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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2012 - KVR 49/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40623
BGH, 04.12.2012 - KVR 49/12 (https://dejure.org/2012,40623)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2012 - KVR 49/12 (https://dejure.org/2012,40623)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - KVR 49/12 (https://dejure.org/2012,40623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Antragsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 W 24/11

    Kartellrecht: Auskunftspflicht einer Gemeinde als Konzernmutter, …

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - KVR 49/12
    OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.09.2011 - 11 W 24/11 (Kart) - 2.
  • BGH, 08.03.2021 - KVR 96/20

    Kartellverwaltungssache: Kostenentscheidung bei Rücknahme der Rechtsbeschwerde …

    Der Senat spricht klarstellend aus, dass die mit der Rechtsbeschwerde angegriffene vorläufige Anordnung der aufschiebenden Wirkung ("Hängebeschluss") durch das Beschwerdegericht gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1982 - KVR 5/81, BGHZ 84, 320, 321; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - KVR 49/12, juris Rn. 1; § 92 Abs. 3 VwGO, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn der Antragsteller bei offenem Verfahrensausgang, insbesondere wenn eine Sachprüfung bisher nicht erfolgt ist, seinen Antrag zurücknimmt und sich damit in die Rolle des Unterlegenen begibt (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 19/06, WuW/E DE-R 1982 Rn. 2 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerde-rücknahme; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - KVR 49/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 16. März 2015 - KVR 75/13, WuW 2015, 1009).

    Dies gilt, sofern - wie hier - keine besonderen Umstände vorliegen, auch für die Kosten des Antragsgegners (…vgl. BGH, WuW/E DE-R 1982 Rn. 3 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - KVR 49/12, juris Rn. 2).

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