Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Preisbindung von Arzneimitteln - Gewährung einer Warenrückvergütung - Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1966, 399
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist das Revisionsgericht, wie schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden haben (RGZ 81, 117, 119; 155, 133, 135; BGHZ 7, 365, 368 [BGH 25.10.1952 - I ZR 48/52] ; 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] ; BGH NJW 1960, 1661;… vgl. auch Staudinger/Coing, 11. Aufl. § 133 Anm. 43), nicht an die Auslegung durch den Tatrichter gebunden, sofern ihr Anwendungsbereich sich nicht auf einen einzelnen Oberlandesgerichtsbezirk beschränkte Das gleiche gilt für die von einem Markenartikel-Hersteller abgeschlossenen Preisbindungsverträge der hier vorliegenden Art, die in gleicher Weise wie allgemeine Geschäftsbedingungen den Inhalt einer Vielzahl von Verträgen mit den Abnehmern bestimmen und schon wegen des Erfordernisses der Rückenlosigkeit der Preisbindung und des für preisbindende Unternehmer geltenden Verbots ungerechtfertigt unterschiedlicher Behandlung (§ 26 Abs. 2 GWB) den gleichen Wortlaut aufweisen.Unabhängig von den Umständen des Einzelfalls und den Vorstellungen der Parteien im Einzelfall ist daher darauf abzustellen, wie die der Vertragsurkunde zu entnehmenden Erklärungen der Parteien als der Ausdruck des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner zu werten sind (BGHZ 17, 1, 3) [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] .
- RG, 28.05.1937 - VII 313/36
1. Inwieweit kann bei der Auslegung typischer Vertragsbedingungen der einzelne …
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist das Revisionsgericht, wie schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden haben (RGZ 81, 117, 119; 155, 133, 135; BGHZ 7, 365, 368 [BGH 25.10.1952 - I ZR 48/52] ; 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] ; BGH NJW 1960, 1661;… vgl. auch Staudinger/Coing, 11. Aufl. § 133 Anm. 43), nicht an die Auslegung durch den Tatrichter gebunden, sofern ihr Anwendungsbereich sich nicht auf einen einzelnen Oberlandesgerichtsbezirk beschränkte Das gleiche gilt für die von einem Markenartikel-Hersteller abgeschlossenen Preisbindungsverträge der hier vorliegenden Art, die in gleicher Weise wie allgemeine Geschäftsbedingungen den Inhalt einer Vielzahl von Verträgen mit den Abnehmern bestimmen und schon wegen des Erfordernisses der Rückenlosigkeit der Preisbindung und des für preisbindende Unternehmer geltenden Verbots ungerechtfertigt unterschiedlicher Behandlung (§ 26 Abs. 2 GWB) den gleichen Wortlaut aufweisen.Den Vertragsparteien bleibt es zwar unbenommen, durch besondere Vereinbarungen den Inhalt der Vertragsurkunden abzuändern; auch stillschweigend können sie derartige zusätzliche Vereinbarungen treffen (RGZ 155, 133, 135).
- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist das Revisionsgericht, wie schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden haben (RGZ 81, 117, 119; 155, 133, 135; BGHZ 7, 365, 368 [BGH 25.10.1952 - I ZR 48/52] ; 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] ; BGH NJW 1960, 1661;… vgl. auch Staudinger/Coing, 11. Aufl. § 133 Anm. 43), nicht an die Auslegung durch den Tatrichter gebunden, sofern ihr Anwendungsbereich sich nicht auf einen einzelnen Oberlandesgerichtsbezirk beschränkte Das gleiche gilt für die von einem Markenartikel-Hersteller abgeschlossenen Preisbindungsverträge der hier vorliegenden Art, die in gleicher Weise wie allgemeine Geschäftsbedingungen den Inhalt einer Vielzahl von Verträgen mit den Abnehmern bestimmen und schon wegen des Erfordernisses der Rückenlosigkeit der Preisbindung und des für preisbindende Unternehmer geltenden Verbots ungerechtfertigt unterschiedlicher Behandlung (§ 26 Abs. 2 GWB) den gleichen Wortlaut aufweisen.
- BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61
Bindung der Zwischenhandelspreise
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Der Senat hat zu dieser Frage auch in der Entscheidung BGHZ 38, 90, 93 [BGH 27.09.1962 - KZR 6/61] - "Grote-Revers"-, in der er auf einschlägige Entscheidungen des Reichsgerichts und des Kartellgerichts hingewiesen hat, nicht selbst abschliessend Stellung genommen (vgl. dazu auch RGZ 133, 51, 61; 151, 239, 255; Urteil des Kartellgerichts in M u W 33, 141, 143; Urteil des I b Zivilsenats des BGH in GRUR 1964, 629; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. UWG § 1 Anm. 400; Schwartz im Gemeinschaftskommentar, 2. Aufl., § 16 Anm. 81; Frankfurter Kommentar, GWB § 16 Anh. 1 Teilziff. - BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59
Bayerische Spielbankenaffäre - Meineid, Belehrung, Minister- und …
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Handelt es sich um Verträge über Warenlieferungen, so sind auch die Umstände dabei zu berücksichtigen, die auf dem betreffenden Markt als allgemein bekannt vorauszusetzen sind (BGH NJW 1960, 1961 [BGH 19.02.1960 - 1 StR 609/59] ). - BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61
Barrabatte und Preisbindung
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Der Senat hat zwar in der Entscheidung BGHZ 36, 370, 376 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] die für den Preisbinder bestehende Notwendigkeit hervorgehoben, bei der Durchführung seines Preisbindungssystems auf eine gleichmässige Behandlung seiner Abnehmer bedacht zu sein, wenn er vermeiden will, dass der vertraglich gebundene Händler ihm wegen der Lückenhaftigkeit der Preisbindung den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhält, oder dass ihm gegenüber dem - den gebundenen Preis unterbietenden - Aussenseiter gewisse Beweiserleichterungen entgehen. - BGH, 17.05.1960 - VIII ZR 61/59
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist das Revisionsgericht, wie schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden haben (RGZ 81, 117, 119; 155, 133, 135; BGHZ 7, 365, 368 [BGH 25.10.1952 - I ZR 48/52] ; 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] ; BGH NJW 1960, 1661;… vgl. auch Staudinger/Coing, 11. Aufl. § 133 Anm. 43), nicht an die Auslegung durch den Tatrichter gebunden, sofern ihr Anwendungsbereich sich nicht auf einen einzelnen Oberlandesgerichtsbezirk beschränkte Das gleiche gilt für die von einem Markenartikel-Hersteller abgeschlossenen Preisbindungsverträge der hier vorliegenden Art, die in gleicher Weise wie allgemeine Geschäftsbedingungen den Inhalt einer Vielzahl von Verträgen mit den Abnehmern bestimmen und schon wegen des Erfordernisses der Rückenlosigkeit der Preisbindung und des für preisbindende Unternehmer geltenden Verbots ungerechtfertigt unterschiedlicher Behandlung (§ 26 Abs. 2 GWB) den gleichen Wortlaut aufweisen. - BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 49/63
Ausnahme eines Preisbindungsvertrags vom Verbot vertikaler Bindungen - …
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Der Senat hat zu dieser Frage auch in der Entscheidung BGHZ 38, 90, 93 [BGH 27.09.1962 - KZR 6/61] - "Grote-Revers"-, in der er auf einschlägige Entscheidungen des Reichsgerichts und des Kartellgerichts hingewiesen hat, nicht selbst abschliessend Stellung genommen (vgl. dazu auch RGZ 133, 51, 61; 151, 239, 255; Urteil des Kartellgerichts in M u W 33, 141, 143; Urteil des I b Zivilsenats des BGH in GRUR 1964, 629; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. UWG § 1 Anm. 400; Schwartz im Gemeinschaftskommentar, 2. Aufl., § 16 Anm. 81; Frankfurter Kommentar, GWB § 16 Anh. 1 Teilziff. - RG, 13.12.1912 - VII 228/12
Unfallversicherung; Allgemeine Versicherungsbedingungen
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist das Revisionsgericht, wie schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden haben (RGZ 81, 117, 119; 155, 133, 135; BGHZ 7, 365, 368 [BGH 25.10.1952 - I ZR 48/52] ; 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] ; BGH NJW 1960, 1661;… vgl. auch Staudinger/Coing, 11. Aufl. § 133 Anm. 43), nicht an die Auslegung durch den Tatrichter gebunden, sofern ihr Anwendungsbereich sich nicht auf einen einzelnen Oberlandesgerichtsbezirk beschränkte Das gleiche gilt für die von einem Markenartikel-Hersteller abgeschlossenen Preisbindungsverträge der hier vorliegenden Art, die in gleicher Weise wie allgemeine Geschäftsbedingungen den Inhalt einer Vielzahl von Verträgen mit den Abnehmern bestimmen und schon wegen des Erfordernisses der Rückenlosigkeit der Preisbindung und des für preisbindende Unternehmer geltenden Verbots ungerechtfertigt unterschiedlicher Behandlung (§ 26 Abs. 2 GWB) den gleichen Wortlaut aufweisen. - BGH, 12.03.1965 - KZR 4/64
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Preisbindungsvereinbarung nach Inkrafttreten …
Auszug aus BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65
Dafür kämen mehrere Wege in Betrachte Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 12. März 1965 - KZR 4/64 - (auszugsweise veröffentlicht in "Der Betrieb" 1965 S. 1171 und BB 1965 S. 885) ausgesprochen, dass auch auf der Großhandelsstufe die für die Lückenlosigkeit der Preisbindung entscheidende Gleichheit der Bindung aller Händler nicht dadurch beseitigt werde, dass den Großhändlern und den die gleiche Punktion erfüllenden Einkaufsverbänden die Gewährung von globalen Prämien auf den Gesamtbezug aller Artikel erlaubt bleibe, mit denen sie den jeweiligen Einzelhändler innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts beliefert hätten,. - RG, 22.05.1931 - II 402/30
Über vertragliche Preisbindungen der zweiten Hand, ihre Voraussetzungen und …
- RG, 15.05.1936 - II 196/35
1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für …
- BGH, 20.11.1969 - KZR 1/69
Preisbindung für Schallplatten
Die von der Klägerin behauptete Diskriminierung der Einzelhändler schließlich wird bereits dann beseitigt, wenn - gemäß ihrem Hilfsantrag und dem ihm folgenden Urteil des Landgerichts - die Einzelhändler mit dem B.-Schallplattenring insofern gleichgestellt werden, als die Beklagte entweder den gleichzeitigen Vertrieb preisgebundener Schallplatten durch den Schallplattenring unterlassen muß oder für diese Schallplatten die Einhaltung der Preisbindung auch von den Einzelhändlern nicht mehr verlangen kann; welche dieser beiden Möglichkeiten, die Einzelhändler mit dem Schallplattenring gleichzustellen, die Beklagte wählen will, bleibt ihr überlassen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt das Urteil des Senats KZR 1/65 vom 16. Dezember 1965 "Arzneispezialitäten" - GRUR 1966, 399 = WuW/E BGH 759 - bei I 3 b). - BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72
Abschluss eines Werkvertretungsvertrages - Wirksamkeit einer Vertragskündigung - …
Denn bei dieser Handhabung kommt es bei der Bestimmung des Vertragsinhalts im Wege der Auslegung, ebensowenig wie bei allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht auf die individuelle Vorstellung der Vertragsparteien und die den Abschluß des Vertrags im Einzelfall begleitenden Umstände an (Senatsurteil vom 16. Dezember 1965 - KZR 1/65, WuW/E BGH 7139, 761 f = Betrieb 1966, 495 rechts (Preisbindungsvertrag); BGHZ 47, 207, 215; 217, 220 (Teilfinanzierungsverträge) und 51, 55, 58 (Automatenaufstellungsvertrag)). - BGH, 29.11.1971 - V ZR 136/69
Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank - Voraussetzungen für …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Zweckbestimmungserklärung eine Individualerklärung oder eine von der Beklagten gewählte Formularvertragserklärung, eine typische Vertragsbedingung darstellt, die über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus Anwendung findet und deshalb der selbständigen Auslegung durch das Revisionsgericht zugänglich ist (vgl. BG-H Urteile vom 16. Dezember 1965 - KZR 1/65, Betrieb 1966, 495; vom 30. Juni 1967 - V ZR 104/64 S. 8 und vom 9. Juni 1969 - VII ZR 49/67, JZ 1970, 368, 370 sowie Schmidt-Salzer, AGB 1967 S. 30 f).
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