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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4948
BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86 (https://dejure.org/1986,4948)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1986 - KRB 5/86 (https://dejure.org/1986,4948)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 (https://dejure.org/1986,4948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von …

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in der Regel nur eine einzige Aufsichtspflichtverletzung anzunehmen ist, wenn in einem Betrieb in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang mehrere Verstöße gegen dieselbe gesetzliche Bestimmung begangen worden sind, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 = LM OWiG 1975 § 130 Nr. 1; BGHSt 32, 389 ff,; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85 = WuW/E BGH 2205).

    Wird dem durch eine verbotene Submissionsabsprache begünstigten Unternehmen aufgrund seines Angebots unmittelbar der Auftrag erteilt oder wirkt sich der abgesprochene Preis bei Nachverhandlungen, die zu einer späteren Beauftragung führen, aus, dann ist die Ordnungswidrigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB nicht bereits mit der Angebotsabgabe, sondern nicht vor Erteilung der Schlußrechnung beendet (BGHSt 32, 389 ff.).

    L. nicht vor dem 7. Oktober 1981 beendet, dann begann auch der Lauf der Verfolgungsverjährung wegen des gegen den Betroffenen A. erhobenen Vorwurfs nicht vor diesem Zeitpunkt (BGHSt 32, 389 ff.) und war damit ebenfalls noch nicht abgelaufen.

  • BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85

    Einstellung eines Verfahrens wegen rechtskräftiger Aburteilung einer …

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
    Es erscheint ausgeschlossen, daß sich im Tatzeitraum ein rechtlich relevantes Geschehen ereignet hat, das nicht nur einen ähnlichen, sondern auch gegenüber der hier abzuurteilenden Tat selbständigen Vorwurf gegen den Betroffenen begründen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85 = WuW/E BGH 2205).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in der Regel nur eine einzige Aufsichtspflichtverletzung anzunehmen ist, wenn in einem Betrieb in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang mehrere Verstöße gegen dieselbe gesetzliche Bestimmung begangen worden sind, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 = LM OWiG 1975 § 130 Nr. 1; BGHSt 32, 389 ff,; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85 = WuW/E BGH 2205).

  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
    Hätte dieser Mangel des Bußgeldbescheids zur Folge, daß der Gegenstand des Verfahrens und damit der Umfang der Rechtskraft eines (nicht angefochtenen) Bescheids nicht hinreichend bestimmbar ist, dann wäre der Bescheid unwirksam (vgl. BGHSt 23, 336 ff.).
  • BGH, 25.06.1985 - KRB 2/85

    Verhinderung von Verstößen gegen das Kartellgesetz durch den Betriebsinhaber

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
    Einerseits hält das Kammergericht die Anfertigung von Gesprächsvermerken deshalb für notwendig, weil aus den anderen Geschäftsunterlagen meist nicht zu ersehen sei, ob ein ordnungsgemäßes oder ein durch unerlaubte Absprachen beeinflußtes Angebot abgegeben wurde (UA S 149 i.V.m. UA S 142), auf der anderen Seite sind die Preisunterschiede zwischen den durch die Submissionsabsprachen geschützten und den von der Firma T. Schachtbau GmbH abgegebenen Angeboten in manchen Fällen [z.B. bei den Objekten Nr. 36, 37 a, 44 und 110] so groß, daß es unwahrscheinlich erscheint, Dr. Le. habe damit rechnen können, sein ordnungswidriges Verhalten werde auch bei sorgfältigen und umfassenden Überprüfungen der Geschäftsunterlagen durch eine mit den innerbetrieblichen Verhältnissen vertrauten Revisionsabteilung nicht entdeckt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juni 1985 - KRB 2/85).
  • BGH, 11.03.1986 - KRB 7/85

    Fahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten - Festsetzung einer …

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
    Hierauf kann aber eine Verurteilung nicht gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - KRB 7/85 und KRB 9/85).
  • BGH, 22.01.1976 - KRB 1/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in der Regel nur eine einzige Aufsichtspflichtverletzung anzunehmen ist, wenn in einem Betrieb in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang mehrere Verstöße gegen dieselbe gesetzliche Bestimmung begangen worden sind, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 = LM OWiG 1975 § 130 Nr. 1; BGHSt 32, 389 ff,; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85 = WuW/E BGH 2205).
  • BGH, 11.03.1986 - KRB 9/85

    Fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht - Verhängung einer Unternehmensstrafe …

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
    Hierauf kann aber eine Verurteilung nicht gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - KRB 7/85 und KRB 9/85).
  • BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20

    Unterlassenes Angebot - Wettbewerbswidrige Submissionsansprache: Feststellen …

    Abgewickelt ist der Vertrag jedenfalls nicht vor Erstellung der Schlussrechnung (s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84, BGHSt 32, 389, 392 f. - Schlussrechnung; vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; vom 4. November 2003 - KRB 20/03, NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass dies gilt, soweit die Absprachebeteiligten vereinbarungsgemäß überbietende Angebote abgegeben haben (s. BGH, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell; ferner BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe ["regelmäßig"]).

    Rn. 19 (1) Für die Bestimmung des Verjährungsbeginns einer Submissionsabsprache hat der Senat ungeachtet des Einheitstäterbegriffs des Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 14 Abs. 1 OWiG) auf die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze zurückgegriffen (vgl. BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe; WuW/E BGH 2659 f. - Leerangebot).

    Zugleich fördert ein solcher Mittäter bereits durch die Absprache weitere Ausführungshandlungen der Angehörigen des begünstigten Unternehmens in der Phase zwischen Tatvollendung und -beendigung, mithin bis zur endgültigen Abwicklung des von diesem Unternehmen absprachegemäß geschlossenen Vertrages, ohne dass hierdurch neben die Verantwortlichkeit als Täter ein eigenständiger Tatbeitrag als Teilnehmer im strafrechtlichen Sinne träte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot ["Tatbeitrag eines Mittäters"]; ferner BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, BGHR OWiG § 130 Verjährung 1 - Prüfgruppe ["Verhalten wenigstens als Beihilfe zu den späteren (Ausführungs-)Handlungen"]).

    Rn. 25 Anders als das Oberlandesgericht gemeint hat, ergibt sich aus den von ihm vornehmlich in Bezug genommenen Senatsentscheidungen (zum Vorsatz bzw. zur Billigung BGHR OWiG § 130 Verjährung 1 - Prüfgruppe; BGH, Urteil vom 24. März 1987 - KRB 8/86, WuW/E BGH 2394, 2395 - Zweigniederlassung; WuW/E BGH 2659 - Leerangebot) nicht, dass an die subjektive Zurechnung der Schlussrechnungserstellung weitergehende Anforderungen zu stellen wären, denen nur in Fällen einer Gesamtabsprache oder einer in ein auf Dauer angelegtes System der Preisbeeinflussung eingebetteten Absprache genügt werden könnte.

    Jedenfalls ist dem Oberlandesgericht nicht darin beizutreten, dass aus dem Beschluss vom 21. Oktober 1986 in der Sache KRB 5/86 (BGHR OWiG § 130 Verjährung 1 - Prüfgruppe) hervorgehe, hinsichtlich des Nichtbegünstigten setze ein auf die Schlussrechnungserstellung datierender Verjährungsbeginn eine über die Einzelabsprache hinausgehende Form der Verständigung voraus; denn in dieser Entscheidung sind die Ausführungen zum auf Dauer angelegten System der Preisbeeinflussung schon nicht tragend ("Abgesehen von ...").

  • BGH, 17.09.2024 - KRB 101/23

    Verjährungsbeginn bei verbotenen Submissionsabsprachen

    Dieser Zeitpunkt, der regelmäßig nicht vor der Erstellung der Schlussrechnung liegt, ist maßgebend nicht nur für den von der Submissionsabsprache Begünstigten, sondern für sämtliche Personen, welche die Absprache getroffen haben, auch soweit sie absprachegemäß von einem eigenen Angebot abgesehen haben (…st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84, BGHSt 32, 389 [juris Rn. 17 bis 21] - Schlussrechnung; vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, EWiR 1987, 57 [juris Rn. 34 bis 36] - Prüfgruppe;… vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 [juris Rn. 8] - Leerangebot;… vom 4. November 2003 - KRB 20/03, WuW/E DE-R 1233 [juris Rn. 18] - Frankfurter Kabelkartell;… vom 25. August 2020 - KRB 25/20, WuW 2020, 615 Rn. 17 - Unterlassenes Angebot).
  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

    Dies gilt im Hinblick auf sämtliche Bieter, die sich an der Absprache beteiligt haben, unabhängig davon, ob sie den Auftrag erhalten haben (BGH, Beschl. v. 21.10.1986 - KRB 5/86, WuW/E 2329, 2334 - Prüfgruppe).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei einem vereinbarten Submissionsbetrug die Tat des Unternehmens, das von der Absprache durch Zuschlagserteilung begünstigt wird, nicht vor der Erteilung der Schlussrechung beendet (BGH, Beschluss vom 09. Juli 1984 - KRB 1/84 -, BGHZ 92, 84, - Schlussrechnung; Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe; Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03 - Frankfurter Kabelkartell).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe - Folgendes zur Begründung dieser Regel ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt der erforderliche (Teilnahme-)Vorsatz vor, wenn die Submissionsabsprache in ein "auf eine gewisse Dauer angelegtes System der Preisbeeinflussung" über den Zeitpunkt des einzelnen Submissionstermins hinaus eingebettet ist, denn in diesem Fall sollen die von der verbotenen Absprache beeinflussten Verträge auch ohne Aufdeckung der Absprachen ungestört abgewickelt werden (BGH Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart--1/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei einem vereinbarten Submissionsbetrug die Tat des Unternehmens, das von der Absprache durch Zuschlagserteilung begünstigt wird, nicht vor der Erteilung der Schlussrechung beendet (BGH, Beschluss vom 09. Juli 1984 - KRB 1/84 -, BGHZ 92, 84, - Schlussrechnung; Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe; Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03 - Frankfurter Kabelkartell).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe - Folgendes zur Begründung dieser Regel ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt der erforderliche (Teilnahme-)Vorsatz vor, wenn die Submissionsabsprache in ein "auf eine gewisse Dauer angelegtes System der Preisbeeinflussung" über den Zeitpunkt des einzelnen Submissionstermins hinaus eingebettet ist, denn in diesem Fall sollen die von der verbotenen Absprache beeinflussten Verträge auch ohne Aufdeckung der Absprachen ungestört abgewickelt werden (BGH Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe).

  • OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01

    Bußgeldbemessung im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Mildernde …

    Das gilt im Hinblick auf sämtliche Bieter, die sich an der Absprache beteiligt haben, unabhängig davon, ob sie den Auftrag erhalten haben (BGH, Beschluss vom 21.10.1986 - KRB 5/86, WuW/E 2329, 2334 - Prüfgruppe; Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).
  • BGH, 21.10.1986 - KRB 7/86

    Rechtsmittel

    Unerheblich ist, daß die Firma Max J. in keinem Falle den Auftrag erhalten hat (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86).
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