Rechtsprechung
| BGH, 08.04.1965 - KVR 2/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vereinbarung der deutschen Linoleumhersteller über einen Gemeinschaftsbonus - Zulässigkeit eines Kartellvertrages - Untätigkeitsbeschwerde im Kartellrecht - Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen über Rabatte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 43, 307
- NJW 1965, 1379
- MDR 1965, 553
- GRUR 1965, 558
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85
Mißbrauch der Freistellung eines Rationalisierungskartells vom Kartellverbot
Bei dem hier in Frage stehenden Rationalisierungskartell nach § 5 b GWB ist davon auszugehen, daß die Freistellung nicht auf einem Verwaltungsakt beruht; sie tritt vielmehr nach Fristablauf unmittelbar kraft Gesetzes ein (BGHZ 43, 307, 310 f. [BGH 08.04.1965 - KVR 2/64] - Linoleum; 77, 366, 372 - Kanalguß), wenn auch nicht zu verkennen ist, daß auch hier - ähnlich wie bei Erlaubniskartellen - eine Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen durch die Kartellbehörde vorgenommen wird. - BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77 In gleicher Weise wie bei den Widerspruchskartellen (vgl. BGHZ 43, 307, 310), tritt bei nicht fristgemäßer Untersagung des Zusammenschlusses dessen endgültige Wirksamkeit unmittelbar kraft Gesetzes ein.
- BGH, 24.06.1980 - KVR 6/79
Vertrauensschutz gegenüber Unwirksamkeitserklärung eines Rabattkartellvertrags
Sie tritt vielmehr nach Fristablauf unmittelbar kraft Gesetzes ein (BGHZ 43, 307, 310 f). - BGH, 14.12.1965 - VI ZR 144/64
Bewertung von Zeugenaussagen seitens des Gerichts - Wirkung von offengebliebenen …
Ebenso bedeutet es - anders als im Fall der Entscheidung BGHZ 43, 308 [BGH 08.04.1965 - KVR 2/64] - keine rechtsfehlerhafte Ausübung des durch § 391 ZPO eingeräumten richterlichen Ermessens, daß von der Vereidigung des Zeugen P. abgesehen worden ist.
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