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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.02.2004

Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02, KZR 13/02   

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https://dejure.org/2004,1059
BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02, KZR 13/02 (https://dejure.org/2004,1059)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2004 - KZR 14/02, KZR 13/02 (https://dejure.org/2004,1059)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - KZR 14/02, KZR 13/02 (https://dejure.org/2004,1059)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1; ; GWB § 20 Abs. 1, 2. Fall

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das wettvbewerbsrechtliche Diskriminierungsverbot; Entgelte für Live-Übertragung von Pferderennen in Wettlokalen; Marktbeherrschende Stellung bei Fehlen eines Wettbewerbers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1 § 20 Abs. 1 Alt. 2
    "Galopprennübertragung"; Rechtstellung des einzigen Anbieters von Liveübertragungen von Galopprennen in Deutschland gegenüber Buchmachern und Wettannahmestellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher Rennvereine an Buchmacher und Wettannahmestellen

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zu Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher Rennvereine an Buchmacher und Wettannahmestellen

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Galopprennwetten, Preisgestaltung gegenüber Buchmachern, teilweise Franchising

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher Rennvereine an Buchmacher und Wettannahmestellen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Lizenzgebühren bei Live-Übertragung von Pferderennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Live-Berichterstattung an Wettannahmestellen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Live-Berichterstattung an Wettannahmestellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2237 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 839
  • GRUR 2004, 527
  • afp 2004, 264
  • SpuRt 2005, 109
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR …

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02
    c) Vergeblich macht die Revision unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 26. November 1998 (C-7/97, Slg. 1998, I-7791 = GRUR Int. 1999, 262 ff., Tz. 39 - 41 - Oscar Bronner) in diesem Zusammenhang ferner geltend, die Beklagte sei aus urheberrechtlichen Gründen überhaupt nicht verpflichtet, Bilderfolgen zur Verfügung zu stellen.
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02
    Der sachlich und räumlich relevante Markt für die Liveübertragung von Pferderennen an Buchmacher und Wettannahmestellen ist von dem Berufungsgericht, dem als Tatsachengericht prinzipiell die Marktabgrenzung obliegt (Sen. Beschl. v. 14.3.1990 - KVR 4/88, WuW/E 2627, 2636 - Sportübertragungen), zutreffend umschrieben worden.
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und …

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02
    b) Der Auffassung der Beklagten, gleichwohl sei der Tatbestand der genannten Verbotsnorm schon deswegen nicht erfüllt, weil es sich bei den Buchmachern auf der einen Seite und den ausschließlich als Vermittler von Totalisatorwetten tätigen Wettannahmestellen nicht um gleichartige Unternehmen handele, ist das Berufungsgericht mit zutreffender, der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134 f. - Bahnhofsbuchhandel, m.w.N.) folgender Begründung nicht gefolgt.
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden …

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02
    Hat danach die Beklagte, was zu ihren Gunsten revisionsrechtlich als zutreffend zu unterstellen ist, mit der von den Klägern angegriffenen Preisgestaltung im wesentlichen den Wettbewerb ihrer Gesellschafter, der Rennvereine, gefördert, unterscheidet sich die rechtliche Beurteilung nicht grundlegend von derjenigen, die das Berufungsgericht zutreffend (vgl. Sen.Urt. v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755, 2759 - Aktionsbeträge) für die genannten Vereine selbst gefunden hat.
  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen; …

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02
    Angesichts dieser tatsächlichen, von dem Berufungsgericht mit Recht in eigener Verantwortung getroffenen Feststellungen beruft sich die Beklagte für ihre Auffassung, der relevante Markt umfasse auch die benachbarten europäischen Länder, zu Unrecht auf die Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache Tiercé Ladbroke SA ./. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (T-504/93, Slg. 1997 11, 927 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19

    Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen …

    Dies entspreche nicht nur landläufiger Allgemeinkenntnis, sondern ergebe sich auch aus zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10.02.2004 - KZR 13/02 und KZR 14/02 -).

    Aus den gesetzlichen Regelungen insbesondere des Rennwett- und Lotteriegesetzes ergibt sich dies nicht, und dies ist entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin auch den von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10.02.2004 - KZR 13/02 und KZR 14/02 - juris) nicht zu entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - Kart 3/05

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post AG im Bereich der …

    Für dieses nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dienende Merkmal genügt es, dass die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zu dem marktbeherrschenden Unternehmen dieselben Aufgaben erfüllen (BGH WuW/E DE-R 134 f. - Bahnhofsbuchhandel - ; BGHZ 52, 65, 69 - Sportartikelmesse II - BGH GRUR 2004, 527, 529 - Galopprennübertragung -).
  • BGH, 12.07.2013 - KVR 11/12

    Wettbewerbsbeschränkung durch sog. Rabattstaffel: Gehörsverletzung bei fehlendem …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage der Gleichartigkeit darauf an, ob die betroffenen Unternehmen im Verhältnis zur Marktgegenseite gleichartige Funktionen ausüben (BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 2/02, WuW/E DE-R 1203, 1204 - Depotkosmetik im Internet; BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - KZR 14/02, WuW/E DE-R 1251 Rn. 22 - Galopprennübertragung).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1535/19

    Wettbürosteuer; Bemessung nach den Brutto-Wetteinsätzen

    Aus den gesetzlichen Regelungen insbesondere des Rennwett- und Lotteriegesetzes ergibt sich dies nicht, und dies ist entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin im Parallelverfahren 2 S 1948/19 auch den von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10.02.2004 - KZR 13/02 und KZR 14/02 - juris) nicht zu entnehmen.
  • BGH, 23.11.2004 - KVZ 7/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfügung des Bundeskartellamts; …

    Sie entspricht im übrigen auch den Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.2004 - KZR 14/02, WuW/E DE-R 1251 - Galopprennübertragung, m.w.N.), anhand deren der Tatrichter die Marktabgrenzung im Einzelfall vorzunehmen hat.
  • BGH, 10.02.2004 - KZR 33/02

    Rechtstellung des einzigen Anbieters von Liveübertragungen von Galopprennen in …

    Sollte, was die klagenden Buchmacher in dem Parallelverfahren KZR 14/02 in den Erörterungen vor dem Senat nicht in Abrede gestellt haben, allein der den Buchmachern in Rechnung gestellte Preis kostendeckend sein, um den Betrieb des Liveübertragungssystems aufrechtzuerhalten, wäre der Annahme des Berufungsgerichts, der den Marktzutritt der Wettannahmestellen erleichternde geringere Preis sei der für die Entscheidung maßgebliche "Eckpreis", der Boden entzogen.
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   BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02   

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https://dejure.org/2004,6487
BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02 (https://dejure.org/2004,6487)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2004 - KZR 13/02 (https://dejure.org/2004,6487)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - KZR 13/02 (https://dejure.org/2004,6487)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Diskriminierungsverbot; Entgelte für Liveübertragung von Pferderennen in Wettlokalen; Marktbeherrschende Stellung bei Fehlen eines Wettbewerbers

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1 § 20 Abs. 1 Alt. 2
    "Galopprennübertragung"; Rechtstellung des einzigen Anbieters von Liveübertragungen von Galopprennen in Deutschland gegenüber Buchmachern und Wettannahmestellen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher Rennvereine an Buchmacher und Wettannahmestellen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher Rennvereine an Buchmacher und Wettannahmestellen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR …

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02
    c) Vergeblich macht die Revision unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 26. November 1998 (C-7/97, Slg. 1998, I-7791 = GRUR Int. 1999, 262 ff., Tz. 39 - 41 - Oscar Bronner) in diesem Zusammenhang ferner geltend, die Beklagte sei aus urheberrechtlichen Gründen überhaupt nicht verpflichtet, Bilderfolgen zur Verfügung zu stellen.
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02
    Der sachlich und räumlich relevante Markt für die Liveübertragung von Pferderennen an Buchmacher und Wettannahmestellen ist von dem Berufungsgericht, dem als Tatsachengericht prinzipiell die Marktabgrenzung obliegt (Sen.Beschl. v. 14.3.1990 - KVR 4/88, WuW/E 2627, 2636 - Sportübertragungen), zutreffend umschrieben worden.
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und …

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02
    b) Der Auffassung der Beklagten, gleichwohl sei der Tatbestand der genannten Verbotsnorm schon deswegen nicht erfüllt, weil es sich bei den Buchmachern auf der einen Seite und den ausschließlich als Vermittler von Totalisatorwetten tätigen Wettannahmestellen nicht um gleichartige Unternehmen handele, ist das Berufungsgericht mit zutreffender, der ständigen Rechtsprechung des Senats (Sen.Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134 f. - Bahnhofsbuchhandel, m.w.N.) folgender Begründung nicht gefolgt.
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden …

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02
    Hat danach die Beklagte, was zu ihren Gunsten revisionsrechtlich als zutreffend zu unterstellen ist, mit der von dem Kläger angegriffenen Preisgestaltung im wesentlichen den Wettbewerb ihrer Gesellschafter, der Rennvereine, gefördert, unterscheidet sich die rechtliche Beurteilung nicht grundlegend von derjenigen, die das Berufungsgericht zutreffend (vgl. Sen.Urt. v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755, 2759 - Aktionsbeträge) in den die Galopprennen betreffenden Parallelverfahren für die Galopprennvereine gefunden hat.
  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen; …

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02
    Angesichts dieser tatsächlichen, von dem Berufungsgericht mit Recht in eigener Verantwortung getroffenen Feststellungen beruft sich die Beklagte für ihre Auffassung, der relevante Markt umfasse auch die benachbarten europäischen Länder, zu Unrecht auf die Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache Tiercé Ladbroke SA ./. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (T-504/93, Slg. 1997 11, 927 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19

    Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen …

    Dies entspreche nicht nur landläufiger Allgemeinkenntnis, sondern ergebe sich auch aus zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10.02.2004 - KZR 13/02 und KZR 14/02 -).

    Aus den gesetzlichen Regelungen insbesondere des Rennwett- und Lotteriegesetzes ergibt sich dies nicht, und dies ist entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin auch den von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10.02.2004 - KZR 13/02 und KZR 14/02 - juris) nicht zu entnehmen.

    Diese Lizenzverträge hinsichtlich der Trabrennen waren allerdings nach den vom Bundesgerichtshof zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen entgegen der Behauptung der Antragstellerin nicht von allen Buchmachern, sondern nur von 88 der insgesamt 113 im Inland tätigen Buchmacher sowie zwei weiteren Unternehmen geschlossen worden (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2004 - KZR 13/02 - juris Rn. 2).

    Die Möglichkeit, live - wie auf der Rennbahn oder im Stadion - Sportereignisse miterleben zu können und die besondere Aufenthaltsqualität im Wettbüro wirken sich förderlich auf die Bereitschaft der im Wettlokal anwesenden Kunden aus, sich an dem ihnen angebotenen Wettgeschäft zu beteiligen (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2004 - KZR 13/02 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1535/19

    Wettbürosteuer; Bemessung nach den Brutto-Wetteinsätzen

    Aus den gesetzlichen Regelungen insbesondere des Rennwett- und Lotteriegesetzes ergibt sich dies nicht, und dies ist entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin im Parallelverfahren 2 S 1948/19 auch den von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10.02.2004 - KZR 13/02 und KZR 14/02 - juris) nicht zu entnehmen.

    Diese Lizenzverträge hinsichtlich der Trabrennen waren allerdings nach den vom Bundesgerichtshof zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen entgegen der Behauptung der Antragstellerin im Verfahren 2 S 1948/19 nicht von allen Buchmachern, sondern nur von 88 der insgesamt 113 im Inland tätigen Buchmacher sowie zwei weiteren Unternehmen geschlossen worden (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2004 - KZR 13/02 - juris Rn. 2).

    Die Möglichkeit, live - wie auf der Rennbahn oder im Stadion - Sportereignisse miterleben zu können und die besondere Aufenthaltsqualität im Wettbüro wirken sich förderlich auf die Bereitschaft der im Wettlokal anwesenden Kunden aus, sich an dem ihnen angebotenen Wettgeschäft zu beteiligen (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2004 - KZR 13/02 - juris Rn. 9).

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