Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1601
BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82 (https://dejure.org/1983,1601)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1983 - KVZ 1/82 (https://dejure.org/1983,1601)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - KVZ 1/82 (https://dejure.org/1983,1601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts - Voraussetzungen für die Durchführung eines Fortsetzungsfeststellungsverfahrens - Voraussetzungen für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Rechtsbeschwerde gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1911
  • MDR 1983, 559
  • GRUR 1983, 198
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten weder Artikel 19 Abs. 4 GG, noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen Instanzenzug (BVerfGE 54, 277, (291); 54, 143 (143) [BVerfG 23.05.1980 - 2 BvR 854/79]); das ist auch sachgerecht.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten weder Artikel 19 Abs. 4 GG, noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen Instanzenzug (BVerfGE 54, 277, (291); 54, 143 (143) [BVerfG 23.05.1980 - 2 BvR 854/79]); das ist auch sachgerecht.
  • BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60

    Ablehnung der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82
    Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen, und die infolgedessen ihren Sinn erst in der Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1960 - KVR 2/60 = WuW/E BGH 415, 416, "IG-Bergbau", und vom 6. Dezember 1962 - KVZ 1/62 = WuW/E BGH 547).
  • BGH, 16.11.1970 - KVR 5/70

    Kein Rechtsmittel gegen die Aufforderung der Kartellbehörde nach § 24 GWB

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82
    Dabei handelt es sich dann um eine Neben- oder Zwischenfrage, wenn ihre Klärung das vor der Kartellbehörde geführte Verfahren über die eigentliche kartellrechtliche Maßnahme weder ganz noch teilweise zum Abschluß bringt (Senatsbeschlüsse vom 16. November 1970 - KVR 5/70 = WuW/E BGH 1161, 1162 "Feuerfeste Steine" - insoweit in BGHZ 55, 40 [BGH 16.11.1970 - KVR 5/79] nicht abgedruckt - und KVR 4/70 = WM 1971, 428).
  • BGH, 06.12.1962 - KVZ 1/62

    Klage gegen einen Kostenbescheid des Bundeskartellamts für eine Änderung der …

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82
    Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen, und die infolgedessen ihren Sinn erst in der Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1960 - KVR 2/60 = WuW/E BGH 415, 416, "IG-Bergbau", und vom 6. Dezember 1962 - KVZ 1/62 = WuW/E BGH 547).
  • BGH, 16.11.1970 - KVR 4/70

    Rechte und Pflichten aus einem Betriebsüberlassungsvertrag - Voraussetzungen für …

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82
    Dabei handelt es sich dann um eine Neben- oder Zwischenfrage, wenn ihre Klärung das vor der Kartellbehörde geführte Verfahren über die eigentliche kartellrechtliche Maßnahme weder ganz noch teilweise zum Abschluß bringt (Senatsbeschlüsse vom 16. November 1970 - KVR 5/70 = WuW/E BGH 1161, 1162 "Feuerfeste Steine" - insoweit in BGHZ 55, 40 [BGH 16.11.1970 - KVR 5/79] nicht abgedruckt - und KVR 4/70 = WM 1971, 428).
  • KG, 05.05.1982 - Kart 24/81
    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82
    Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluß des Kartellsenats des Kammergerichts in Berlin vom 5. Mai 1982 - Kart 24/81 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Soweit in der Literatur für Ermittlungsmaßnahmen nach § 59 GWB die Auffassung vertreten wird, dass diese entgegen der früher insoweit differenzierenden Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 16.11.1970 - KVR 5/70, WuW/E 1161, 1162 - Feuerfeste Steine, insoweit nicht in BGHZ 55, 40; Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO; WuW/E 2739, 2741 - Rechtsbeschwerde) stets als Zwischenentscheidungen zu qualifizieren seien (…Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 74 Rdn. 7, 9 und 13;… Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 74 GWB Rdn. 6), lässt sich hieraus für den Streitfall nichts Gegenteiliges herleiten.
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind nach der Rechtsprechung des Senats zu dem vergleichbaren Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 GWB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (BGHZ 34, 47, 50 f. - IG Bergbau; ebenso BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - Auskunftsbescheid; Beschl. v. 15.10.1991 - KVR 1/91, WuW/E 2739, 2740).
  • BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08

    Wirksamkeit übereinstimmender Erledigungserklärungen der Hauptparteien im …

    Denn für die Bejahung der Statthaftigkeit muss es ausreichen, wenn der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde letztlich gerade die Frage zur Entscheidung stellt, ob der angefochtene Beschluss ein Beschluss in der Hauptsache ist (vgl. Senat, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO).

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde deshalb zu Recht nicht zugelassen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1984 - HARIBO).

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 16/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

    Soweit in der Literatur für Ermittlungsmaßnahmen nach § 59 GWB die Auffassung vertreten wird, dass diese entgegen der früher insoweit differenzierenden Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 16.11.1970 - KVR 5/70, WuW/E 1161, 1162 - Feuerfeste Steine, insoweit nicht in BGHZ 55, 40; Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO; WuW/E 2739, 2741 - Rechtsbeschwerde) stets als Zwischenentscheidungen zu qualifizieren seien (…Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 74 Rdn. 7, 9 und 13;… Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 74 GWB Rdn. 6), lässt sich hieraus für den Streitfall nichts Gegenteiliges herleiten.
  • BGH, 06.11.2012 - EnVZ 21/12

    Auskunftsverlangen II

    Aufgrund dessen hat der Senat in einem Auskunftsverlangen nach § 59 GWB nur eine Neben- oder Zwischenfrage gesehen, weil ihre Klärung das vor der Kartellbehörde geführte Verfahren über die eigentliche kartellrechtliche Maßnahme weder ganz noch teilweise zum Abschluss bringt (Senatsbeschluss vom 25. Januar 1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - Auskunftsbescheid).

    Es widerspräche dem auf eine Einschränkung der Zahl der Rechtsbeschwerden gerichteten Sinn des Gesetzes, wenn alle Beschlüsse der Oberlandesgerichte, in denen isoliert über Nebenfragen entschieden wird, als "in der Hauptsache" ergangene Beschlüsse behandelt würden (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - Auskunftsbescheid).

  • BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08

    Wirksamkeit übereinstimmender Erledigungserklärungen der Hauptparteien im …

    Denn für die Bejahung der Statthaftigkeit muss es ausreichen, wenn der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde letztlich gerade die Frage zur Entscheidung stellt, ob der angefochtene Beschluss ein Beschluss in der Hauptsache ist (vgl. Senat , Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO).

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde deshalb zu Recht nicht zugelassen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1984 - HARIBO).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 3 Kart 540/24

    Anspruch eines Netzbetreiber auf Einsichtnahme in die Plausibilisierungsakten zur …

    Rn. 170 Daran anknüpfend hat der Bundesgerichtshof in einem Auskunftsverlangen nach § 59 GWB nur eine Neben- oder Zwischenfrage gesehen, weil ihre Klärung das vor der Kartellbehörde geführte Verfahren über die eigentliche kartellrechtliche Maßnahme weder ganz noch teilweise zum Abschluss bringt (BGH, Beschl. v. 25.01.1983 - KVZ 1/82, juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - 15 A 530/16

    Amtliche Information Votum Beschlussabteilung Bundeskartellamt Vertraulichkeit …

    Rn. 62 Vgl. zu dieser Einordnung BGH, Beschluss vom 25. Januar 1983 - KVZ 1/82 -, juris Rn. 12; Cappellari, in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/ Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 88. Lieferung 04.2017, § 51 GWB Rn. 9.
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 18/08

    Werhahn/Norddeutsche Mischwerke

    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983; BGH, Beschl. v. 15.10.1991 - KVR 1/91, WuW/E 2739, 2742).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 18/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

    Soweit in der Literatur für Ermittlungsmaßnahmen nach § 59 GWB die Auffassung vertreten wird, dass diese entgegen der früher insoweit differenzierenden Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 16.11.1970 - KVR 5/70, WuW/E 1161, 1162 - Feuerfeste Steine, insoweit nicht in BGHZ 55, 40; Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO; WuW/E 2739, 2741 - Rechtsbeschwerde) stets als Zwischenentscheidungen zu qualifizieren seien (…Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 74 Rdn. 7, 9 und 13;… Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 74 GWB Rdn. 6), lässt sich hieraus für den Streitfall nichts Gegenteiliges herleiten.
  • BGH, 21.11.2000 - KVZ 28/99

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in Kartellsachen

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 32/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung bei Anfechtungsbeschwerden …

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2015 - 3 Kart 186/14

    Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Beiladung in einem …

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 31/01

    Anspruch auf Auskunftserteilung einer Kartellbehörde während eines …

  • BGH, 08.03.1983 - KVZ 2/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht