 genannten Verfahren wird in einem neuen Verfahren zu prüfen sein, ob die den Betroffenen Be. und W. jetzt angelasteten Taten bereits Gegenstand eines anderen Verfahrens waren, nach deren rechtskräftigem Abschluß die Verhängung einer weiteren Geldbuße und Nebenfolge nicht mehr möglich wäre (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1985 - KRB 3/85).
  • BGH, 10.12.1985 - KRB 4/85

    Aufsichtspflichten von Vorstandsmitgliedern - Geldbuße als Nebenfolge einer …

    Das Verfahren ist deshalb einzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85).
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