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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1985 - KZR 3/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7121
BGH, 29.10.1985 - KZR 3/85 (https://dejure.org/1985,7121)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1985 - KZR 3/85 (https://dejure.org/1985,7121)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1985 - KZR 3/85 (https://dejure.org/1985,7121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozesshindernis der rechtskräftigen Entscheidung - Vorliegen einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede - Schriftformerfordernis des § 34 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1987, 704
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus BGH, 29.10.1985 - KZR 3/85
    Das Berufungsgericht ist zutreffend von den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausgegangen, daß vertragliche Nebenverpflichtungen, die sich unmittelbar aus dem Sinn und Zweck eines Vertrages sowie aus Treu und Glauben ergeben, nicht unter das Schriftformerfordernis des § 34 GWB fallen (BGHZ 53, 304, 308) und daß solche nicht formbedürftigen Nebenverpflichtungen auch hinsichtlich des weiteren Vertragsinhalts keinen Schriftformzwang gemäß § 34 GWB begründen.
  • BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81

    Schriftform eines Vertrages mit sich aus dem Vertragszweck oder aus Treu und …

    Auszug aus BGH, 29.10.1985 - KZR 3/85
    Dabei ist unerheblich, ob sich diese wettbewerbsbeschränkenden Nebenverpflichtungen lediglich aus dem Vertragszweck bzw. Treu und Glauben ergeben oder ob die Vertragsparteien sie außerdem noch ausdrücklich vereinbart haben (BGH, Urt.v. 18.5.1982 - KZR 15/81 - WuW/E BGH 1936 ff. = GRUR 1982, 635 ff. - Vertragszweck).
  • BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75

    Gesamtnichtigkeit eines Automaten-Aufstellvertrages wegen Nichtbeachtung der …

    Auszug aus BGH, 29.10.1985 - KZR 3/85
    Anders als in der von der Klägerin herangezogenen Senatsentscheidung vom 12. Mai 1976 (KZR 17/75, NJW 1976, 1743) liegen hier somit besondere Umstände vor, wonach die Ausschließlichkeitsbindung eine sich nach Treu und Glauben aus dem Vertragszweck ergebende Nebenpflicht darstellt.
  • BGH, 11.03.1997 - KZR 44/95

    "Magic Print"; Anforderungen an die Schriftform eines Vertragsstrafeversprechens

    Ungeachtet der Mißbrauchsmöglichkeiten, die durch die Bestimmung im Einzelfall eröffnet sind, ist dem im öffentlichen Interesse angeordneten Formzwang jedenfalls soweit Geltung zu verschaffen, als nicht der mit der Vorschrift verfolgte Zweck unter keinen Umständen betroffen sein kann, etwa weil der Vertragsinhalt für die Kartellbehörden und Gerichte auch ohne schriftliche Niederlegung mit Rücksicht auf seinen Zweck oder im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben ohnehin zu Tage liegt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1985 KZR 3/85, WuW/E 2209 - Münzautomaten).
  • BGH, 11.12.2001 - KZR 13/00

    Sabet/Massa; Schriftformerfordernis bei Ausschließlichkeitsbindungen aus Sinn und …

    Dabei ist unerheblich, ob sich die wettbewerbsbeschränkenden Nebenverpflichtungen lediglich aus dem Vertragszweck bzw. Treu und Glauben ergeben oder ob die Vertragsparteien sie - wie hier - außerdem noch ausdrücklich vereinbart haben (BGHZ 84, 125, 127 - Selbstklebeetiketten - m. Anm. Hesse, LM Nr. 19 zu § 34 GWB, und Kicker, GRUR 1982, 636;… BGH, Urt. v. 23.9.1980 - KZR 23/79, WuW/E 1773, 1775 - Pockinger Hof; Urt. v. 29.10.1985 - KZR 3/85, WuW/E 2209 - Münzautomaten;… vgl. auch Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 34 Rdn. 34a;… Vonnemann in FK, § 34 GWB Rdn. 13, 39).
  • BGH, 25.09.1990 - KVR 3/89

    Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots zwischen Reiseveranstaltung und Reisebüro

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden zwischen Vertragsparteien bedürfen nach der Rechtsprechung des Senats ohnehin dann nicht der Schriftform, wenn sie sich auch ohne ausdrückliche Vereinbarung aus dem Vertragszweck oder Treu und Glauben ergeben (BGHZ 84, 125, 127 [BGH 18.05.1982 - KZR 15/81] = WuW/E 1936, 1938 f - Selbstklebe-Etiketten = GRUR 1982, 635 f - Vertragszweck; BGH, Urt. v. 29.10.1985 - KZR 3/85, WuW/E 2209 - Münzautomaten).
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