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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - VI-Kart 4/12 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38331
OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - VI-Kart 4/12 (V) (https://dejure.org/2013,38331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2013 - VI-Kart 4/12 (V) (https://dejure.org/2013,38331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2013 - VI-Kart 4/12 (V) (https://dejure.org/2013,38331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - Kart 4/12
    Dieser Markt umfasst alle Nachfrager, die nach den tatsächlichen Verhältnissen des konkreten Falles als Abnehmer für das Angebot der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in Betracht kommen und deren wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten durch den Zusammenschluss betroffen, insbesondere beschränkt werden können (BGHZ 175, 333-359 Rn. 69 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt).

    Das Nachfrageverhalten der Bauherren bzw. des Baustoffhandels kann durch die tatsächlichen Lieferströme der in der Vergangenheit abgesetzten Mauersteine und die sog. Eigenversorgungsquote abgebildet werden (so für den räumlichen Markt für Krankenhausleistungen: BGHZ 175, 333-359 Rn. 71-75 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind für die räumliche Marktabgrenzung potentielle Ausweichmöglichkeiten der Nachfrager nicht zu berücksichtigen, die - aus welchen Gründen auch immer - von den Nachfragern tatsächlich nicht wahrgenommen werden (BGHZ 175, 333-359 Rn. 65 m.w.Nachw. - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt).

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - Kart 4/12
    Wird durch die Wahl eines auf eine längerfristige Benutzung angelegten Systems ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf nach einem Betriebsmittel geweckt, kommt es vielmehr entscheidend darauf an, welche Alternative sich für den Nachfrager, der sich bereits für ein System entschieden hat, bei der Wahl des Betriebsmittels stellen (BGHZ 176, 1ff. Rn. 15 - Soda Club II).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - Kart 4/12
    Rn. 46 (1) Ausgehend vom sog. Bedarfsmarktkonzept, wonach dem relevanten Markt alle Produkte zuzurechnen sind, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. nur BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege), hat das Bundeskartellamt den sachlich relevanten Markt nach umfangreichen Marktermittlungen dahingehend abgegrenzt, dass ein eigenständiger (Teil-)Markt für Porenbetonsteine (einschließlich Leichtbetonsteine) besteht.
  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - Kart 4/12
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung folgt aus dem Charakter der fusionsrechtlichen Untersagungsverfügung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, dass für die Beschwerdeentscheidung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdegericht maßgeblich ist, mithin tatsächliche Veränderungen oder Gesetzesänderungen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen sind (BGHZ 155, 214, 227 - HABET/Lekkerland;… BGH WuW DE-R 2905, Rn. 34 f. - Phonak/GN Store).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    Aufschluss hierüber geben neben der Art des nachgefragten Produktes auch die Verbrauchergewohnheiten und das tatsächliche Nachfrageverhalten (Senat, Beschluss v. 25.9.2013, VI-Kart 4/12 (V) Rn. 63).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Die Verwendung von Marktanteilsspannen begründet weder einen Begründungsmangel der Amtsverfügung noch schränkt sie die Verfahrensrechte unzulässig ein (Senat, Beschl. v. 25.9.2013, VI-Kart 4/12 (V) Umdruck Seite 9).

    Eine differenzierte Anonymisierung dergestalt, dass die beschwerdeführende Partei die eigenen exakten Daten und eventuell unterschiedlich redigierte Markt- und Wettbewerbsdaten ihrer Wettbewerber erfährt, während die übrigen Verfahrensbeteiligten ausschließlich anonymisierte Daten erhalten, ist mit § 72 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht vereinbar und deshalb unzulässig (Senat, Beschl. v. 25.9.2013, VI-Kart 4/12 (V) Umdruck Seite 9).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2024 - Kart 4/22

    Verstoß eines Wettbewerbsverbots gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV , § 1 GWB ; Annahme …

    Letzteres ist etwa bei der Fusionskontrolle der Fall, wenn Marktanteile deutlich oberhalb der Marktbeherrschungsvermutungsschwelle in Rede stehen (vgl. Senat…, Beschluss vom 22.04.2020, VI-Kart 3/19 (V), juris Rn. 38; Beschluss vom 25.09.2013 - VI-Kart 4/12 (V), juris Rn. 22).

    In solchen Fällen kann nur eine einheitliche Anonymisierung erfolgen, nicht aber eine differenzierte Anonymisierung dergestalt, dass ein Beteiligter die eigenen Daten und eventuell unterschiedlich redigierte Markt- und Wettbewerbsdaten seiner Wettbewerber erfährt, während die übrigen Verfahrensbeteiligten hiervon keine Kenntnis erhalten (vgl. Senat…, Beschluss vom 03.04.2019 - VI-Kart 2/18 (V), juris Rn. 43 - Ticketvertrieb II; Beschluss vom 25.09.2013 - VI-Kart 4/12 (V), juris Rn. 23).

    Rn. 112 4. Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht des § 61 Abs. 1 S. 1 GWB liegt nicht darin, dass das Amt seine Verfügung erstmals im Beschwerdeverfahren auch auf den Tatbestand der bezweckten Wettbewerbsbeschränkung stützt, da die Verfügung hierdurch nicht unzulässig in ihrem Wesen verändert wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 18.05.1993 - KVZ 10/92, juris Rn. 23 ff. - Pauschalreisen-Vermittlung II;… Beschluss vom 25.10.1988 - KVR 1/87, juris Rn. 28 - Lüsterbehangsteine; Senat, Beschluss vom 25.09.2013 - VI-Kart 4/12 (V), juris Rn. 19; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 18 - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 13.02.2002 - Kart 16/00 (V), juris Rn. 30 - Freie Tankstellen).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Die Verwendung von Marktanteilsspannen begründet weder einen Begründungsmangel der Amtsverfügung noch schränkt sie die Verfahrensrechte unzulässig ein (Senat, Beschl. v. 25.9.2013, VI-Kart 4/12 (V) Umdruck Seite 9).

    Eine differenzierte Anonymisierung dergestalt, dass die beschwerdeführende Partei die eigenen exakten Daten und eventuell unterschiedlich redigierte Markt- und Wettbewerbsdaten ihrer Wettbewerber erfährt, während die übrigen Verfahrensbeteiligten ausschließlich anonymisierte Daten erhalten, ist mit § 72 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht vereinbar und deshalb unzulässig (Senat, Beschl. v. 25.9.2013, VI-Kart 4/12 (V) Umdruck Seite 9).

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2020 - Kart 3/19

    Keine Fusion von Remondis und "Grünem Punkt"

    Sie entspricht ständiger - vom Senat bereits seit langem gebilligter - Amtspraxis (Senat, Beschluss vom 25.09.2013, VI-Kart 4/12 (V)).

    Bleibt die Stellung der Wettbewerber zueinander durch das Vorhandensein der Gegenmacht dagegen unberührt, weil alle Anbieter ihr gleichermaßen ausgesetzt sind, so schließt sie eine überragenden Marktstellung nicht aus (BGH, WuW/E BGH 2783, 2791 - Warenzeichenerwerb; Senat, Beschluss vom 25.9.2013, VI Kart 4/12 (V), Rz. 43).

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