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| BGH, 19.06.1975 - KZR 10/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versorgung eines Stadtgebietes mit elektrischer Energie - Unwirksamkeit einer Grenzmengenregelung - Antrag auf Abweisung einer Widerklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 2065
- NJW 1976, 714 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61
Gummistrümpfe
Auszug aus BGH, 19.06.1975 - KZR 10/74
Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist es, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen (BGHZ 36, 91, 103 - Gummistrümpfe). - BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68
Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse
Auszug aus BGH, 19.06.1975 - KZR 10/74
Bei Prüfung des Merkmals der fehlenden Rechtfertigungsgründe kommt es entscheidend auf die Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes an (BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse). - BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71
Strom-Tarif
Auszug aus BGH, 19.06.1975 - KZR 10/74
Im Interesse einer Rationalisierung der Stromversorgung (WuW/E BGH 655, 657) und um bei technisch gesicherter Versorgung einen niedrigen Preis für die Energie erreichen zu können (BGHZ 59, 42, 46), ist die Bereichsausnahme des § 103 GWB gebildet worden.
- BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10
Grossistenkündigung
Wirkt sich die Besserstellung der anderen Grossisten aber nicht nachteilig auf die Wettbewerbsstellung der Klägerin aus, so kann diese sich auf kein schutzwürdiges Interesse an der Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung berufen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1975, KZR 10/74, WuW/E BGH 1405, 1410 - Grenzmengenabkommen). - BGH, 11.03.1997 - KZR 2/96
Vereinbarkeit der Einräumung von Leitungsrechten am kommunalen …
Sinn und Zweck der Freistellung ist die Rationalisierung der Energieversorgung und das Ziel einer möglichst sicheren und preiswürdigen Versorgung (vgl. § 103 Abs. 5 Satz 1 GWB; BGH, Urt. v. 19.6.1975 - KZR 10/74, WuW/E 1405, 1407 - Grenzmengenabkommen). - BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95
Voraussetzungen für das Vorliegen eines marktbeherrschenden oder marktstarken …
Das Gesetz erkennt grundsätzlich einen unternehmerischen Freiraum bei der Entscheidung über Preise und Konditionen an (vgl. SenUrt. v. 19. Juni 1975 - KZR 10/74, WuW/E BGH 1405, 1410 - Grenzmengenabkommen und v. 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung). - BGH, 12.12.1984 - VIII ZR 295/83
Begriff des Tarifs für den Strombezug; Hinweis auf die Möglichkeit einer …
Sie setzt nicht immer eine gezielte Benachteiligung des Diskriminierten voraus, sondern kann auch dann vorliegen, wenn der Verbotsadressat nur einzelne Geschäftspartner bevorzugt (…Benisch in: Gemeinschaftskommentar, 4. Aufl., § 26 Abs. 2 und 3, Rdn. 83;… Markert in: Immenga/Mestmäcker, GWB, § 26 Rdn. 188;… Langen/Niederleithinger/Ritter/Schmidt, Kommentar zum Kartellgesetz, 6. Aufl., § 26 Rdn. 178;… Müller/Gießler/Scholz, Wirtschaftskommentar, Kommentar zum GWB, 4. Aufl., § 26 Rdn. 77; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juni 1975 - KZR 10/74 = WUW/E BGH 1405, 1410 (Grenzmengenabkommen) = NJW 1975, 2065;… a.A. Frankfurter Kommentar zum GWB, § 26 Rdn. 74).
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