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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9448
OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14.OVG (https://dejure.org/2014,9448)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2014 - 10 B 10454/14.OVG (https://dejure.org/2014,9448)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG (https://dejure.org/2014,9448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 Abs 1 S 1 Halbs 1 KomWG RP, § 8 Abs 2 Nr 1 KomWG RP, § 8 Abs 1 KomWG RP, § 61 Abs 2 VwGO, § 78 Abs 1 Nr 1 VwGO
    Einstweiligen Anordnung - Zulassung eines Wahlvorschlags einer Wählergruppe zur Kommunalwahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWG
    Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 760
  • KommJur 2014, 329
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14
    Ausgehend von dem wahlrechtlichen Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86 -, juris), kann einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl nur in Ausnahmefällen zulässig sein.
  • VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11

    Bürgermeisterwahl in Wallhalben: NPD-Kandidat ist nicht zur Wahl zuzulassen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14
    Insofern entspricht er nicht einem Ausschuss des Ortsgemeinderates im Sinne des § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung, sondern stellt ein besonderes Wahlorgan dar, welches gemäß § 49 Abs. 1 KWG lediglich der Rechtsaufsicht der Kommunalaufsicht untersteht (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 L 1601/11.NW - LKRZ 2012, 107 ; VG Leipzig…, Beschluss vom 10. Juni 1999 - 6 K 1145/99 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - 10 B 10415/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl; ausnahmsweise …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14
    Solche Ausnahmefälle liegen nur dann vor, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren gemäß § 50 Abs. 3 KWG zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -).
  • VG Leipzig, 10.06.1999 - 6 K 1145/99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14
    Insofern entspricht er nicht einem Ausschuss des Ortsgemeinderates im Sinne des § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung, sondern stellt ein besonderes Wahlorgan dar, welches gemäß § 49 Abs. 1 KWG lediglich der Rechtsaufsicht der Kommunalaufsicht untersteht (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 L 1601/11.NW - LKRZ 2012, 107 ; VG Leipzig, Beschluss vom 10. Juni 1999 - 6 K 1145/99 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25

    Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; …

    Deshalb erfasst § 78 VwGO auch Vereinigungen, soweit sie nach § 61 Nr. 2 VwGO fähig sind, an verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt zu sein und gerade diese verpflichtet sind, das vom Antragsteller geltend gemachte Recht zu gewähren, falls es besteht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 4;… Meissner/ Schenk, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Werkstand: 46. EL August 2024, § 78 VwGO Rn. 35;… Kintz, in: Posser/Wolff/Decker [Hrsg.], BeckOK VwGO, 74. Edition Stand: 1. Juli 2025, § 78 Rn. 18-22).

    Diese Voraussetzungen erfüllt ein Wahlausschuss im Sinne des § 8 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen - Kommunalwahlgesetz, KWG - (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 4; siehe auch OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 18).

    Insofern entspricht er nicht einem Ausschuss des Gemeinderates im Sinne des § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung - GemO -, sondern stellt ein besonderes Wahlorgan dar, welches gemäß § 49 Abs. 1 KWG lediglich der Rechtsaufsicht der Kommunalaufsicht untersteht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 5).

    Vor diesem Hintergrund kann einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl nur in Ausnahmefällen zulässig sein (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2).

    Vielmehr entspricht es gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass gerade auch im Bereich von Kommunalwahlen, in dem das Wahlprüfungsverfahren nicht - wie bei Bundestags- und regelmäßig auch bei Landtagswahlen - auf Ebene der Verfassung, sondern einfachrechtlich normiert ist, Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 = juris Rn. 2;… Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99 -, juris Rn. 3; siehe auch LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2; siehe auch StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 -, juris Rn. 18 ff. zu Bürgerschaftswahlen, für welche die Wahlprüfung ebenfalls allein einfachgesetzlich geregelt ist).

    Rn. 20 b) Eine Ausnahme von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz nachgelagerten Rechtsschutzes ist jedoch dann zu machen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren gemäß § 50 Abs. 3 KWG zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; siehe auch VerfGH Sachsen…, Urteil vom 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS] -, juris Rn. 41 ff., 68 für Landtagswahlen; im Ergebnis die Frage offenlassend, jedoch mit erheblichen Zweifeln an der Zulässigkeit einer präventiven Wahlprüfung auch im Fall eines qualifizierten Rechtsverstoßes StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 1/23 -, juris Rn. 20 ff. für Wahlen zur Bürgerschaftswahl).

    Voraussetzung für die Gewährung des von dem Antragsteller begehrten Rechtsschutzes im Vorfeld des Wahlvorgangs ist somit, dass die Zurückweisung des Wahlvorschlags der AfD - des Antragstellers - durch den Antragsgegner offensichtlich rechtswidrig war (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22).

    Insoweit kommt es nicht entscheidend darauf an, ob zur Beurteilung ein erheblicher Prüfungs- und Begründungsaufwand des Gerichts erforderlich ist (so noch die Annahme der Vorinstanz mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6).

    Rn. 68 Die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz - GKG - und orientiert sich an der hier entsprechend anwendbaren Ziffer 22.1.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 21. Februar 2025 beschlossenen Änderungen - Streitwertkatalog 2025 - (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 29; siehe auch OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 11 für eine Orientierung an Ziffer 22.1.2 des Streitwertkatalogs im Fall eines Antrags einer Wählergemeinschaft).

    Insoweit hat außer Acht zu bleiben, dass die aufgrund der Entscheidung des Senats nunmehr unanfechtbar feststehende Nichtzulassung des Antragstellers zum Wahlvorgang am 21. September 2025 unter dem Vorbehalt einer etwaigen Wahlprüfung steht (siehe dazu OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 11; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 29).

  • VG Neustadt, 18.08.2025 - 3 L 889/25

    Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen: Eilantrag des AfD-Kandidaten …

    Diese Voraussetzungen erfüllt ein Wahlausschuss im Sinne des § 8 Kommunalwahlgesetz - KWG - ( OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris, Rn. 4 ).

    Insofern entspricht er nicht einem Ausschuss des (Orts-)Gemeinderates im Sinne des § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung - GemO -, sondern stellt ein mit eigenen Befugnissen ausgestattetes besonderes Wahlorgan dar, welches gemäß §§ 58, 49 Abs. 1 KWG lediglich der Rechtsaufsicht der Kommunalaufsichtsbehörde untersteht ( VG Neustadt an der Weinstraße…, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 L 1061/11.NW -, juris, Rn. 6 ; OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris, Rn. 5 ; VG Leipzig…, Beschluss vom 10. Juni 1999 - 6 K 1145/99 -, juris, Rn. 17).

    Von einer solchen Offenkundigkeit kann dann nicht ausgegangen werden, wenn zur Beurteilung ein erheblicher Prüfungs- und Begründungsaufwand des Gerichts erforderlich ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris, Rn. 6 ).

    Rn. 32 Ob diese Zweifel an der Gewähr dafür, dass der Antragsteller jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, begründet sind und die Prognose des Wahlausschusses tragen und ob die Feststellungen des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz hierfür ausreichen, bedarf einer eingehenden und - aufgrund der potenziell zahlreichen Prognosetatsachen - umfangreichen Prüfung, die so kurz vor der Wahl nicht abschließend geklärt werden kann und zum Schutz der Beständigkeit von Wahlen dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. zu diesem Maßstab: OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris, Rn. 6 ; OVG RP, Beschluss vom 10. Juni 1994 - B 11610/94.OVG - esovg).

  • VG Minden, 20.08.2025 - 2 L 1643/25

    Der nicht zur Kommunalwahl zugelassene Bürgermeisterkandidat

    Rn. 8 Für ersteres OVG Saarl., Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 18, siehe dort auch zur Frage der Passivlegitimation des Wahlbeschwerdeausschusses; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris Rn. 4 f.; VG Leipzig, Beschluss vom 10. Juni 1999 - 6 K 1145/99 -, juris Rn. 17 m. w. N.; die Frage des richtigen Antragsgegners offenlassend VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 L 1061/11.NW -, juris Rn. 5; für den Wahlausschuss als richtigen Antragsgegner jetzt aber VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 18. August 2025 - 3 L 889/25.NW -, juris Rn. 3 f.; für die Körperschaft als richtige Antragsgegnerin offenbar VG Köln, Beschluss vom 14. Juli 2025 - 4 L 1781/25 -, juris Rn. 8.

    Rn. 15 Vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris Rn. 6; siehe auch VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 L 1061/11.NW -, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 18. August 2025 - 3 L 889/25.NW -, juris Rn. 7; in diesem Sinne auch VG Stuttgart, Beschluss vom 2. November 2020 - 7 K 4949/20 -, juris Rn. 34; zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde vor einer Wahl: VerfGH des Freistaates Sachsen, Urteil vom 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 60 ff.; ablehnend Bay. VerfGH, Entscheidung vom 2. März 1990 - Vf. 23 - VI/90 u. a., NVwZ 1990, 752; kritisch auch StGH der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 -, juris Rn. 21 f.

    Rn. 17 Vgl. dazu OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris Rn. 6; OVG Saarl., Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22 ff.

    Rn. 37 Vgl. dazu OVG Saarl., Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 29; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris Rn. 11.

  • VG Neustadt, 08.10.2014 - 3 K 647/14

    Gemeinderatswahl in Wattenheim ungültig

    Der Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe ist nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, wenn zur wahlberechtigten Versammlung eingeladen wurde (im Anschluss an OVG RP, Beschluss vom 12. Mai 2014, 10 B 10454/14.OVG, esovgrp).

    Rn. 16 Da im vorliegenden Fall eine Einladung zur "wahlberechtigten Versammlung" erfolgt sei, würden die Entscheidungsgrundsätze, wie sie das OVG Rheinland-Pfalz in der Entscheidung vom 12. Mai 2014 (10 B 10454/14.0VG) aufgestellt habe, hier auch gelten.

    Der Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2014 (Az.: 10 B 10454/14 ) könne die Argumente der Gegenseite nicht stützen.

    Hierdurch soll verhindert werden, dass der demokratische Charakter einer Wahl nicht in der Grundlage bereits dadurch verfälscht wird, dass einige Personen unter sich bestimmen, wer in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden soll (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, DÖV 2014, 760 und juris).

    Damit soll verhindert werden, dass der demokratische Charakter einer Wahl nicht in der Grundlage bereits dadurch verfälscht wird, dass einige Personen unter sich, quasi "im Hinterzimmer", bestimmen, wer in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden soll (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris, Rn. 7).

  • VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18

    Kein Anspruch auf Zulassung eines Wahlvorschlags für die Wahl zum Landrat des …

    Dabei kann dahinstehen, ob der Landkreis im vorliegenden Verfahren der richtige Antragsgegner ist, oder ob sich das Begehren der Antragstellerin vielmehr gegen den gemäß §§ 8 Abs. 1, 58 KWG gebildeten Kreiswahlausschuss, vertreten durch den Kreiswahlleiter, richten müsste, welchem als besonderem Wahlorgan die Entscheidung über die Gültigkeit und Zulassung von Wahlvorschlägen obliegt (vgl. OVG RP, Beschl. v. 12.05.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris, Rn. 4 f.).

    Bei der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Prüfung kann nicht mit der notwendigen Offensichtlichkeit festgestellt werden, dass der Wahlausschuss den Wahlvorschlag der Antragstellerin hätte zulassen müssen (…zum Prüfungsmaßstab vgl. OVG RP, Beschl. v. 30.04.2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris, Rn. 4; Beschl. v. 12.05.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris, Rn. 6).

  • OVG Saarland, 30.04.2024 - 2 B 69/24

    Einstweiliges Rechtsschutzersuchen zwecks Zulassung zur Wahl für das Amt der …

    Ein solcher Ausnahmefall könnte indes nur dann vorliegen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl (vgl. §§ 47, 48 Kommunalwahlgesetz (KWG)) führen wird.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.4.2014 - 10 B 10415/14 -, juris, Rn. 6][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.4.2014 - 10 B 10415/14 -, juris, Rn. 6] Voraussetzung für die Gewährung des von dem Antragsteller begehrten vorläufigen Rechtsschutzes wäre somit, dass die Zurückweisung des ihn benennenden Wahlvorschlags durch den Antragsgegner zu 2.) offensichtlich rechtswidrig war, weil sich dieser ebenso offenkundig als gültig erweist.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14 -, juris, Rn. 6][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14 -, juris, Rn. 6].

    Insofern berücksichtigt der Senat, dass die Entscheidung unter dem Vorbehalt einer etwaigen Wahlprüfung steht.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14 -, juris, Rn. 11][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14 -, juris, Rn. 11].

  • VG Schleswig, 19.11.2020 - 6 B 53/20

    Abstimmung über Bürgermeister von Timmendorfer Strand kann stattfinden

    Dieser Grundsatz gilt auch im Schleswig-Holsteinischen Kommunalwahlrecht, da nach § 38 GKWG i.V.m. § 54 GKWG gegen die Gültigkeit einer Wahl Einspruch durch die Wahlberechtigte eingelegt werden kann über den zunächst die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu entscheiden hat (§§ 39, 54 Nr. 2 GKWG) (so auch zum Rheinland-Pfälzischem Kommunalwahlrecht im Grundsatz: OVG Koblenz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, KommJur 2014, 329 ff.).

    Ob im Kommunalwahlrecht ausnahmsweise einstweiliger Rechtschutz im Vorfeld der Wahl zulässig ist, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (so OVG Koblenz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, KommJur 2014, 329 ff.), kann vorliegend dahinstehen bleiben, da ein offensichtlich Fehler im Rahmen der hier durchzuführenden Prüfung dem Vortrag nicht entnommen werden kann.

  • VG Schleswig, 23.11.2020 - 6 B 50/20

    Kommunalrecht

    Dieser Grundsatz gilt ebenso im Schleswig-Holsteinischen Kommunalwahlrecht, da nach § 38 GKWG gegen die Gültigkeit einer Wahl Einspruch durch die Wahlberechtigte eingelegt werden kann (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 19.11.2020 - 6 B 53/20 - so auch zum rheinland-pfälzischem Kommunalwahlrecht im Grundsatz: OVG Koblenz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, KommJur 2014, 329 ff.).

    Nichts Anderes folgt daraus, dass vertreten wird, dass ein einstweiliger Rechtsschutz vor dem Wahlvorgang jedenfalls dann ausnahmsweise zulässig sein soll, wenn das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler bzw. einem Fehler von außerordentlichem Gewicht leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen muss, also die gerügte Entscheidung rechtlich und tatsächlich auch nicht "noch vertretbar" ist (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, KommJur 2014, 329 ff.; vgl. mit ausführlicher Begründung: VerfGH Sachsen…, Urteil vom 16.8.2019 - Vf. 76-IV-9 (HS) u.a. -, Juris Rn. 60 ff. m.w.N.).

  • VG Hannover, 17.07.2026 - 1 B 4253/26

    Landratswahl; Hauptverwaltungsbeamter; Wahlausschuss; Kreiswahlleiter; …

    Ein solcher Ausnahmefall kann nach der Rechtsprechung allenfalls vorliegen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden könnte, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen würde (…vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 30.4.2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12.5.2014 - 10 B 10454/14 -, juris Rn. 6;… siehe auch VG Neustadt, Beschl. v. 13.12.2011 - 3 L 1061/11.NW -, juris Rn. 8 ff.; …und Beschl. v. 18.8.2025 - 3 L 889/25.NW -, juris Rn. 7;… in diesem Sinne auch VG Minden, Beschl. v. 20.8.2025 - 2 L 1643/25 -, juris Rn. 13 f.;… VG Stuttgart, Beschl. v 2.11.2020 - 7 K 4949/20 -, juris Rn. 34;… zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde vor einer Wahl: VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.8.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 60 ff.; ablehnend Bay. VerfGH, Entsch.
  • OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14

    Antrag nach § 123 VwGO; Beschwerde

    Rn. 9 2. Ob der ALS in entsprechender Anwendung von § 78 Abs. 1 VwGO passivlegitimiert ist (zur entsprechenden Anwendung jüngst OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris Rn. 4 m. w. N.), wovon die Verwaltungsgerichte Braunschweig und Dresden augenscheinlich ausgegangen sind, kann ebenfalls dahinstehen.
  • VG Schleswig, 09.09.2021 - 6 B 35/21

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des …

  • VG Stuttgart, 02.11.2020 - 7 K 4949/20

    Coronapandemie und Wahlen: Etwaiger Anspruch auf Stimmabgabe ohne …

  • VG Koblenz, 22.05.2019 - 1 L 566/19

    Eilantrag gegen die Stadtratswahl in St. Goarshausen bleibt ohne Erfolg

  • VG Regensburg, 01.10.2018 - RN 3 E 18.1548

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wegen Gestaltung eines Stimmzettels zur …

  • VG Ansbach, 25.08.2023 - AN 4 E 23.1703

    Gerichtlicher Rechtsschutz im laufenden Wahlverfahren, Berufsbezeichnung auf …

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