Rechtsprechung
| BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
GWB § 1
- Judicialis
GWB § 1
- Wolters Kluwer
Ausschreibung - Beschränkung - Grundstück - Markt - Marktabgrenzung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GWB § 1
Ausschreibung, beschränkte - und Marktabgrenzung; Wettbewerbsbeschränkung; beschräntke Ausschreibung als Verstoß gegen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 1
Beschränkte Ausschreibung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Marktabgrenzung bei einer auf wenige Interessenten beschränkten Ausschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 90
- MDR 2000, 468
- GRUR 2000, 160
- WM 1999, 2377
- DB 1999, 2410
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96
Europapokalheimspiel
Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
Nach Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllt jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den funktional zu verstehenden Unternehmensbegriff (BGHZ 67, 81, 84 - Auto-Analyzer; 137, 297, 304 - Europapokalheimspiele, m.w.Nachw.). - BGH, 26.05.1987 - KVR 4/86
Zulässigkeit des gekoppelten Kartenverkaufs im bezahlten Fußball
Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der auch in anderen, vergleichbaren Fällen davon ausgegangen ist, daß eine sachliche, räumliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Veranstaltung der Anwendung des Gesetzes nicht entgegensteht (BGHZ 52, 65, 68 - Sportartikelmesse; 101, 100, 104 - Inter Mailand-Spiel). - BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75
Auto-Analyzer I
Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
Nach Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllt jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den funktional zu verstehenden Unternehmensbegriff (BGHZ 67, 81, 84 - Auto-Analyzer; 137, 297, 304 - Europapokalheimspiele, m.w.Nachw.). - BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68
Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse
Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der auch in anderen, vergleichbaren Fällen davon ausgegangen ist, daß eine sachliche, räumliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Veranstaltung der Anwendung des Gesetzes nicht entgegensteht (BGHZ 52, 65, 68 - Sportartikelmesse; 101, 100, 104 - Inter Mailand-Spiel). - BGH, 15.02.1962 - KRB 3/61
Beschränkte Ausschreibung für Putzarbeiten - Verstoß gegen die gerichtliche …
Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
Die von der Revisionserwiderung für ihre gegenteilige Auffassung angeführte Senatsentscheidung vom 15. Februar 1962 (KRB 3/61, WuW/E 495, 497- Stukkateure) besagt nichts anderes.
- BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der …
Rn. 27 c) Im Fall 14 der Anklage liegt eine wettbewerbsbeschränkende Absprache bei einer Ausschreibung zwischen Bl. als geschäftsführendem Gesellschafter der A. D. und den Firmen R. GmbH und S. GmbH als zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor (vgl. auch BGH WuW 1999, 1103 - Beschränkte Ausschreibung). - BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
Konkurrenzschutz für Schilderpräger II - Wettbewerbsbeschränkung: Pflicht eines …
- VK Bund, 16.01.2014 - VK 1-117/13
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
Dieser ist vorliegend dergestalt abzugrenzen, dass er nur das konkrete Fachlos im Zeitpunkt vom Beginn der Ausschreibung bis zum Abschluss des Rabattvertrages erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999, KZR 48/97). - KG, 30.11.2009 - 2 Kart 1/09
Kartellordnungswidrigkeit: Voraussetzungen einer kartellrechtswidrigen …
6 Eine (horizontale) Submissionsabsprache ist nur dann kartellrechtswidrig i.S. von § 1 GWB, wenn der Auftraggeber überhaupt einen (Preis-)Wettbewerb bezweckte, die Angebote somit einholte, um das günstigste Angebot zu ermitteln, und durch die verheimlichte Abrede der Bieter folglich über das Fehlen eines echten Wettbewerbs getäuscht wird (vgl. BGH NJW-RR 2000, 90, 91 -beschränkte Ausschreibung-; BGHSt 38, 186 = NJW 1992, 921, 922 f. -Arbeitsgemeinschaft Rheinausbau I-; BKartA, Beschl. v. 16.06.1977, WuW/E BKartA 1689, 1692;… Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 1 Rn 258; s.a. BGHSt 47, 83 = NJW 2001, 3718, 3719: die Angebotsabgabe enthält regelmäßig die konkludente Erklärung, dass das Angebot ohne vorherige Preisabsprache zustande gekommen ist). - VK Bund, 16.01.2014 - VK 1-119/13
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
Dieser ist vorliegend dergestalt abzugrenzen, dass er nur das konkrete Fachlos im Zeitpunkt vom Beginn der Ausschreibung bis zum Abschluss des Rabattvertrages erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999, KZR 48/97).
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