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| BGH, 11.03.1986 - KRB 9/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht - Verhängung einer Unternehmensstrafe - Teilnahme an verbotenen Absprachen bei Ausschreibungen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe …
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KRB 9/85
Im übrigen beruht die Annahme des Kammergerichts, die von ihm geforderten Maßnahmen (die Anordnung, Gesprächsnotizen anzufertigen) hätten die genannten verbotenen Absprachen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert, auf einer nicht durch Tatsachen belegten Vermutung und ist deshalb rechtsfehlerhaft (vgl. auch BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478). - BGH, 01.10.1985 - KRB 5/85
Festsetzung einer Geldbuße gegen eine Personenhandelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KRB 9/85
Sein Verhalten könnte auch generell als Ordnungswidrigkeit eines vertretungsberechtigten Gesellschafters der Nebenbetroffenen i.S. von § 30 OWiG gewertet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1985 - KRB 5/85). - BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KRB 9/85
Es soll verhindert werden, daß das Rechtsgefühl durch Ungleichheiten bei der Aburteilung einer Mehrheit von Personen verletzt wird (vgl. auch BGHSt 12, 335, 341 f).
- BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung
Hierauf kann aber eine Verurteilung nicht gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - KRB 7/85 und KRB 9/85).
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