Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1966 - KZR 4/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mündlicher Dauer-Bierlieferungsvertrag - Verpflichtungswille bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen - Schadensersatzanspruch wegen Liefersperre - Liefersperre zum Erzwingen eines bestimmten Preises - Aufrechterhaltung eines gesunden Leistungswettbewerbes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Duldungsvollmacht - Stellvertretung
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1919
- MDR 1966, 908
- GRUR 1967, 210
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64
Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW
Auszug aus BGH, 30.06.1966 - KZR 4/65
Zur Frage des Anspruchs auf zukünftige weitere Belieferung nach Abbruch der Geschäftsbeziehungen (Ergänzung zu BGHZ 44, 279).Der Klagantrag Nr. 1 (Lieferverpflichtung für die Zukunft) wäre nur begründet, wenn diese Voraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden hätte und darüber hinaus für die weitere Zukunft bestünden (vgl. zu § 25 Abs. 1 GWB Urteil des Senats vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - BGHZ 44, 279).
Soweit aber die Beklagte ihre Liefersperre auf Veranlassung der B.-Brauerei, also als Adressat der Veranlassung dieser Brauerei verhängt hat, handelte sie nur als notwendiger Teilnehmer am Boykott der B.-Brauerei, daher nicht ordnungswidrig und kann mangels eines verbotswidrigen Verhaltens auch nicht zum Ersatz des durch ihre Sperre entstandenen Schadens herangezogen werden (BGHZ 44, 279, 285) [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] .
Gegenüber den Bedenken, die neuerdings gegen den Schutzgesetzcharakter des § 25 Abs. 1 GWB erhoben sind (Schmiedel, WRP 1966, 41), hält der Senat für Fälle der vorliegenden Art ("Nachteile androhen oder zufügen") auch nach erneuter Prüfung an seiner Ansicht fest (vgl. bereits BGHZ 44, 279, 281 [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] ; neuerdings Gutzler, BB 1966, 390).
- BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB
Auszug aus BGH, 30.06.1966 - KZR 4/65
Hat die Beklagte die Liefersperre in der Absicht verhängt, den Gesperrten zu einer bestimmten Gestaltung von Preisen oder Geschäftsbedingungen, also zu einem Verhalten zu veranlassen, das nach § 15 GWB nicht zum Gegenstand einer vertraglichen Bindung gemacht werden darf, so war sie, nach ihren Vorstellungen dem Adressaten erkennbar (Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1965, BGHSt 20, 333, 340) [BGH 28.10.1965 - KRB 3/65] , bereit, die Sperre wieder aufzuheben, sobald die Klägerin sich fügte, also die Flasche nicht unter 47 Pfennig weiterverkaufte oder aber preisfreibleibend nur im Streckengeschäft, nicht aber an Selbstabholer verkaufte.
- BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72
Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Jedwede …
Zwar ist es richtig, daß diese Vorschrift nach ihrem Wortlaut, Sinn und Zweck es grundsätzlich nicht ausschließt, einen Einzelhändler deswegen zu sperren, weil dessen Verkaufspreise den Vorstellungen des Lieferanten nicht entsprechen, wenn nicht gleichzeitig dadurch der Händler zu künftigem Wohl verhalten im Sinne des Herstellers veranlaßt wird, die Sperre vielmehr endgültig sein soll (BGHZ 44, 279, 283 [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] ; BGHSt 20, 333, 340 [BGH 28.10.1965 - KRB 3/65] ; BGH in NJW 1966, 1919, 1921) [BGH 30.06.1966 - KZR 4/65] .
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".