Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - VI-Kart 8/06 (V) |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - VI-Kart 8/06 (V)
- BGH, 25.09.2007 - KVZ 22/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 1/01
Erfolgsaussichten einer Beschwerde einer Beigeladenen gegen einen Beschluss des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - Kart 8/06
Ausgehend hiervon ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Kammergerichts und des Senats der räumlich relevante Markt bei der fusionskontrollrechtlichen Beurteilung des (ganzen oder teilweisen) Erwerbs eines Anzeigenblatts nach dessen jeweiligem Verteilungsgebiet abzugrenzen (BGH WuW/E BGH 1905, 1906 f. - Münchener Anzeigenblätter - BGH WuW/E BGH 2195, 2196 - Abwehrblatt II - KG WuW/E OLG 4095, 4103 - W + i Verlag/Weiss-Druck -; Senat Beschluss vom 30.04.2002, Kart 1/01 (V), Beschlussumdruck S. 12).Dies entspricht der Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 30.04.2002, Az.: Kart 1/01 (V), Beschluss-umdruck Seite 10 f.), von der abzuweichen kein Anlass besteht.
- OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Kart 4/09
Aufhebung der Untersagung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einem …
Schon aufgrund dieser unterschiedlichen Nutzungsweise ist die (klassische) Tageszeitung als Informationsquelle aus Sicht des Verbrauchers nicht gegen Internet-Informationsangebote austauschbar (vgl. zu allem: Senat, Beschluss vom 27.10.2004, VI-Kart 7/04 (V) - Tagesspiegel/Berliner Zeitung II, zitiert nach juris Tz. 26; Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz.26 f.).Insoweit entspricht die Marktabgrenzung des Amtes der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH WuW/E BGH 2425, 2428 - Niederrheinische Anzeigenblätter) sowie der des Senats (Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz.25) und wird mit der Beschwerde auch nicht angegriffen.
Der Druck, die Vervielfältigung und die Veröffentlichung von Inseraten in dem redaktionellen Umfeld eines - in seinem Verbreitungsgebiet verteilten - Anzeigenblatts oder einer Zeitung einerseits und die Dienstleistung des bloßen Transports und Verteilens eines vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) selbst vollständig hergestellten Werbeträgers andererseits sind unterschiedliche Leistungen gegenüber unterschiedlichen Nachfragern (vgl. Senat, Beschluss vom 30.04.2002, Kart 1/01 (V), Beschlussumdruck Seite 10 f.; Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz.26 f.).
Der Senat hat sich bereits in der Vergangenheit mit diesen Fragen ablehnend auseinandergesetzt (Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz.26 f.) und sieht auch unter Berücksichtigung des nunmehrigen Beschwerdevorbringens keinen Anlass, im Entscheidungsfall hiervon abzurücken:.
Die zufällige oder beiläufige Wahrnehmung von Werbung, so wie sie durch die Anzeigenblätter bzw. Zeitungen erreicht wird, ist nach wie vor eher die Ausnahme (vgl. zu allem Senat, Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz.27).
Rn. 79 Die Bestimmung des räumlich relevanten Marktes erfolgt - auf der Grundlage des Bedarfsmarktkonzepts - nach Maßgabe der räumlich gegebenen Austauschmöglichkeiten aus der Sicht der Nachfrager (Senat, Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz. 22).
Rn. 83 Der räumlich relevante Anzeigenmarkt ist bei der fusionskontrollrechtlichen Beurteilung des Erwerbs eines lokalen bzw. regionalen Printmediums nach dessen jeweiligem Erscheinungsgebiet abzugrenzen (vgl. BGH WuW/E BGH 1905, 1906 f. - Münchener Anzeigenblätter - BGH WuW/E BGH 2195, 2196 - Abwehrblatt II - KG WuW/E OLG 4095, 4103 - W + i Verlag/Weiss-Druck -; Senat Beschluss vom 30.04.2002, Kart 1/01 (V), Beschlussumdruck S. 12; Senat, Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz. 22).
Gleiches gilt für die Anzeigenschaltung in Blättern, die zwar das vom Anzeigenkunden gewünschte Zielgebiet abdecken, aber räumlich auch darüber hinaus vertrieben werden (vgl. zu allem: Senat, Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz. 23).
Aufgrund dessen sind beide Werbungsangebote aus Sicht des durchschnittlichen Anzeigenkunden keine Substitute, sondern dienen einer komplementären Bedarfsdeckung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz. 27 m.w.N.).
- KG, 11.02.2022 - U 4/21
Tipping-Gefahr - Kartell- und lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit von …
Die Marktstellung eines Unternehmers wird anhand einer Ressourcenbetrachtung beurteilt, bei der die Marktanteile, die Finanzkraft, der Zugang zu Absatz- und Beschaffungsmärkten, Marktzugangsschranken oder Verflechtungen mit anderen Unternehmen maßgeblich sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2007 - VI-Kart 8/06 (V), zitiert nach juris;… Westermann in: MüKoEuWettbR, 3. Aufl. 2020, § 20 GWB Rn. 59).Bei dem Marktanteil handelt es sich um ein sehr zentrales, wenn nicht gar das wichtigste Kriterium zur Bestimmung der überlegenen Marktmacht, weil es Auskunft über den Erfolg und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens gibt sowie dessen wirtschaftliche Überlegenheit sowie die Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite auf seine Konkurrenten ermessen lassen (…Thomas: Immenga/Mestmäcker, 6. Aufl. 2020, § 36 GWB Rn. 149; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2007 - VI-Kart 8/06 (V), zitiert nach juris; vgl. auch BKartA…, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - B6-132/14-2, Rn. 153 - Eventim).
- VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 3396/12
Infopost-Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt
Rn. 50 vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2007 - VI-Kart 8/06 (V) - juris.
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