Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - VI-Kart 37/03 (V) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GWB § 54 Abs. 2; ; GWB § 54 Abs. 3; ; GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3; ; GWB § 63 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Beschwerderecht eines betroffenen Unternehmens im Kartellverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsbefugnis bei Beschwerde gegen Verfügungen im Fusionskontrollverfahren der Kartellbehörde; Erordernis einer Beiladung zum kartellrechtlichen Verfahren; Bestehen eines subjektives öffentliches Recht auf Untersagung des streitbefangenen Unternehmenszusammenschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 11.09.2003 - Kart 23/03
Beiladung zu kartellbehördlichen Verfahren auf Erteilung der Ministererlaubnis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - Kart 37/03
Denn das kartellbehördliche Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, so dass die Beschwerdeführerin zulässigerweise einen Beiladungsantrag nicht mehr stellen kann (vgl Senat, Beschl. v. 11.9.2003 - Kart 23/03 (V) Umdruck Seite 3/4 m.w.N.).
- BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 1731/05
Verfassungsbeschwerden gegen kartellrechtliche Verfahren unzulässig
Indes wurde schon unter Geltung der Vorgängernorm (§ 62 Abs. 2 GWB a.F.) sowohl von Teilen der Literatur als auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG eine extensive Auslegung des Beschwerderechts erfordere, um es auch demjenigen nicht formal Verfahrensbeteiligten zu eröffnen, der geltend machen könne, von der angefochtenen Verfügung in eigenen Rechten betroffen zu sein (vgl. KG, Beschlüsse vom 12. Januar 1982 - Kart. 14/81 -, WuW/E OLG 2720 und vom 26. Juni 1991 - Kart. 23/89 -, WuW/E OLG 4811); diese Auffassung wird auch zu dem gleichlautenden § 63 Abs. 2 GWB n.F. weiterhin vertreten (…vgl. Immenga/Mestmäcker-K. Schmidt, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2007, § 63 Rn. 22; eingehend Dormann, WuW 2000, 245 ff.; einschränkend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2004 - VI-Kart 37/03 (V) -, WuW/E DE-R 1291). - OLG Düsseldorf, 21.06.2004 - Kart 6/04
Ablehnung einer Beiladung zum Fusionskontrollverfahren
Nur wenn dies der Fall war, kann und muss die Kartellbehörde über den Beiladungsantrag entscheiden, unabhängig davon, ob eine inzwischen erlassene Hauptsacheverfügung bestandskräftig geworden ist oder ein Rechtsmittel eingelegt wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23.12.2002 - Kart 37/02 (V); 11.9.2003, - VI - Kart 23/03 (V); 25.4.2004 - Kart 37/03 (V)).
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