Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.01.2007 - VI-Kart 17/06 (V) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GWB § 61; ; GWB § 63 Abs. 1; ; GWB § 74 Abs. 2; ; GWB § 74 Abs. 4; ; GWB § 78 Satz 1; ; GWB § 78 Satz 2; ; GBW § 54 Abs. 2 Nr. 3; ; GBW § 56; ; VwVfG § 45; ; VwVfG § 45 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3 § 56
Zur Beiladung im kartellrechtlichen Verfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessen des Bundeskartellamts bzgl. der Beiladung bei Bestehen eines wirtschaftlichen Interesses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05
pepcom
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2007 - Kart 17/06
Zwar dient die Beiladung in erster Linie der Förderung des kartellbehördlichen Verfahrens und nicht der Geltendmachung der individuellen Interessen der Beizuladenden (BGH v. 07.11.2006 - pepcom, Az. KVR 37/05).Insbesondere ist die Frage der Beiladung und ihrer Voraussetzungen bereits höchstrichterlich geklärt (BGH vom 07.11.2006 - pepcom, Az. KVR 37/05).
- OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14
Beiladung eines Arbeitgeber-, Berufs- und Wirtschaftsverbandes zu einem …
Entscheidend ist, ob die Interessen des fraglichen Unternehmens eine solche Nähe zum Entscheidungsgegenstand aufweisen und ob außerdem eine der möglichen Entscheidungen der Kartellbehörde im Hauptverfahren so gewichtige Auswirkungen auf die Interessen des fraglichen Unternehmens haben kann, dass es bei wertender Betrachtung angemessen erscheint, ihm die Rechte auf Beteiligung am Kartellverfahren (Vortragsrecht, Recht auf Schriftsatz- und Entscheidungsabschriften sowie auf Akteneinsicht und Beschwerdebefugnis) einzuräumen (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2007, VI Kart 17/06 (V), Rn. 26 - Scandlines und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 42 - SPNV sowie KG, Beschl. v. 21.11.1983, …Er wäre jedenfalls nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 iVm. Abs. 2 VwVfG geheilt, da die Begründung eines Verwaltungsaktes auch noch in der Beschwerdeerwiderung nachgeholt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2007, VI Kart 17/06 (V), Rn. 38 - Scandlines), zumal der Beschluss dadurch nicht in seinem Wesen verändert würde.
- OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - Kart 5/07
Voraussetzungen der Einleitung einer Enqueteuntersuchung des Bundeskartellamtes …
Hierdurch ist die erforderliche Begründung eines Anfangsverdachts nachgeholt und der ursprüngliche Beschlussmangel behoben worden (vgl. Senat, Beschl. v. 15.1.2007 - VI-Kart 17/06 (V) - Umdruck Seite 7; Beschl. v. 16.12.2002 - Kart 25/02 (V) - Umdruck Seite 14). - OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - Kart 12/08
Veräußerungsfrist
Überdies wäre ein etwaiger Begründungsmangel zwischenzeitlich ohnehin analog § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG dadurch geheilt worden, dass das Bundeskartellamt im hiesigen Beschwerdeverfahren die Gründe dargelegt und erläutert hat, die seinerzeit zur Beifügung der auflösenden (Veräußerungs-)Bedingung geführt haben (vgl. Senat, Beschl. v. 8.5.2007 - VI-Kart 5/07 (V) Umdruck Seite 8; Beschl. v. 15.1.2007 - VI-Kart 17/06 (V) Umdruck Seite 7; Beschl. v. 16.12.2002 - Kart 25/02 (V) Umdruck Seite 14;… siehe auch BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - KVR 60/07 Rz. 9 E.ON/Stadtwerke Eschwege). - OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - Kart 11/09
Höhe der Verwaltungsgebühr für die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens
Der Begründungsmangel ist nämlich entsprechend § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG dadurch geheilt worden, dass das Bundeskartellamt in seiner Beschwerdeerwiderung eine ausführliche Begründung der Gebührenbemessung nachgeholt hat (vgl. Senat, Beschl. v. 15.1.2007 - VI-Kart 17/06 (V) - Umdruck Seite 7; Beschl. v. 16.12.2002 - Kart 25/02 (V) - Umdruck Seite 14).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".