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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1965 - KVR 2/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,885
BGH, 08.04.1965 - KVR 2/64 (https://dejure.org/1965,885)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1965 - KVR 2/64 (https://dejure.org/1965,885)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1965 - KVR 2/64 (https://dejure.org/1965,885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung der deutschen Linoleumhersteller über einen Gemeinschaftsbonus - Zulässigkeit eines Kartellvertrages - Untätigkeitsbeschwerde im Kartellrecht - Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen über Rabatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 307
  • NJW 1965, 1379
  • MDR 1965, 553
  • GRUR 1965, 558
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85

    Mißbrauch der Freistellung eines Rationalisierungskartells vom Kartellverbot

    Bei dem hier in Frage stehenden Rationalisierungskartell nach § 5 b GWB ist davon auszugehen, daß die Freistellung nicht auf einem Verwaltungsakt beruht; sie tritt vielmehr nach Fristablauf unmittelbar kraft Gesetzes ein (BGHZ 43, 307, 310 f. [BGH 08.04.1965 - KVR 2/64] - Linoleum; 77, 366, 372 - Kanalguß), wenn auch nicht zu verkennen ist, daß auch hier - ähnlich wie bei Erlaubniskartellen - eine Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen durch die Kartellbehörde vorgenommen wird.
  • BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    In gleicher Weise wie bei den Widerspruchskartellen (vgl. BGHZ 43, 307, 310), tritt bei nicht fristgemäßer Untersagung des Zusammenschlusses dessen endgültige Wirksamkeit unmittelbar kraft Gesetzes ein.
  • BGH, 24.06.1980 - KVR 6/79

    Vertrauensschutz gegenüber Unwirksamkeitserklärung eines Rabattkartellvertrags

    Sie tritt vielmehr nach Fristablauf unmittelbar kraft Gesetzes ein (BGHZ 43, 307, 310 f).
  • BGH, 14.12.1965 - VI ZR 144/64

    Bewertung von Zeugenaussagen seitens des Gerichts - Wirkung von offengebliebenen …

    Ebenso bedeutet es - anders als im Fall der Entscheidung BGHZ 43, 308 [BGH 08.04.1965 - KVR 2/64] - keine rechtsfehlerhafte Ausübung des durch § 391 ZPO eingeräumten richterlichen Ermessens, daß von der Vereidigung des Zeugen P. abgesehen worden ist.
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