Rechtsprechung
| BGH, 23.09.2014 - KVZ 82/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Fusionskontrolle: Begründung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen Unternehmenszusammenschluss
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 36 Abs 1 S 1 GWB
Fusionskontrolle: Begründung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen Unternehmenszusammenschluss - IWW
- Wolters Kluwer
Ausschließliche Vornahme einer Marktabgrenzung nach industrieweit ermittelten Eigenversorgungsquoten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 36 Abs. 1 S. 1; GWB § 74 Abs. 2
Ausschließliche Vornahme einer Marktabgrenzung nach industrieweit ermittelten Eigenversorgungsquoten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Marktbeherrschende Stellung von Unternehmen
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - Kart 4/12
- BGH, 23.09.2014 - KVZ 82/13
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16
EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig
Nach dem Willen des Gesetzgebers kann aus der Marktbeherrschung jedenfalls dann ohne weiteres auf eine drohende erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs geschlossen werden, wenn keine Umstände festgestellt sind, aus denen sich gegenläufige Auswirkungen ergeben könnten (BGH, Beschluss v. 23.9.2014, KVZ 82/13, NZKart 2015, 56 - Marktbeherrschung als Regelbeispiel). - BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
CTS Eventim/Four Artists - Fusionskontrolle: Verstärkung einer …
Darin hat er ausgeführt, aus der in § 36 Abs. 1 Satz 1 GWB angeführten marktbeherrschenden Stellung der an einem Zusammenschlussvorhaben beteiligten Unternehmen könne eine drohende erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs jedenfalls dann abgeleitet werden, wenn keine Umstände festgestellt seien, aus denen sich gegenläufige Auswirkungen ergeben könnten (BGH, Beschluss vom 23. September 2014 - KVZ 82/13, WuW/E DE-R 4535). - OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes
Es lässt die wirksame Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten, weil es zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von D. führen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 23.9.2014, KVR 82/13 - Marktbeherrschung als Regelbeispiel = NZKart 2015, 56).
- BGH, 07.04.2020 - KVR 13/19
Verfahren vor den Kartellbehörden: Zulässigkeit der isolierten Feststellung des …
Rn. 19 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht schon dann verletzt, wenn das Beschwerdegericht nicht jeden von einem Beteiligten vorgebrachten Gesichtspunkt ausdrücklich erörtert (st. Rspr.; s. nur BGH…, Beschluss vom 12. Juli 2013 - KVR 11/12, WuW/E DE-3967 Rn. 4; Beschluss vom 23. September 2014 - KVZ 82/13, WuW DE-R 4475 Rn. 7 - Xella). - OLG Düsseldorf, 22.04.2020 - Kart 3/19
Keine Fusion von Remondis und "Grünem Punkt"
Rn. 84 Umstände, aus denen sich gegenläufige Auswirkungen ergeben und die die Annahme rechtfertigen können, dass trotz entstehender Marktbeherrschung eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs nicht zu befürchten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23.9.2014, KVZ 82/13 = NZKart 2015, 56 - Marktbeherrschung als Regelbeispiel), sind nicht zu erkennen und werden von der Beschwerde auch nicht aufgezeigt. - BGH, 24.03.2020 - KVZ 3/19
Nichtzulassungsbeschwerde im Kartellverwaltungsverfahren: Erheblichkeit der …
Rn. 8 a) In dem von der Beschwerdeerwiderung zitierten Beschluss vom 23. September 2014 (KVZ 82/13, juris - Xella) hat sich der Senat nur mit der Begründung einer marktbeherrschenden Stellung befasst. - OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von …
Rn. 26 C. Der beabsichtigte Zusammenschluss ist zu untersagen, weil er im Sinne des in § 36 Abs. 1 S. 1 GWB (2013) genannten Regelbeispiels (vgl. BGH, Beschluss v. 23.9.2014 - KVZ 82/13, NZKart 2015, 56 = WuW/E DE-R 4536, Rz. 5 - Marktbeherrschung als Regelbeispiel) für eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von U. (zumindest) auf dem Nachfragemarkt für die Erfassung von lebenden Sauen zur Schlachtung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der (europäischen) Niederlande erwarten lässt und die in § 36 Abs. 1 S. 2 GWB (2013) genannten Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Gestattung des Zusammenschlusses nicht vorliegen.
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