Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 1, § 38 Abs. 1 Nr. 11
"Preisbindungstreuhänder-Empfehlung"; Rechtsfolgen der Preisbindung bei öffentlichen Aufträgen für Schulbücher - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sammelbestellungen (Schulbücher) - Sammelreverssystem im Buchhandel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kartellrechtliche Zulässigkeit - Sammelreverssystem - Buchhandel - Preisgebundene Schulbücher - Mengenrabattstaffel
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 259
- MDR 1986, 470
- GRUR 1986, 87
- afp 1986, 44
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78
Schulbücher
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84
Auf die Verfassungbeschwerden der Klägerin des vorliegenden Verfahrens erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 4.12.1979 die beiden Verordnungen mangels ausreichender Ermächtigungsgrundlage für nichtig (BVerfGE 53, 1 ff.).Mit dieser Beurteilung wird das Berufungsgericht weder der von ihm festgestellten - im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 1979 (in dem angeführten Verfahren über die Verfassungsbeschwerden der Klägerin: BVerfGE 53, 1 ff.) näher dargestellten - historischen Entwicklung über die Einführung der von der öffentlichen Hand beanspruchten Mengenrabatte noch dem Wesen des Preisbindungsreverssystems hinreichend gerecht.
Damit trug, wie auch das Bundesverfassungsgericht betont hat (BVerfGE 53, 1, 4), die Fassung des Sammelreverses 1974 der VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz. Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) Rechnung, nach deren § 4 Abs. 4 bei öffentlichen Aufträgen die üblichen Preise zu unterschreiten sind, wenn es die bei dem Auftrag vorliegenden besonderen Verhältnisse kostenmäßig rechtfertigen.
Gleichwohl wirkte sich diese Regelung praktisch dahin aus, daß die Verlage diesen Rabattstaffeln Rechnung tragen mußten; denn wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 4. Dezember 1979 (BVerfGE 53, 1 18) näher ausgeführt hat, es werde eine durch § 3 Abs. 5 der VO nicht ausgeschlossene anderweitige Rabattbestimmung durch den Verlag in aller Regel nicht erfolgen, da bei einer niedrigeren Rabattfestsetzung die unwiderlegliche Rechtsvermutung, daß die Verpflichtung zur angemessenen Preisunterschreitung erfüllt sei, nicht Platz greife und zu einer höheren Rabatteinräumung keine Veranlassung bestehe.
- BGH, 24.04.1985 - KVR 4/84
"Schulbuch-Preisbindung"; Preisbindungen bei Schulbuch-Sammelbestellungen der …
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84
1. Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß eine vertikale Preisbindung für Verlagserzeugnisse auch für das Schulbuchmassengeschäft, um das es hier bei der strittigen Rabattregelung geht, nach § 16 GWB zulässig ist, wobei eine Erstreckung der Preisbindung auf die Regelung bestimmter Mengenrabatte grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (BGH Beschluß vom 23.4.1985 - KVR 4/84.Die Notwendigkeit zu einer solchen vertraglichen Einbeziehung der von der öffentlichen Hand (im Schulbuchmassengeschäft) verlangten Mengenrabatte ergab sich dabei ersichtlich daraus (vgl. Franzen, Die Preisbindung des Buchhandels, 2. Aufl., 1979, S. 53 ff), daß einerseits nach der Rechtsprechung die Gewährung auch der gesetzlich zugelassenen Rabatte und Sonderpreise durch den vertikalen Preisbindungsvertrag ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschl. v. 15.2.1962, BGHZ 36, 370, 372 - Agfa-Filme; BGH, Beschl. v. 23.4.1985 - KVR 4/84; oben Ziff. II, 1), andererseits aber bis heute noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Regelung in § 4 Abs. 4 der VO PR 30/53 als öffentlich-rechtlicher Höchstpreisvorschrift dem privatrechtlichen Preisbindungsvertrag vorgeht (so BayObLG, Beschl. v. 29.3.1962, WuW/E VG 137 = BB 1962, 659; a.A.: Ellscheid GRUR 1974, 527, 531; OLG Düsseldorf v. 17.1.1978, WuW/E 1981 = BB 1978, 376; OLG Frankfurt v. 9.1.1978, WuW/E OLG 1979; offen gelassen im Urteil des BGH v. 26.4.1967, GRUR 1968, 95, 102 - Büchereinachlaß).
- BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84
Dem Schreiben der Preisbindungstreuhänder vom 24.1.1977, das das Revisionsgericht selbst auslegen kann (vgl. BGHZ 65, 107, 112), lassen sich keine Anhaltspunkte für eine horizontale Absprache der Verlage entnehmen.
- BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61
Bindung der Zwischenhandelspreise
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84
Ebensowenig bestehen im Grundsatz kartellrechtliche Bedenken gegen die organisatorische Zusammenfassung solcher vertikaler Preisbindungen einer Reihe von Verlagen in einem Sammelreverssystem, wenn - was hier unstreitig der Fall ist - Verlagen und Abnehmern der individuelle Beitritt offensteht, wobei den Abnehmern freisteht, in dem Revers gegebenenfalls einzelne Verlage zu streichen, denen gegenüber sie keine Bindung eingehen wollen (…vgl. BGH aaO. Sowie BGH GRUR 1979, 490 - Sammelrevers 74, wo das Sammelrevers-System als solches nicht beanstandet worden ist; zum Sammelrevers von Spirituosenherstellern und Vertriebsunternehmen unter Einschaltung eines Treuhandbüros: BGHZ 38, 90 - Grote-Revers, ferner BGH GRUR 1964, 629, 632 - Grauer Markt). - BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84
Die Notwendigkeit zu einer solchen vertraglichen Einbeziehung der von der öffentlichen Hand (im Schulbuchmassengeschäft) verlangten Mengenrabatte ergab sich dabei ersichtlich daraus (…vgl. Franzen, Die Preisbindung des Buchhandels, 2. Aufl., 1979, S. 53 ff), daß einerseits nach der Rechtsprechung die Gewährung auch der gesetzlich zugelassenen Rabatte und Sonderpreise durch den vertikalen Preisbindungsvertrag ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschl. v. 15.2.1962, BGHZ 36, 370, 372 - Agfa-Filme; BGH, Beschl. v. 23.4.1985 - KVR 4/84; oben Ziff. II, 1), andererseits aber bis heute noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Regelung in § 4 Abs. 4 der VO PR 30/53 als öffentlich-rechtlicher Höchstpreisvorschrift dem privatrechtlichen Preisbindungsvertrag vorgeht (so BayObLG, Beschl. v. 29.3.1962, WuW/E VG 137 = BB 1962, 659; a.A.: Ellscheid GRUR 1974, 527, 531; OLG Düsseldorf v. 17.1.1978, WuW/E 1981 = BB 1978, 376; OLG Frankfurt v. 9.1.1978, WuW/E OLG 1979; offen gelassen im Urteil des BGH v. 26.4.1967, GRUR 1968, 95, 102 - Büchereinachlaß). - BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61
Barrabatte und Preisbindung
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84
Die Notwendigkeit zu einer solchen vertraglichen Einbeziehung der von der öffentlichen Hand (im Schulbuchmassengeschäft) verlangten Mengenrabatte ergab sich dabei ersichtlich daraus (…vgl. Franzen, Die Preisbindung des Buchhandels, 2. Aufl., 1979, S. 53 ff), daß einerseits nach der Rechtsprechung die Gewährung auch der gesetzlich zugelassenen Rabatte und Sonderpreise durch den vertikalen Preisbindungsvertrag ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschl. v. 15.2.1962, BGHZ 36, 370, 372 - Agfa-Filme; BGH, Beschl. v. 23.4.1985 - KVR 4/84; oben Ziff. II, 1), andererseits aber bis heute noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Regelung in § 4 Abs. 4 der VO PR 30/53 als öffentlich-rechtlicher Höchstpreisvorschrift dem privatrechtlichen Preisbindungsvertrag vorgeht (so BayObLG, Beschl. v. 29.3.1962, WuW/E VG 137 = BB 1962, 659; a.A.: Ellscheid GRUR 1974, 527, 531; OLG Düsseldorf v. 17.1.1978, WuW/E 1981 = BB 1978, 376; OLG Frankfurt v. 9.1.1978, WuW/E OLG 1979; offen gelassen im Urteil des BGH v. 26.4.1967, GRUR 1968, 95, 102 - Büchereinachlaß). - BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77
Vertrieb von Verlagserzeugnissen zu gebundenen Endabnehmerpreisen - Verbot der …
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84
Ebensowenig bestehen im Grundsatz kartellrechtliche Bedenken gegen die organisatorische Zusammenfassung solcher vertikaler Preisbindungen einer Reihe von Verlagen in einem Sammelreverssystem, wenn - was hier unstreitig der Fall ist - Verlagen und Abnehmern der individuelle Beitritt offensteht, wobei den Abnehmern freisteht, in dem Revers gegebenenfalls einzelne Verlage zu streichen, denen gegenüber sie keine Bindung eingehen wollen (vgl. BGH aaO. Sowie BGH GRUR 1979, 490 - Sammelrevers 74, wo das Sammelrevers-System als solches nicht beanstandet worden ist; zum Sammelrevers von Spirituosenherstellern und Vertriebsunternehmen unter Einschaltung eines Treuhandbüros: BGHZ 38, 90 - Grote-Revers, ferner BGH GRUR 1964, 629, 632 - Grauer Markt). - BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 49/63
Ausnahme eines Preisbindungsvertrags vom Verbot vertikaler Bindungen - …
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84
Ebensowenig bestehen im Grundsatz kartellrechtliche Bedenken gegen die organisatorische Zusammenfassung solcher vertikaler Preisbindungen einer Reihe von Verlagen in einem Sammelreverssystem, wenn - was hier unstreitig der Fall ist - Verlagen und Abnehmern der individuelle Beitritt offensteht, wobei den Abnehmern freisteht, in dem Revers gegebenenfalls einzelne Verlage zu streichen, denen gegenüber sie keine Bindung eingehen wollen (…vgl. BGH aaO. Sowie BGH GRUR 1979, 490 - Sammelrevers 74, wo das Sammelrevers-System als solches nicht beanstandet worden ist; zum Sammelrevers von Spirituosenherstellern und Vertriebsunternehmen unter Einschaltung eines Treuhandbüros: BGHZ 38, 90 - Grote-Revers, ferner BGH GRUR 1964, 629, 632 - Grauer Markt). - BGH, 22.11.1983 - KVR 2/83
Voraussetzungen - Missbrauch der Freistellung
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84
Der Umstand, daß gegen die Festlegung bestimmter Mengenrabatte in einzelnen Preisbindungsverträgen, wie ausgeführt (oben Ziff. II, 1), keine Bedenken nach § 16 GWB bestehen, bringt sie nicht aus dem Verbotsbereich (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.1983, GRUR 1984, 230, 231 - Freistellungsmißbrauch).
- OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U (Kart) 15/04
Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Gutscheine für Neukunden
Schließlich hat auch der BGH (NJW-RR 1986, 259 ff) das Auftreten mehrerer Anwälte als Treuhänder nicht beanstandet.Außerdem hat auch der Bundesgerichtshof (vgl. NJW-RR 1986, 259 ff.), dem sich der Senat anschließt, das Auftreten mehrerer Rechtsanwälte als Treuhänder nicht beanstandet.
- OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U 2/04
Unzulässige Bonusmeilen eines Buchhändlers
Außerdem hat auch der Bundesgerichtshof (vgl. NJW-RR 1986, 259 ff.), dem sich der Senat anschließt, das Auftreten mehrerer Rechtsanwälte als Treuhänder nicht beanstandet. - BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
Schulbuch-Koppelungsgeschäft; Verstoß gegen die Preisbindung im Buchhandel
Zwar leitet jede der Klägerinnen einen für sich bestehenden Anspruch aus den von ihnen jeweils mit der Beklagten abgeschlossenen Preisbindungsverträgen her; durch das Sammelreverssystem werden die einzelnen selbständigen Preisbindungen der Verlage nur organisatorisch zusammengefaßt und gebündelt (BGH, Urt. v. 9.7.1985 - KZR 7/84, WuW/E 2175, 2179, 2180 - Preisbindungstreuhänder-Empfehlung).Nach Maßgabe des Sammelreverssystems ist die Preisbindung in zulässiger Weise vereinbart (vgl. BGH, Beschl. v. 23.4.1985 - KZR 4/84, WuW/E 2166, 2167 - Schulbuch-Preisbindung; Urt. v. 9.7.1985 - KZR 7/84, WuW/E 2175, 2177 - Preisbindungstreuhänder-Empfehlung).
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